Finanzen

Sammelklage gegen Volkswagen eingereicht

In Braunschweig ist eine Sammelklage gegen Volkswagen eingereicht worden.
06.11.2017 17:01
Lesezeit: 1 min

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Nach dem Volkswagen-Abgasskandal will der Rechtsdienstleister MyRight für mehr als 15.000 Kunden des Autobauers eine Entschädigung vor dem Landgericht Braunschweig erstreiten. Die in einer einzigen Klage gebündelten Forderungen seien am Montag dem Gericht übergeben worden, teilte das Unternehmen laut AFP mit.

Myright betreibt eine Internetplattform, auf der VW-Kunden ihre finanziellen Ansprüche anmelden und abtreten können. Der Rechtsdienstleister sammelt diese dann und klagt sie gebündelt ein. Bei der am Montag dem Gericht in der niedersächsischen Stadt übergebenen Klage handelt es sich nach Angaben eines Sprechers technisch gesehen um eine Klage der financialright GmbH im Auftrag von Myright gegen VW.

Eine Sprecherin des Gerichts bestätigte am Montag den Eingang von „Unterlagen“. Diese würden nun wie üblich den zuständigen Richtern ausgehändigt, von diesen gesichtet und dann bewertet.

Nach Angaben von Myright summiert sich die Schadenssumme der Klage auf mehr als 350 Millionen Euro. Der Dienstleister will erreichen, dass Volkswagen den Betroffenen den Kaufpreis für ihr Auto zurückzahlt. Insgesamt vertritt er nach eigenen Angaben über 35.000 VW-Kunden. Weitere Klagen sollen demnach noch folgen.

VW hatte Dieselmotoren mit einer Software zur Manipulation von Abgaswerten ausgerüstet. Die illegale Programmierung sorgte dafür, dass die Autos bei standardisierten Testläufen weniger Stickoxide ausstießen als im normalen Straßenbetrieb. Weltweit waren rund elf Millionen VW-Dieselfahrzeuge von dem Skandal betroffen, der 2015 durch Ermittlungen in den USA ans Licht kam.

Bei deutschen Landgerichten sind seither mutmaßlich tausende Zivilklagen von VW-Kunden gegen Autohändler und den Hersteller eingereicht worden. Allein beim Braunschweiger Landgericht waren nach dessen Angaben zuletzt mehr als 400 VW-Verfahren anhängig.

In den Prozessen bemühen sich die Kläger mit unterschiedlichen Argumentationen um eine Rückabwicklung von Kaufverträgen oder andere Formen des Schadenersatzes. Eine klare Rechtsmeinung hat sich bislang nicht ausgebildet, in der weit überwiegenden Zahl der Fälle entschieden die Gerichte nach Schätzungen von Anwälten bislang aber zugunsten von VW. Eine abschließende eindeutige Klärung dürften erst die Urteile der höheren Instanzen bringen.

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