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Volkswagen hat in der juristischen Auseinandersetzung mit der Aktionärsvereinigung DSW eine empfindliche Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht Celle entschied am Mittwoch, dass der Wolfsburger Autokonzern zur Aufklärung des Dieselskandals einen Sonderprüfer einsetzen muss. Die Entscheidung ist Wasser auf die Mühlen von Aktionären, die VW eine verspätete Information über den Dieselskandal vorwerfen und den Konzern auf mehr als acht Milliarden Euro Schadenersatz verklagt haben. Volkswagen nennt die Entscheidung des Gerichts „unzutreffend“. „Wir werden nun die schriftlichen Beschlussgründe und die weiteren Schritte sorgfältig prüfen.“
Es gebe zumindest einen Verdacht, dass Mitglieder des Vorstands schon vor Bekanntwerden der Vorwürfe im Sommer 2015 über die Abgasmanipulationen Bescheid wussten. Volkswagen habe in seiner Beschwerde-Erwiderung jedenfalls nicht klargestellt, wie es möglich gewesen sein soll, dass über einen langen Zeitraum zahlreiche manipulierte Diesel-PKWs gebaut und ausgeliefert wurden, ohne dass dies von der Produktausgangskontrolle oder einem Vorstandsmitglied bemerkt worden sei, heißt in dem Reuters vorliegenden Beschluss.
Der Sonderprüfer soll nun untersuchen, ob Vorstand und Aufsichtsrat von VW im Zusammenhang mit dem Dieselskandal ihre Pflichten verletzt und dem Unternehmen einen Schaden zugefügt haben. Insbesondere soll er prüfen, wann der Vorstand erstmals Kenntnis von den Abgasmanipulationen hatte oder hätte haben müssen. Dabei geht es auch um die Frage, ob der Vorstand gegen Veröffentlichungspflichten verstoßen hat, in dem der Kapitalmarkt nicht rechtzeitig über den Skandal informiert wurde. Nach dem Bekanntwerden der Manipulationen war der Kurs der VW-Aktie eingebrochen. Zum Sonderprüfer bestellte das Gericht den Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Rüdiger Reinke von der Kanzlei Roelfs. Die Kosten für seine Arbeit muss VW tragen.
Volkswagen hatte für seine eigenen Ermittlungen die US-Anwaltskanzlei Jones Day beauftragt. Entgegen der ursprünglichen Ankündigung hält der Autobauer diesen Bericht unter Verschluss. Mit internen Ermittlungen allein sei den Interessen der Aktionäre nicht gedient, entschied das Gericht. Die Untersuchungsergebnisse sind derzeit auch für die Staatsanwaltschaft nicht zugänglich, das Bundesverfassungsgericht untersagte der Münchener Staatsanwaltschaft Ende Juli, die bei Jones Day beschlagnahmten Dokumente auszuwerten.
„Für die VW-Aktionäre, die im Zuge des Dieselskandals viel Geld verloren haben, ist das ein ausgesprochen guter Tag“, sagte Rechtsanwalt und DSW-Vizepräsident Klaus Nieding. „Jetzt kommt endlich Licht in das von Volkswagen so lange gehütete Dunkel.“
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) hatte im Namen von drei US-Fonds geklagt. In der Vorinstanz war sie mit ihrem Antrag auf Einsetzung eines Sonderprüfers noch gescheitert. Die Entscheidung des OLG Celle ist rechtskräftig.