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Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat die anhaltende Ausbeutung von Arbeitskräften in Deutschland kritisiert und diese als Menschenhandel eingestuft. „Menschenhandel findet in Deutschland in verschiedenen Branchen wie der Gastronomie, der Fleischverarbeitung, dem Bau, dem Transportgewerbe, der Pflege, im Haushalt oder der Sexindustrie statt“, hieß es in einer am Freitag in Berlin veröffentlichten Erklärung. Besonders gefährdet sind demnach Migranten mit unsicherem Aufenthaltsstatus.
„Nach Deutschland geflüchtete Menschen sind aufgrund ihrer knappen Ressourcen, fehlender Sprach- und Rechtskenntnisse sowie ihres unsicheren Aufenthaltsstatus in ihrer Lebenslage besonders verletzlich und damit anfällig für Ausbeutung“, hieß es weiter in der Erklärung, die das Institut anlässlich des Internationalen Tages für die Abschaffung der Sklaverei am 2. Dezember verbreitete.
Das Institut verwies auf einen kritischen Bericht des Europarats, wonach Behörden in Deutschland von Menschenhandel Betroffene häufig nicht erkennen und diese daher nicht unterstützen. Sie könnten daher nur selten Ansprüche auf Lohn oder Entschädigung durchsetzen.
Die zuverlässige Identifizierung der Betroffenen von Menschenhandel sei aber entscheidend auch für die Strafverfolgung der Täter. Zudem sei sie Voraussetzung für gesetzliche Ansprüche der Opfer von Menschenhandel auf Abschiebeschutz, Aufenthalt, Sozialleistungen oder staatliche Entschädigung. Das Institut kritisierte, dass selbst minderjährige Betroffene bisher eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchsetzung ihrer Rechte nur erhalten, wenn sie in Strafverfahren als Zeugen aussagen.
In Deutschland wird laut Strafgesetzbuchs wegen Menschenhandels bestraft, wer eine andere Person unter Ausnutzung einer Zwangslage oder auslandsspezifischer Hilflosigkeit zur Aufnahme oder Fortsetzung von Prostitution oder in ausbeuterische Arbeitsverhältnisse bringt. In der Praxis ist die Strafverfolgung allerdings häufig schwierig.