In einem Drogeriemarkt in Kandel (Rheinland-Pfalz) hat ein afghanischer Flüchtling, dessen Alter die Behörden mit 15 Jahren angeben, ein 15-jähriges Mädchen erstochen, das zuvor seine Freundin gewesen sein soll. Der Tatverdächtige war laut Aussagen der Behörden polizeibekannt. Die Eltern des Opfers hatten den 15-Jährigen Mitte Dezember wegen Beleidigung, Nötigung und Bedrohung angezeigt.
Nach Darstellung der Polizei soll er das Mädchen nach Ende der mehrmonatigen Beziehung über soziale Netzwerke und telefonisch immer wieder bedrängt haben. Nach bisherigen Erkenntnissen hatte sich die jetzt erstochene Jugendliche Anfang Dezember von ihm getrennt, wie die Leitende Oberstaatsanwältin Angelika Möhlig am Donnerstag in Ludwigshafen sagte. Das Verbrechen hatte sich am Mittwoch in einer Drogerie abgespielt. 15 bis 20 Menschen waren zu der Zeit im Markt. Dem jungen Tatverdächtigen drohen jetzt bis zu zehn Jahre Gefängnis.
Der afghanische Flüchtling soll am Mittwochnachmittag mit einem Küchenmesser, das eine etwa 20 Zentimeter lange Klinge hat, auf das Mädchen eingestochen haben. Die beiden sollen in der Stadt zufällig aufeinandergetroffen sein, dann folgte der 15-Jährige ihr in den Markt. «Im Drogeriemarkt stellte sich der Beschuldigte vor das Mädchen, nahm ein Messer und stach mehrfach auf das Mädchen ein.»
Das Mädchen, eine Deutsche, wurde nach dem Verbrechen ins Krankenhaus gebracht, wo sie kurz darauf starb. Ihre beiden Begleiter sowie Mitarbeiter und Kunden des Marktes hielten den Täter bis zum Eintreffen der Polizei fest. Der 15-Jährige habe keinen Widerstand geleistet, hieß es. Nach seiner Festnahme habe er eher teilnahmslos gewirkt, sagte Chefermittler Dieter Lippold.
Noch am Vormittag des Tattages hatten Polizisten dem Jugendlichen eine Vorladung wegen der Strafanzeige persönlich ausgehändigt. Bereits zuvor hatte die Polizei eine sogenannte Gefährderansprache gemacht und den Jugendlichen auf sein Verhalten angesprochen und ihn gewarnt. «In aller Regel fruchten solche Ansprachen auch», sagte Polizeivizepräsident Eberhard Weber.
Das genaue Motiv ist aus Sicht von Polizei und Staatsanwaltschaft aber noch unklar. «Wir sind am Anfang der Ermittlungen», sagte Oberstaatsanwältin Möhlig. Im Raum stehe eine Beziehungstat, dies müssten aber noch die weiteren Ermittlungen klären. So sollen Aussagen von Zeugen sowie Spuren ausgewertet werden, außerdem sollte die Leiche des Mädchens rechtsmedizinisch untersucht werden.
Gegen den Tatverdächtigen, den die Staatsanwaltschaft für strafmündig hält, erließ ein Richter Haftbefehl wegen Totschlags. Er kam in eine Jugendstrafanstalt. Die Ermittler wollen nun auch prüfen, ob Mord als Vorwurf infrage kommt. Die Höchststrafe liegt in beiden Fällen im Jugendstrafrecht bei zehn Jahren. Das Messer hat der Jugendliche nach bisherigen Ermittlungen in den Markt mitgebracht. Er hat sich laut Staatsanwaltschaft bislang nicht zu der Tat geäußert.
Überprüft werden soll auch, ob er tatsächlich 15 ist. In dem Aufsehen erregenden Prozess gegen den Flüchtling Hussein K. am Landgericht Freiburg wegen Mordes und Vergewaltigung geht es auch um die Frage, wie alt der Angeklagte ist. Er selbst hatte sein Alter mit 16 oder 17 angegeben, die Staatsanwaltschaft hält ihn für mindestens 22.
Der in Rheinland-Pfalz dringend tatverdächtige 15-Jährige ist laut Angaben als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen. Er sei im April 2016 eingereist, sagte Polizeivizepräsident Weber. Zum Asylstatus des jungen Mannes machte des rheinland-pfälzische Integrationsministerium zunächst keine Angaben.
Nach seiner Registrierung in Frankfurt wurde der Flüchtling nach Polizeiangaben ins pfälzische Germersheim gebracht und lebte dort bis September dieses Jahres in einer Jugendhilfeeinrichtung. Er sei dort auch zur Schule gegangen. Anschließend sei er in eine betreute Jugendwohngruppe in Neustadt an der Weinstraße gezogen.
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Burkhard Lischka, forderte laut dpa seine Abschiebung. «Die Abschiebung von Minderjährigen ist sowohl völkerrechtlich als auch nach deutschen Gesetzen grundsätzlich möglich und sollte auch nach einer Verurteilung des Täters ernsthaft durch die zuständigen Behörden geprüft werden.»
Polizeilich bekannt war der Jugendliche der Polizei auch wegen einer mutmaßlichen Körperverletzung auf einem Schulhof. Nach einer Beleidigung soll er mit der Faust zugeschlagen haben. Ob dies im Zusammenhang mit der späteren Bluttat stand, ist aber unklar.
Bei einer Verurteilung für die tödlichen Stiche auf ein 15-jähriges Mädchen in der Pfalz müsste der Täter mit Haft in Deutschland rechnen. Der Sprecher des rheinland-pfälzischen Justizministeriums, Christoph Burmeister, sagte der Deutschen Presse-Agentur am Freitag über den aus Afghanistan geflohenen Tatverdächtigen: «Wenn er in Deutschland wegen einer Tat in Deutschland verurteilt werden würde, dann würde die Strafe auch in Deutschland vollstreckt - unabhängig von seinem aufenthaltsrechtlichen Status.»
Selbst wenn der angeblich ebenfalls 15-jährige Verdächtige ausreisepflichtig wäre, ergänzte Burmeister, wäre der Strafanspruch des deutschen Staates vorrangig. «In solchen Fällen ist es üblich, dass ein großer Teil der Haftstrafe in Deutschland vollstreckt wird und sodann die Abschiebung noch aus der Haft heraus erfolgt», sagte der Sprecher. «Der Haftbefehl für den Rest der Strafe bliebe aber offen. Damit würde man vermeiden wollen, dass er nach Deutschland zurückkäme.» Solche offenen Haftbefehle gebe es häufig.
Noch allerdings laufen die Ermittlungen und es gilt die Unschuldsvermutung. Gegenwärtig sitzt der Beschuldigte in einer Jugendstrafanstalt in Untersuchungshaft. Er hat sich laut Staatsanwaltschaft vorerst nicht zu der Tat geäußert.