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München verweigert Einführung von Diesel-Fahrverboten

Die bayerische Landeshauptstadt München widersetzt sich der richterlichen Anweisung zur Einführung von Diesel-Fahrverboten.
01.02.2018 17:17
Lesezeit: 2 min

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Das Verwaltungsgericht München hat den Freistaat Bayern zu einem Zwangsgeld von 4.000 Euro verurteilt, weil er kein Diesel-Fahrverbot in München plant. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte den Freistaat zur Planung verpflichtet, damit der Stickoxid-Grenzwert bald eingehalten werden könne. Dass eine öffentliche Körperschaft Urteile missachte, sei völlig neu „und auch ein Unding“, kritisierte die Vorsitzende Richterin Martina Scherl am Montag.

Den Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Bayerns Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU) deshalb in Haft zu nehmen, bis der Freistaat Fahrverbotspläne vorlegt, lehnte die Kammer jedoch ab. Die Luft in München sei seit 2010 viel besser geworden, und eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig über die rechtliche Zulässigkeit von Fahrverboten werde auch erst Ende Februar erwartet.

Aber der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid übersteigt an mehreren Straßenabschnitten in München immer noch den Grenzwert. Um schnell Abhilfe schaffen zu können, hat der Verwaltungsgerichtshof deshalb ein vollzugsfähiges Konzept für Fahrverbote verlangt – jedoch noch keine Fahrverbote, wie die Richterin betonte. Im neuen Luftreinhalteplan sei das aber nicht enthalten. „Mit allgemeinem Blabla“ und „so einer halben Larifari-Seite“ im Luftreinhalteplan sei es nicht getan, kritisierte sie.

Bis Ende Mai muss der Freistaat nun Diesel-Fahrverbote für bestimmte Straßenabschnitte planen und auch veröffentlichen – andernfalls drohte ihm das Verwaltungsgericht das nächste Zwangsgeld in Höhe von 4.000 Euro an. Die Staatsregierung muss diese Zwangsgelder in ihre eigene Kasse einzahlen.

Umweltministerin Scharf sagte nach der Entscheidung: „Pauschale Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Großstädten lehnen wir ab. Das trifft viele Bürger in unverhältnismäßiger Weise und ist in der Lage, den Wirtschaftsstandort Bayern zu gefährden.“

Die Vertreter des Freistaats hatten argumentiert, Fahrverbote auf einigen Straßenabschnitten würden den Verkehr nur auf andere Straßen verlagern und seien heute auch gar nicht vollziehbar. Die Vertreter der Stadt München hatten infrage gestellt, ob Gerichte mit der Vorgabe von Fahrverboten gegen den Willen demokratisch gewählter Regierungen nicht gegen die Gewaltenteilung verstießen.

Umwelthilfe-Anwalt Remo Klinger sagte, den Freistaat mit der Zahlung eines Zwangsgelds von der linken in die rechte Tasche der Staatskasse zu einem Sinneswandel bewegen zu wollen, sei naiv. Bayern sei „bockig“ und werde Fahrverbote weiterhin dreist verweigern. Die Richterin betonte, sie halte sich an Recht und Gesetz.

Rückendeckung für Scharf kam von der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft: „Völlig zu Recht sieht die Bayerische Staatsregierung Fahrverbote für Dieselautos nicht als Mittel zur Luftreinhaltung vor“, sagte Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Diesel-Fahrverbote könnten in München 300.000 Autofahrer treffen. Sie müssten Autos, die beim Kauf den Gesetzen entsprachen, auch nutzen dürfen.

Ein Ministeriumssprecher sagte, die Grenzwerte für Feinstaub und für NO2 im Stundenmittel seien überall in Bayern eingehalten worden. Nur der NO2-Grenzwert im Jahresdurchschnitt sei an fünf Messstationen in Bayern überschritten worden.

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