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Handwerker hoffen auf Ausnahmen bei Diesel-Fahrverbot

Lesezeit: 2 min
28.02.2018 00:05
Die Handwerker sehen sich durch ein mögliches Diesel-Fahrverbot in Städten unter Druck.
Handwerker hoffen auf Ausnahmen bei Diesel-Fahrverbot

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Städte können zur Senkung der Stickoxid-Belastung grundsätzlich Fahrverbote für Dieselautos verhängen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am Dienstag, dass dies auch ohne bundeseinheitliche Regelung möglich ist. Vertreter der Bundesregierung bemühten sich nach dem Urteil, die Sorgen von Dieselfahrern zu dämpfen. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) sprach sich im Fall von Fahrverboten allerdings für die Einführung einer Blauen Plakette aus.

Wenn es zu Fahrverboten käme, dann müssten "die gekennzeichnet werden, die eben sauber sind und deswegen nicht unter Fahrverbote fallen", sagte Hendricks am Dienstagabend im ZDF. Hendricks betonte allerdings auch, der Richterspruch bedeute nicht, dass von heute auf morgen Diesel-Fahrverbote in Kraft treten würden.

Auch der geschäftsführende Bundesverkehrsminister Christian Schmidt (CSU) wies darauf hin, dass die Hürden für Fahrverbote sehr hoch lägen. In der ARD sprach sich Schmidt gegen einen "Wettlauf" aus, "wer nun als erster ein Fahrverbot verhängt". Es sei klar, "dass wir Fahrverbote vermeiden wollen und vermeiden können", sagte Schmidt.

Die Richter verwiesen ausdrücklich darauf, dass bei Fahrverboten die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss und es auch Ausnahmen etwa für Handwerker geben muss.

Hintergrund sind Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in einer Reihe von Städten. Die Umweltschutzorganisation will erreichen, dass die Pläne zur Luftreinhaltung dort so geändert werden, dass die vorgeschriebenen Grenzwerte für Stickstoffdioxid eingehalten werden. Nach Angaben des Umweltbundesamts (UBA) wurden 2017 die Stickoxid-Grenzwerte in insgesamt rund 70 Kommunen überschritten.

Im konkreten Fall hatten Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf in der Vorinstanz geurteilt, dass zur Lufreinhaltung auch Fahrverbote in Betracht gezogen werden müssten. Dagegen legten die Bundesländer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen Revision ein, weil sie die rechtliche Zuständigkeit für Fahrverbote beim Bund sahen.

Das Bundesverwaltungsgericht wies die Revisionen nun weitgehend zurück. Die Urteile der Verwaltungsgerichte seien "überwiegend nicht zu beanstanden", sagte der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher. Das Gericht gab den Behörden auf, die Luftreinhaltepläne entsprechend zu überarbeiten. Eine finanzielle Ausgleichspflicht sehen die Richter wegen der Fahrverbote nicht, Wertverluste müssten hingenommen werden.

Das Urteil des obersten Verwaltungsgerichts sieht eine stufenweise Einführung von Fahrverboten vor. So sollen in Stuttgart zunächst Fahrverbote für ältere Diesel bis Euro-4-Norm geprüft werden, für Euro-5-Autos soll es Fahrverbote frühestens ab September 2019 geben. Zudem fordern die Richter Ausnahmen, etwa für Handwerker und Anwohner.

Vor allem bei Wirtschaftsverbänden löste der Richterspruch Besorgnis aus. Der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Hans Peter Wollseifer, kritisierte Fahrverbote als "massive Eingriffe in Eigentumsrechte, in die Mobilität und in die Freiheit beruflicher Betätigung".

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) forderte einen "klaren bundeseinheitlichen Rechtsrahmen". Es gehe darum, einen "Flickenteppich" aus lauter unterschiedlichen Regelungen je nach Kommune zu vermeiden, sagte VKU-Präsident Michael Ebling der Nachrichtenagentur AFP.

Auch Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) forderte eine sogenannte blaue Plakette für saubere Diesel, "um kommunale Flickenteppiche zu vermeiden". Ein Vertreter des Stuttgarter Verkehrsministeriums kündigte in Leipzig an, Baden-Württemberg werde einen entsprechenden Antrag im Bundesrat wohl wieder "aktivieren".

Für den Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Gerd Landsberg ist die Plakette hingegen "ein Mordsaufwand", wie er in den ARD-"Tagesthemen" sagte. Stattdessen forderte er von der Bundesregierung, "mindestens eine Verdopplung" der Mittel für einen attraktiven öffentlichen Nahverkehr.


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