Politik

Bürgergeld-Reform beschlossen: Strengere Regeln für 5,5 Millionen Empfänger

Der Bundestag zieht die Zügel beim Bürgergeld deutlich an: strengere Regeln, härtere Sanktionen, mehr Druck zur Arbeitsaufnahme. Millionen Leistungsbezieher müssen sich ab 2026 auf tiefgreifende Änderungen im System der Grundsicherung einstellen.
05.03.2026 14:05
Aktualisiert: 05.03.2026 14:05
Lesezeit: 3 min
Bürgergeld-Reform beschlossen: Strengere Regeln für 5,5 Millionen Empfänger
Verschiedenen Fleischsorten, Wurstwaren, Vegetarisches und andere Kühlprodukte werden in einer Ausgabestelle des ASB für die Hamburger Tafel im Stadtteil Jenfeld verteilt. Großer Andrang stellt die Lebensmittel-Tafeln in Deutschland vor Probleme. (Foto: dpa) Foto: Christian Charisius

Bundestag beschließt Reform: Bürgergeld wird verschärft

Mehr Druck, härtere Sanktionen: Das Parlament setzt nach monatelangen Reformdebatten einen Schlusspunkt. Auf Millionen Menschen im Bürgergeld kommen spürbare Verschärfungen zu.

Auf Millionen Menschen mit Bürgergeld kommen strengere Regeln zu: Der Bundestag beschloss nach monatelangen Debatten die Umgestaltung der Sozialleistung zu einer neuen Grundsicherung. Für das Gesetz stimmten in namentlicher Abstimmung 321 Abgeordnete, dagegen votierten 268, zwei enthielten sich. Union und SPD unterstützen die Reform, die Opposition lehnt die Pläne ab.

Das Gesetz für die rund 5,5 Millionen Bürgergeld-Bezieher und -Bezieherinnen soll schrittweise ab 1. Juli 2026 in Kraft treten. Der Name "Bürgergeld" soll gestrichen werden. Wer nicht mitwirkt, muss künftig empfindliche Kürzungen hinnehmen. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren, ist jedoch nicht zustimmungspflichtig. Die Reform war vor allem ein Anliegen der Union. Im Bundestagswahlkampf hatte sie ein Ende des als ungerecht und teuer kritisierten Systems gefordert.

Vorrang für Arbeit

"Der Sozialstaat ist an einigen Stellen nicht mehr gerecht", sagte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann in der Debatte. "Wir müssen alles dafür tun, Menschen wieder in Arbeit zu bringen, anstatt Arbeitslosigkeit zu verwalten."

Für Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger, die arbeiten können, gilt künftig: Sie müssen ihre Arbeitskraft "im maximal zumutbaren Umfang" einsetzen. Die Vermittlung in Arbeit soll Vorrang erhalten. Verspricht eine Weiterbildung mehr Erfolg, soll sie bevorzugt werden – vor allem bei Unter-30-Jährigen.

Wenn Regeln nicht eingehalten werden

Verschärft werden die möglichen Kürzungen bei Fehlverhalten. Die Grundsicherung – heute 563 Euro bei Alleinstehenden – soll für drei Monate um 30 Prozent gemindert werden, wenn Arbeitslose keine Bewerbungen schreiben oder Förderkurse ablehnen.

Bei versäumten Jobcenter-Terminen gilt künftig: Nach dem zweiten Termin greift eine 30-Prozent-Kürzung für einen Monat. Danach droht eine vollständige Streichung. Mit diesen Kürzungen will die Koalition das verfassungsrechtlich Erlaubte ausschöpfen.

Dabei betreffen Sanktionen bislang nur einen Bruchteil der Leistungsberechtigten, zuletzt pro Monat im Schnitt weniger als 30.000.

Wann Totalsanktionen greifen sollen

Neu vorgesehen sind sogenannte Totalsanktionen: Bei Nichterreichbarkeit soll die Grundsicherung gestrichen werden können. Werden drei Termine versäumt, sollen Jobcenter die Überweisungen einstellen dürfen. Auch Wohnkosten-Zahlungen können entfallen.

Die Behörden sollen den Betroffenen Gelegenheit zur persönlichen Anhörung geben – etwa durch einen Anruf oder einen Besuch. Psychisch Kranke sollen von solchen Maßnahmen verschont bleiben.

Union und SPD änderten in den Ausschussberatungen des Bundestags den Entwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) noch einmal. So sollen Menschen mit psychischen Erkrankungen ihre Lage erklären können. Jobcenter sollen erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei Verdacht auf eine Erkrankung zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin verpflichten können.

Vermögen, Unterkunft und Schwarzarbeit

Zudem entfällt die Karenzzeit für die Schonung von Vermögen. Vorrangig sollen Einkommen und Vermögen eingesetzt werden, bevor Leistungen fließen. Künftig richtet sich die Höhe des Schonvermögens nach dem Alter.

Die Kosten der Unterkunft sollen nur noch bis zu einer Obergrenze übernommen werden. Gleichzeitig soll Schwarzarbeit wirksamer bekämpft werden.

Wie es weitergehen soll

Im Zuge weiterer geplanter Sozialstaatsreformen will die Koalition zusätzliche Änderungen bei steuerfinanzierten Sozialleistungen angehen. Ziel ist vor allem, dass sich Arbeit für Beziehende von Leistungen künftig grundsätzlich stärker lohnt.

Linnemann kündigte Änderungen bei den Hinzuverdienstregeln sowie bei EU-Regeln zur Freizügigkeit an.

Im Bundestagswahlkampf hatte die Union noch Milliardeneinsparungen beim Bürgergeld gefordert. Das Gesetz sieht nun maximal zweistellige Millionensummen pro Jahr vor, die eingespart werden sollen. Linnemann räumte in der RTL/ntv-Sendung "Frühstart" ein, dass größere Einsparungen noch nicht sicher seien. Doch es gebe Potenzial. Als Faustregel gelte: Wenn 100.000 Menschen in Arbeit gebracht werden könnten, ergebe dies Einsparungen von ein bis drei Milliarden Euro.

Schlagabtausch vor Beschluss

Im Bundestag lieferten sich Koalition und Opposition vor der Abstimmung noch einmal einen Schlagabtausch. Die AfD, größte Oppositionsfraktion, beklagte, Steuerzahler würden kaum entlastet. Das komplexe Gesetz werde erheblichen Aufwand in den Behörden verursachen, sagte die Abgeordnete Gerrit Huy. "Sozialmissbrauch" werde nicht verringert.

Der Grünen-Abgeordnete Timon Dzienus warf der schwarz-roten Koalition vor, die Schwächsten an den Pranger zu stellen und "unmenschliche Sanktionen" einzuführen. Linken-Fraktionschef Sören Pellmann sagte, Sanktionen führten nicht zu stabiler Beschäftigung: "Sie setzen auf Angst statt auf Vertrauen, das ist der falsche Weg."

Der SPD-Politiker Jens Peick verteidigte die Änderungen: "Für die, die mitmachen, ändert sich nichts." Seine Fraktionskollegin Daniela Rump sagte: "Wir stehen an der Seite der Menschen, die Hilfe benötigen, aber wir erwarten auch Einsatz."

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