Finanzen

EU: Computer-Algorithmen können eigenständig Preis-Kartelle bilden

Die EU-Wettbewerbskommissarin weist darauf hin, dass Computer-Programme eigenständig Preiskartelle aufbauen könnten.
11.03.2018 18:47
Lesezeit: 2 min

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager warnt vor computergesteuerten Kartellen. Mit Preisabsprachen, die durch Algorithmen und Computerprogramme errechnet werden, könnte aus ihrer Sicht der freie Wettbewerb in der EU zum Erliegen kommen. Verhindern will die EU dies mit einer verbesserten Aufklärung und vermehrter Kontrollen.

Die Zeiten, in denen Unternehmen ihre Preise von Hand an die der Konkurrenz angepasst haben, sind vorbei. Laut einem Bericht der amerikanischen Onlinezeitung Politico wird diese Aufgabe heutzutage überwiegend von Robotern und Computerprogrammen übernommen. Für Vestager Grund zur Sorge. So könne der Einsatz künstlicher Intelligenz und computergesteuerter Algorithmen in diesem Bereich schwere Schäden für den freien Wettbewerb auf dem EU-Binnenmarkt verursachen.

Computergesteuerte Preisabsprachen sind der EU-Kartellbehörde bereits länger bekannt. Vor zwei Jahren deckten die Wettbewerbsschützer ein verdecktes Preiskartell auf der Online-Verkaufsplattform Amazon auf. Mit Hilfe computergesteuerter Software hatten zwei britische Poster-Händler zwischen 2011 und 2015 ihre Preise gegenseitig in die Höhe getrieben und einander stets angeglichen. Ausgangspunkt der gemeinsamen Preisgestaltung war die Vereinbarung gewesen, sich gegenseitig nicht zu unterbieten. Für ihr Handeln wurden sie von der EU mit Geldstrafen in Höhe von rund 180.000 Euro belegt.

Neu ist jedoch, dass sich die computergesteuerte Preisgestaltung künftig durch den Einsatz von Robotern verselbständigen könnte. Im vergangenen Dezember stellten Forscher im US-amerikanischen Pennsylvania ein Computerprogramm vor, nicht nur eigene Handlungsstrategien entwickeln kann. Vielmehr ist das Programm Liberatus auch in der Lage, das Verhalten seines Gegenübers binnen kürzester Zeit zu analysieren und zu prognostizieren und in das eigene Handeln einzubeziehen. Nach überwiegender Ansicht von Forschern aus IT und Wirtschaft stellt der Einsatz von Programmen wie Liberatus an sich keine Gefahr für einen freien Wettbewerb dar.

Zum Erliegen kann er nach Ansicht der Europäischen Kommission jedoch dann kommen, wenn mehrere Unternehmen einer Branche ihre Preise durch derartige Computerprogramme bestimmen ließen. In einem im vergangen Jahr veröffentlichten Bericht gab sie zu Bedenken, dass es durch die Verwendung von Preisbestimmungssoftware unweigerlich zu Preiserhöhungen für Verbraucher kommen werde. Darüber hinaus könnten sich Unternehmen durch die Verwendung derartiger Programme unbeabsichtigt einer Kartellbildung strafbar machen.

Für die EU-Wettbewerbskommissarin Vestager wäre dieser Umstand kein Grund zur Straffreiheit. Während der Internationalen Kartellkonferenz in Berlin im vergangenen März erklärte sie, Unternehmen seien für die Folgen, die durch die Verwendung von automatisierten Preisgestaltungsprogrammen entstehen, selbst verantwortlich. Zwar sei die Verwendung der Programme grundsätzlich legal, jedoch sei es Aufgabe des verwendenden Unternehmens, sich darüber zu informieren, wie derartige Programme arbeiteten und was sie bewirken könnten.

Unterstützung erhält Vestager aus den USA. Bereits im Zusammenhang mit dem aufgedeckten Amazon-Kartell erklärte der US-amerikanische stellvertretende Generalstaatsanwalt Bill Baer, derartige Preisbeeinflussungen würden in den USA nicht geduldet. Auch in den USA waren die britischen Poster-Händler zu Geldstrafen verurteilt worden.

Wie das amerikanische Wirtschaftsmagazin Wall Street Journal berichtet, sind Vorgänger von Liberatus bereits heutzutage bei mehreren niederländischen Tankstellenpächtern im Einsatz. Um einen optimalen Benzinpreis zu kreieren, überwachen diese Programme ständig den Benzinpreismarkt und analysieren, wie Kunden und Konkurrenten auf Preisänderungen regieren.

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