Deutsche Unternehmen sehen sich zu Unrecht durch Abmahnvereine zur Kasse gebeten und fordern daher gesetzliche Änderungen am Wettbewerbsrecht. Moniert von solchen Vereinen würden „Bagatellvergehen“ wie etwa die Schriftgröße rechtlich notwendiger Hinweise oder deren Platzierung innerhalb einer Werbeanzeige, berichteten die Stuttgarter Zeitung und die Stuttgarter Nachrichten am Montag. 78 Organisationen haben demnach das vom Bundesamt für Justiz erteilte Recht, Verstöße gegen Verbraucherschutzgesetze zu ahnden.
Allein die Autohändler zahlten für Verstöße gegen die Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung seit 2010 mehr als fünf Millionen Euro für Abmahnungen und Vertragsstrafen an die Deutsche Umwelthilfe, wie der Geschäftsführer des Zentralverbands des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes den Zeitungen sagte.
Die Deutsche Umwelthilfe erhält nach eigenen Angaben knapp ein Drittel ihres Budgets von Unternehmen, denen sie Verstöße gegen Vorschriften zur Kennzeichnung des Energieverbrauchs vorwirft.
Eine Onlinehändlerin reichte laut den Zeitungen beim Bundestag eine Onlinepetition ein, der sich bisher fast 21. 000 andere Betroffene anschlossen. Die Unternehmerin fühlt sich laut Bericht „schikaniert“ und sieht sich in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. Die Abmahnungen dienten nicht dem Verbraucherschutz, sondern dem Gewinninteresse von Abmahnvereinen und spezialisierten Anwälten, zitierten die Zeitungen aus der Onlinepetition. Sie läuft demnach noch bis Mittwoch.
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