Politik

Bundesgerichtshof verbietet Gebühren für Online-Tickets

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem größten deutschen Eintrittskarten-Verkäufer CTS Eventim eine pauschale Gebühr für selbst ausgedruckte Konzert-Tickets untersagt.
24.08.2018 02:15
Lesezeit: 1 min

Die "Servicegebühr" von 2,50 Euro für die elektronische Zusendung der Karte sei unzulässig, urteilte das Karlsruher Gericht am Donnerstag, wie eine Sprecherin des BGH bestätigte. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat sich damit auch in letzter Instanz durchgesetzt. Nach Angaben von Eventim drucken weniger als zehn Prozent der Kunden in Deutschland ihr Ticket am eigenen Computer aus ("print@home"). Eventim erwirtschaftet in Deutschland etwa die Hälfte seiner Umsätze von mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr. Wolfgang Schuldzinski, der Vorstand der Verbraucherzentralem forderte CTS Eventim auf, von sich aus die zu Unrecht erhobenen Gebühren zurückzuerstatten.

Die Eventim-Aktie ging nach dem Urteil (Az. III ZR 192/17) um bis zu zehn Prozent in die Knie und erreichte mit 34,36 Euro den tiefsten Stand seit eineinhalb Jahren. Dabei hatte sie am Vormittag noch fünf Prozent zugelegt, nachdem das Unternehmen die Delle durch die Fußball-Weltmeisterschaft im ersten Halbjahr gut weggesteckt hatte.

Eventim verlangt wie viele andere Ticket-Vermarkter eine Gebühr, auch wenn der Kunde sein Konzert- oder Fußball-Ticket sich nicht zusenden lässt, sondern am heimischen Computer ausdruckt. "Das Urteil schiebt der Unsitte einiger Anbieter einen Riegel vor, Verbrauchern mit Extra-Gebühren zusätzlich Geld aus der Tasche zu ziehen", sagte Schuldzinski. Die NRW-Verbraucherschützer hatten bereits vor dem Landgericht Bremen und dem Hanseatischen Oberlandesgericht obsiegt. Der BGH wies die Revision von CTS Eventim zurück. Kunden können die Gebühr wegen der Verjährung wohl nur dann zurückfordern, wenn sie das Ticket vor nicht mehr als drei Jahren gekauft haben.

Ein Sprecher von CTS Eventim sagte, man werde die Gebühr zunächst nicht mehr verlangen. Sobald die Begründung des BGH vorliege, werde Eventim die nötigen Anpassungen vornehmen. "Wir prüfen auch, ob die 'print@home'-Gebühr künftig in verringerter Höhe beibehalten werden kann." Bereits die unteren Instanzen hatten moniert, dass das Unternehmen die Gebühr nicht mit einem konkreten Aufwand begründen konnte, der ihm entstehe - etwa für die Scanner, mit denen die Online-Tickets am Einlass abgelesen werden müssen. Viele Veranstalter bieten die Option deswegen gar nicht an.

Der BGH verbot CTS auch eine besonders teure Versand- und Bearbeitungsgebühr, die das Unternehmen für die Konzerttournee von AC/DC 2015 verlangt hatte. Kunden konnten sich die Karten dafür laut der Verbraucherzentrale im Vorverkauf nur gegen eine Gebühr von 14,90 Euro zusenden lassen, obwohl diese nur per Post verschickt wurden.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Gold als globale Reservewährung auf dem Vormarsch

Strategische Relevanz nimmt zu und Zentralbanken priorisieren Gold. Der Goldpreis hat in den vergangenen Monaten neue Höchststände...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Investitionsstau: Kaputte Straßen, marode Schulen – Kommunen am Limit
01.07.2025

Viele Städte und Gemeinden stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand: Allein die Instandhaltung von Straßen, Schulen und...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Alt gegen Jung: Wie die Generation Z das Arbeitsleben umkrempelt – und was zu tun ist
01.07.2025

Alt gegen Jung – und keiner will nachgeben? Die Generationen Z und Babyboomer prallen aufeinander. Doch hinter den Vorurteilen liegen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Arbeitsmarkt ohne Erholung im Juni: Warten auf den Aufschwung
01.07.2025

Die erhoffte Belebung des Arbeitsmarkts bleibt auch im Sommer aus: Im Juni ist die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland nur minimal um...

DWN
Politik
Politik Schlachtfeld der Zukunft: Die Ukraine schickt ihre Kampfroboter ins Gefecht
01.07.2025

Die Ukraine setzt erstmals schwere Kampfroboter an der Front ein. Während Kiew auf automatisierte Kriegsführung setzt, treiben auch...

DWN
Immobilien
Immobilien Wohnen bleibt Luxus: Immobilienpreise steigen weiter deutlich
01.07.2025

Die Preise für Wohnimmobilien in Deutschland sind erneut gestiegen. Laut dem Statistischen Bundesamt lagen die Kaufpreise für Häuser und...

DWN
Politik
Politik Trump und Musk im Schlagabtausch: Streit um Steuerpläne und neue Partei eskaliert
01.07.2025

Die Auseinandersetzung zwischen US-Präsident Donald Trump und dem Tech-Milliardär Elon Musk geht in die nächste Runde. Am Montag und in...

DWN
Politik
Politik Dänemark übernimmt EU-Ratsvorsitz – Aufrüstung dominiert Agenda
01.07.2025

Dänemark hat den alle sechs Monate rotierenden Vorsitz im Rat der EU übernommen. Deutschlands Nachbar im Norden tritt damit turnusmäßig...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Technik streikt: Zählt Ausfallzeit zur Arbeitszeit?
01.07.2025

Wenn im Büro plötzlich die Technik versagt, stellt sich schnell eine Frage: Muss weitergearbeitet werden – oder zählt die Zeit...