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Berliner Gericht ordnet Diesel-Fahrverbote an

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09.10.2018 12:08
Ein Berliner Gericht hat für mehrere Straßen Diesel-Fahrverbote angeordnet.
Berliner Gericht ordnet Diesel-Fahrverbote an

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Wegen zu hoher Luftverschmutzung müssen sich nun auch Diesel-Besitzer in Berlin auf Fahrverbote einstellen. Ab Mitte 2019 sind mindestens elf Abschnitte stark befahrener Straßen für ältere Diesel zu sperren, wie das Verwaltungsgericht der Hauptstadt am Dienstag entschied. Damit soll der Ausstoß gesundheitsschädlichen Stickoxids gesenkt werden. Die Bundesregierung verwies auf gerade erst beschlossene zusätzliche Maßnahmen, um Fahrverbote zu vermeiden.

Das Gericht verpflichtete das Land Berlin auf den Straßenabschnitten zu Fahrverboten für Dieselautos und Diesel-Lkw mit den Abgasnormen Euro 1 bis 5. In der Hauptstadt waren zum Jahresanfang allein mehr als 200 000 Pkw zugelassen, die darunter fallen. Hinzu kommen größere Fahrzeuge sowie Autos von Besuchern und Pendlern aus dem Umland.

Die zuständige Kammer hält es für zwingend, Abschnitte auf wichtigen Verkehrsachsen zu sperren. Darunter ist die Leipziger Straße in Berlin-Mitte, die in Richtung Potsdamer Platz führt, daneben die Friedrichstraße im Herzen der Hauptstadt. Auf der Liste steht unter anderem auch die Reinhardtstraße in der Nähe des Regierungsviertels.

Für weitere Strecken mit einer Gesamtlänge von 15 Kilometern und insgesamt 117 Straßenabschnitten muss das Land Berlin außerdem Fahrverbote prüfen. Es muss laut Gericht bis Ende März 2019 einen neuen Luftreinhalteplan beschließen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: VG 10 K 207.16). Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos) will in den nächsten Wochen prüfen, ob ihr Haus Berufung dagegen einlegt. Ein solcher Schritt könnte Fahrverbote verzögern.

Die Fahrverbote will Günther aber umsetzen. "Wir müssen im Luftreinhalteplan dann genau spezifizieren: Welche Straßen, welche Autos trifft es?" Ausnahmen etwa für Taxis, Firmenwagen und andere Fahrzeuge müssten ebenfalls erwogen werden. Um weitere Fahrverbote abzuwenden, werde man auch die Einführung weiterer Tempo-30-Zonen und Parkzonen mit Bezahlung erwägen. Kontrollen von Fahrverboten könne es nur stichprobenartig geben. Mögliche Strafen stünden noch nicht fest.

In Berlin ist - wie in vielen anderen deutschen Städten - die Luft zu stark mit Schadstoffen belastet. An vielen Stellen wird der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) überschritten. Es kann Atemwege und Augen reizen, die Lungenfunktion stören oder zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen. Dieselautos sind eine Hauptursache für die schlechte Luft.

In Hamburg sind schon zwei Straßenabschnitte für ältere Diesel gesperrt. In Stuttgart ist 2019 ein großflächiges Einfahrverbot geplant. Kürzlich hatte ein Gericht Fahrverbote für die Innenstadt der Pendlermetropole Frankfurt am Main ab 2019 angeordnet.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte auch in Berlin geklagt. Geschäftsführer Jürgen Resch sprach nach dem Urteil von einem "guten Tag für saubere Luft". Die Verbote müssten nun vom Berliner Senat schnell umgesetzt werden. Die Bürger bräuchten Planungssicherheit. Ihre Forderung, dass im gesamten Berliner S-Bahn-Ring keine älteren Diesel mehr fahren dürfen, zog die DUH in der Verhandlung zurück.

Der Vorsitzende Richter Ulrich Marticke sagte, "zwingend notwendige Maßnahmen" dürften nicht mit der Begründung hinausgezögert werden, dass die Ergebnisse weiterer Untersuchungen abgewartet werden sollen. Eine EU-Richtlinie, die Grenzwerte bei Stickoxiden einzuhalten, gelte seit 2010. Es sei "zeitlich das Ende der Fahnenstange" erreicht. "Der teilweise rückläufige Trend, der nicht zur Einhaltung der Grenzwerte führt, genügt nicht."

Das Bundesverkehrsministerium verwies auf die geplanten zusätzlichen Maßnahmen für sauberere Luft. Die bisherigen Gerichtsurteile beruhten auf älteren Plänen der Kommunen. "Das Urteil zeigt einmal mehr: Wir brauchen aktualisierte Luftreinhaltepläne, die alle vom Bund angebotenen Maßnahmen ausschöpfen", hieß es aus dem Ministerium.

Das Land Berlin solle daher alle Möglichkeiten vor Gericht auf Basis eines aktualisierten Plans ausschöpfen. Die große Koalition hatte sich Anfang Oktober auf ein weiteres Paket geeinigt, das unter anderem Anreize zum Kauf neuer Wagen vorsieht. Für umstrittene Motor-Nachrüstungen bei älteren Autos fehlen aber noch grundlegende Zusagen der Autobauer.

Das Umweltministerium forderte ein klares Bekenntnis der Konzerne zu Hardware-Nachrüstungen. "Jetzt braucht es Unternehmerverantwortung für das, was angerichtet wurde", schrieb Umwelt-Staatssekretär Jochen Flasbarth auf Twitter. SPD-Fraktionsvize Sören Bartol sagte, das Berliner Urteil zeige, dass Fahrverbote eine reale Gefahr seien. Es sei nicht akzeptabel, dass Automanager immer noch technische Nachrüstungen von Diesel-Pkw und deren Finanzierung verweigerten.

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