Die Deutsche Bundesbank hat in der Vergangenheit mehrfach die in New York und London lagernden deutschen Goldreserven inspiziert. Dies geht aus einer Antwort der Zentralbank an die Deutschen Wirtschaftsnachrichten hervor.
In dem Schreiben bestätigt die Bundesbank, dass sie Zugang zu den bei der Federal Reserve of New York und der Bank of England lagernden Reserven hat und diese auch inspiziert hat. Zudem hafte die Federal Reserve für den Verbleib des deutschen Staatsgoldes:
„Die Deutsche Bundesbank hat Zugang zu ihren in New York und London lagernden Goldreserven und kann diese inspizieren. Die Deutsche Bundesbank hat bereits in den vergangenen Jahren mit eigenen Mitarbeiterinnen/-ern ihre in New York und London lagernden Goldbestände inspiziert. Sie wird diese Inspektionen selbstverständlich auch in Zukunft in regelmäßigen Zeitabständen durchführen. Die von uns bei der Federal Reserve Bank gelagerten Barren sind der Deutschen Bundesbank individualisiert als Eigentum zugeordnet. Daher schuldet die Federal Reserve Bank die unveränderte Herausgabe dieser Barren, womit eine Haftung der Federal Reserve Bank begründet ist“, schreibt ein Sprecher der Bundesbank den Deutschen Wirtschaftsnachrichten.
Im Jahr 2012 kritisierte der Bundesrechnungshof, die Bundesbank habe ihre im Ausland lagernden Goldreserven noch nie „körperlich aufgenommen und auf Echtheit und Gewicht“ geprüft. In Folge hatte die Bundesbank ihre gesamten in Paris lagernden Goldvorräte und einen Teil der in New York lagernden Reserven nach Deutschland zurückgeholt.
Das Thema wurde vor einigen Tagen wieder aktuell, nachdem die Bank of England ein Gesuch der venezolanischen Regierung nach Herausgabe von 14 Tonnen Staatsgoldes ablehnte. Die Bank of England begründete die Weigerung damit, erst prüfen zu müssen, ob das Gold nicht zum privaten Gebrauch von Staatschef Maduro verwendet werden würde.