Finanzen

Finanz-Ausgleich zwischen Bundesländern erreicht neuen Höchststand

Die Ausgleichszahlungen zwischen den Bundesländern haben im vergangenen Jahr einen neuen Höchststand erreicht.
26.01.2019 20:24
Lesezeit: 1 min

Der Länderfinanzausgleich zwischen finanziell besser und schlechter gestellten Bundesländern ist auf einen neuen Rekordwert gestiegen: 11,45 Milliarden Euro wurden 2018 zwischen den Ländern umverteilt - im Jahr zuvor waren es rund 11,2 Milliarden Euro gewesen. Das geht aus vorläufigen Zahlen des Bundesfinanzministeriums hervor, über die am Montag zuerst das Handelsblatt berichtet hatte.

Bayern musste von der Gesamtsumme mehr als die Hälfte schultern: Die bayerischen Zahlungen stiegen um 785 Millionen auf 6,67 Milliarden Euro. Weitere Zahler-Länder waren Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg. Größter Empfänger war Berlin mit 4,4 Milliarden Euro.

Nach Bayern zahlte Baden-Württemberg mit knapp 3,1 Milliarden Euro am meisten in den Verteilungstopf ein, Hessen folgt mit 1,6 Milliarden Euro, Hamburg gab immerhin noch rund 83 Millionen Euro. Nach Berlin waren besonders Sachsen (1,1 Milliarden Euro), Nordrhein-Westfalen (1,01 Milliarden Euro), Niedersachsen (rund 830 Millionen Euro) und Bremen große Empfänger (rund 740 Millionen Euro). Der Finanzausgleich regelt die Verteilung der Einnahmen zwischen Bund, Ländern und Kommunen.

Jedes der 16 Bundesländer hat aufgrund seiner wirtschaftlichen, geografischen und regionalen Besonderheiten unterschiedlich hohe Einnahmen. Hauptziel des Finanzausgleichs ist laut Grundgesetz die "Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse". Der Länderfinanzausgleich soll ab 2020 in seiner bisherigen Form abgelöst werden durch ein System, das über die Umsatzsteuer Ungleichgewichte ausgleichen soll.

Der Länderanteil daran soll nach der Einwohnerzahl verteilt werden, modifiziert durch Zu- und Abschläge je nach Finanzkraft. Zudem greift der Bund "ärmeren" Ländern verstärkt unter die Arme - mit zunächst jährlich 9,75 Milliarden Euro. Dafür erhält der Bund wiederum mehr Eingriffsrechte - etwa bei Fernstraßen, in der Steuerverwaltung, bei Investitionen in Schulen sowie Online-Angeboten der Verwaltung.

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