Das Bundeskartellamt hat eine Sektoren-Untersuchung der Online-Vergleichsportal durchgeführt. Untersucht wurden die 150 Anbieter aus den Dienstleistungsbereichen Reisen, Energie, Versicherungen, Telekommunikation und Finanzen. Dabei stellt das Bundeskartellamt mögliche Verbraucher-Rechtsverstöße fest.
Aus dem Konsultationspapier zur Sektoren-Untersuchung Verbraucherportale geht hervor: “In den Bereichen Energie und Telekommunikation dominieren Check24 und Verivox, im Bereich Versicherungen ist Check24 das führende Portal. Bei Krediten spielen neben Check24 auch die Portale Finanzcheck, Smava und Verivox eine relevante Rolle. Im Reisebereich ist die Nutzung von Vergleichsportalen besonders beliebt, was sich in einer hohen Zahl von Visits und Vermittlungen niederschlägt. Trotz zahlreicher Verflechtungen zwischen den im Reisebereich tätigen Portalen ist die Konzentration dort tendenziell geringer als in anderen Branchen. Im Hotelbereich sind insbesondere die Gruppen Booking, HRS und Expedia relevant, im Flugbereich Lastminute.de, Opodo oder Fluege.de. Mit den sog. Metasearchern, die ihrerseits die Angebote verschiedener Reiseportale vergleichen, hat sich zudem seit einigen Jahren im Reisebereich ein neues Geschäftsmodell entwickelt. Hier sind insbesondere Trivago, Google, Tripadvisor, Check24 sowie die BookingGruppe (Kayak, Swoodo, Momondo) von Bedeutung.”
“Internet-Vergleichsportale sind ein wichtiges Werkzeug, solange sie objektive und unverfälschte Ergebnisse liefern. Viele Vergleichsinformationen sind zutreffend und seriös. Aber unsere Untersuchung offenbart auch eine Anzahl von möglichen Rechtsverstößen. Es fehlt oft an einer Aufklärung der Verbraucher darüber, wie die Reihenfolge der Suchergebnisse und die Empfehlungen der Vergleichsportale im Einzelnen zu Stande kommen. Dies kann zu Fehleinschätzungen der Verbraucher führen. So werden bei Versicherungsvergleichen zum Teil wichtige Anbieter nicht einbezogen. Anbieter von Hotelzimmern können sich Listenplätze auf Hotelplattformen erkaufen. Und mitunter deckt ein Portal weniger als 50 Prozent der im Markt befindlichen Angebote ab. Kurzum: Der Verbraucher kann sich nicht immer darauf verlassen, tatsächlich das für ihn beste Angebot auf einem Vergleichsportal zu finden”, sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.
Es gebe auf den Online-Vergleichsportalen Informationen, die die Verbraucher täuschen könnten.
Im Detail werden folgende Gegebenheiten beanstandet:
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Häufig haben die von den Anbietern gezahlten Entgelte bzw. Provisionen Einfluss auf die vom Portal voreingestellte Ergebnisdarstellung. Dies erfolgt je nach Branche über eine Vorauswahl der berücksichtigten Angebote, über die Positionierung einzelner Angebote vor dem eigentlichen Ranking oder über die Berücksichtigung der Höhe der Zahlungen der Anbieter im Ranking selbst.
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Vergleichsportale haben in einigen Branchen eine geringe Marktabdeckung und stellen teilweise nur eine Auswahl von weniger als 50 Prozent der insgesamt im Markt existierenden Angebote dar.
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Viele Vergleichsportale setzen Hinweise auf angeblich begrenzte Verfügbarkeiten, praktisch kaum realisierte Vorteile oder vermeintliche Exklusivangebote ein.
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Zahlreiche Portale erstellen keinen eigenständigen Vergleich, sondern greifen lediglich auf die Datensätze und/oder Tarifrechner anderer Portale zu.
Aufgrund der fehlenden Aufklärung der Kunden könnte ein Verstoß gegen die verbraucherrechtlichen Vorgaben des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) vorliegen. Die betroffenen Online-Vergleichsportale haben bis zum 4. Februar 2019 Zeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern.