Deutschland

Vergleichsportale: Kartellamt prüft Täuschung von Kunden

Lesezeit: 2 min
27.01.2019 18:58
Das Bundeskartellamt prüft 150 Online-Vergleichsportale. Es liegt der Verdacht vor, dass die Kunden bei Preisvergleichen getäuscht werden.
Vergleichsportale: Kartellamt prüft Täuschung von Kunden

Das Bundeskartellamt hat eine Sektoren-Untersuchung der Online-Vergleichsportal durchgeführt. Untersucht wurden die 150 Anbieter aus den Dienstleistungsbereichen Reisen, Energie, Versicherungen, Telekommunikation und Finanzen. Dabei stellt das Bundeskartellamt mögliche Verbraucher-Rechtsverstöße fest.

Aus dem Konsultationspapier zur Sektoren-Untersuchung Verbraucherportale geht hervor: “In den Bereichen Energie und Telekommunikation dominieren Check24 und Verivox, im Bereich Versicherungen ist Check24 das führende Portal. Bei Krediten spielen neben Check24 auch die Portale Finanzcheck, Smava und Verivox eine relevante Rolle. Im Reisebereich ist die Nutzung von Vergleichsportalen besonders beliebt, was sich in einer hohen Zahl von Visits und Vermittlungen niederschlägt. Trotz zahlreicher Verflechtungen zwischen den im Reisebereich tätigen Portalen ist die Konzentration dort tendenziell geringer als in anderen Branchen. Im Hotelbereich sind insbesondere die Gruppen Booking, HRS und Expedia relevant, im Flugbereich Lastminute.de, Opodo oder Fluege.de. Mit den sog. Metasearchern, die ihrerseits die Angebote verschiedener Reiseportale vergleichen, hat sich zudem seit einigen Jahren im Reisebereich ein neues Geschäftsmodell entwickelt. Hier sind insbesondere Trivago, Google, Tripadvisor, Check24 sowie die BookingGruppe (Kayak, Swoodo, Momondo) von Bedeutung.”

“Internet-Vergleichsportale sind ein wichtiges Werkzeug, solange sie objektive und unverfälschte Ergebnisse liefern. Viele Vergleichsinformationen sind zutreffend und seriös. Aber unsere Untersuchung offenbart auch eine Anzahl von möglichen Rechtsverstößen. Es fehlt oft an einer Aufklärung der Verbraucher darüber, wie die Reihenfolge der Suchergebnisse und die Empfehlungen der Vergleichsportale im Einzelnen zu Stande kommen. Dies kann zu Fehleinschätzungen der Verbraucher führen. So werden bei Versicherungsvergleichen zum Teil wichtige Anbieter nicht einbezogen. Anbieter von Hotelzimmern können sich Listenplätze auf Hotelplattformen erkaufen. Und mitunter deckt ein Portal weniger als 50 Prozent der im Markt befindlichen Angebote ab. Kurzum: Der Verbraucher kann sich nicht immer darauf verlassen, tatsächlich das für ihn beste Angebot auf einem Vergleichsportal zu finden”, sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

Es gebe auf den Online-Vergleichsportalen Informationen, die die Verbraucher täuschen könnten.

Im Detail werden folgende Gegebenheiten beanstandet:

  • Häufig haben die von den Anbietern gezahlten Entgelte bzw. Provisionen Einfluss auf die vom Portal voreingestellte Ergebnisdarstellung. Dies erfolgt je nach Branche über eine Vorauswahl der berücksichtigten Angebote, über die Positionierung einzelner Angebote vor dem eigentlichen Ranking oder über die Berücksichtigung der Höhe der Zahlungen der Anbieter im Ranking selbst.

  • Vergleichsportale haben in einigen Branchen eine geringe Marktabdeckung und stellen teilweise nur eine Auswahl von weniger als 50 Prozent der insgesamt im Markt existierenden Angebote dar.

  • Viele Vergleichsportale setzen Hinweise auf angeblich begrenzte Verfügbarkeiten, praktisch kaum realisierte Vorteile oder vermeintliche Exklusivangebote ein.

  • Zahlreiche Portale erstellen keinen eigenständigen Vergleich, sondern greifen lediglich auf die Datensätze und/oder Tarifrechner anderer Portale zu.

Aufgrund der fehlenden Aufklärung der Kunden könnte ein Verstoß gegen die verbraucherrechtlichen Vorgaben des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) vorliegen. Die betroffenen Online-Vergleichsportale haben bis zum 4. Februar 2019 Zeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern.

Anzeige
DWN
Panorama
Panorama Halbzeit Urlaub bei ROBINSON

Wie wäre es mit einem grandiosen Urlaub im Juni? Zur Halbzeit des Jahres einfach mal durchatmen und an einem Ort sein, wo dich ein...

DWN
Politik
Politik DWN-Kommentar: Eine Welt ohne Europa?
04.05.2024

Der Krieg in der Ukraine und die Spannungen im Nahen Osten gefährden die Zukunftsfähigkeit der EU. Nun steht sie an einem Scheideweg:...

DWN
Finanzen
Finanzen Platzt die ETF-Blase – was dafür, was dagegen spricht
04.05.2024

Kaum eine Investmentform konnte in den zurückliegenden Jahren die Gunst der Anleger derart erlangen wie dies bei Exchange Traded Funds,...

DWN
Immobilien
Immobilien Streikwelle auf Baustellen droht: Gewerkschaft kündigt Massenstreiks an
04.05.2024

Die Bauindustrie steht vor Massenstreiks: Gewerkschaft kündigt flächendeckende Arbeitsniederlegungen mit rund 930.000 Beschäftigten an.

DWN
Weltwirtschaft
Weltwirtschaft Chinas Einfluss in Südostasien: Herausforderung für deutsche Firmen
04.05.2024

Deutsche Unternehmen suchen verstärkt nach Alternativen zum chinesischen Markt und richten ihr Augenmerk auf die aufstrebenden...

DWN
Technologie
Technologie CO2-Speicherung: Vom Nischenthema zum Wachstumsmarkt
04.05.2024

Anreize durch die Politik, eine neue Infrastruktur und sinkende Kosten: CO2-Speicherung entwickelt sich zusehends vom regionalen...

DWN
Politik
Politik Wahljahr-Turbulenzen: Biden im Kreuzfeuer der Gaza-Proteste
04.05.2024

Seit Monaten sind bei fast jedem öffentlichen Auftritt von Präsident Joe Biden propalästinensische Demonstrationen zu sehen, die sich im...

DWN
Politik
Politik Mindestlohn: Neues Streitthema köchelt seit dem Tag der Arbeit
04.05.2024

Im Oktober 2022 wurde das gesetzliche Lohn-Minimum auf zwölf Euro die Stunde erhöht. Seit Jahresanfang liegt es bei 12,41 Euro, die von...

DWN
Technologie
Technologie Deutsches Start-up startet erfolgreich Rakete
04.05.2024

Ein deutsches Start-up hat eine Rakete von zwölf Metern Länge entwickelt, die kürzlich in Australien getestet wurde. Seit Jahrzehnten...