Die eklatantesten und dreistesten Produkt-Fälschungen sind auch dieses Jahr wieder bei der traditionellen „Plagiarius"-Verleihung mit Auszeichnungen bedacht wurden. Wie in den Jahren zuvor, wurden auch diesmal wieder besonders viele Fälscher aus China prämiert.
„Unser Ziel ist es, die unlauteren Geschäftspraktiken sowohl von Markenfälschern als auch von Plagiatoren, die geistiges Eigentum Anderer klauen und als eigene kreative Leistung ausgeben, ins öffentliche Licht zu rücken“, beschreibt der Verein „Aktion Plagiarius“ seine Tätigkeit. Und weiter: „Darüber hinaus leisten wir seit Jahrzehnten mit unseren Aktivitäten einen maßgeblichen Beitrag, um sowohl Industrie als auch Politik und Verbraucher praxisnah für das Problem der Produkt- und Markenpiraterie zu sensibilisieren.“
Unter den von „Aktion Plagiarius“ ausgezeichneten Fälschungen befinden sich die unterschiedlichsten Produkte. So erhielt den ersten Preis die Nachahmung des „Schrägsitz-Ventils Typ 2000“ der Bürkert Werke aus Ingelfingen (bei Heilbronn). Der chinesische Plagiator hatte eine eins-zu-eins-Kopie des Ventils einschließlich aller typischen Design-Merkmale hergestellt. Die Sonderauszeichnung „Hyänen-Preis“ erhielt der – in minderer Qualität – nachgebaute Bewegungsmelder „IS 1“ der Steinel GmbH (Herzebrock-Clarholz bei Gütersloh/ Plagiator aus China), der mittlerweile – trotz Verbots – in Deutschland sowie elf anderen europäischen Ländern vertrieben wird. Weitere Preise erhielten unter anderem der Spielzeugbagger „Liebherr Radlader“ (das Plagiat zerfällt schon bei leichter Belastung in seine Einzelteile) sowie ein Bräter, der im Original aus hochwertigem Gusseisen, als Plagiat jedoch aus billigem Aluminium besteht.
Plagiate sind für fast alle Branchen ein Problem. So sind beispielsweise 71 Prozent der deutschen Maschinen- und Anlagenbauer laut der „Produktpiraterie-Studie 2018“ des VDMA betroffen, wobei China mit weitem Abstand die meisten Fälscher-Firmen stellt. Die Schadenshöhe beträgt 7,3 Milliarden Euro – das entspricht fast 33.000 Arbeitsplätzen. „Neben Umsatzverlust und Verlust von Arbeitsplätzen sind in den betroffenen Unternehmen darüber hinaus monetär schwer zu bewertende Folgen festzustellen, zum Beispiel Imageverlust, Verlust des Marktvorsprungs oder ungerechtfertigte Regressanforderungen“, erläutert Steffen Zimmermann, Leiter des Bereichs „Industrial Security“ beim VDMA.
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