Wer sich mit seinem Auto einem Blitzgerät nähert, soll in Zukunft von Google Maps per Audio-Signal gewarnt werden. Der Internet-Gigant will seine betreffende App dementsprechend aufrüsten. Doch das verstößt laut dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) gegen geltendes Recht und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Hauptgeschäftsführer der DVR, Christian Kellner, weist darauf hin, dass Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung verbietet, technische Geräte, die Verkehrs-Überwachungsmaßnahmen anzeigen, beim Fahren zu verwenden. In Absatz 1c des Paragrafen heißt es: „Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen.“
Die Nutzung der App ist laut DVR eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 75 Euro belegt ist. Allerdings wird es kaum möglich sein, einem Autofahrer den Verstoß nachzuweisen. Laut Paragraf 102 der Strafprozessordnung darf die Polizei ein Smartphone nur aufgrund eines richterlichen Beschlusses beschlagnahmen oder aber bei Gefahr im Verzug (§ 105 StPO).
Die Nutzung der App außerhalb des Autos – etwa, um sich vor Antritt der Fahrt über etwaige Blitzer zu informieren – ist nicht verboten.
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