Industrie 4.0. und Internet of Things (IoT), schnelle Mobilfunknetze mit 5G, automatisiertes Fahren und Elektromobilität – große Teile unserer Wirtschaft befinden sich derzeit in einem rasanten technologischen Wandel, bei dem es nicht nur gilt weiter Schritt zu halten, sondern auch künftig zumindest in einigen Branchen den Takt vorzugeben. Insbesondere die Digitalisierung und die damit verbundenen Änderungen der Geschäftsmodelle fordern die Agilität und Entwicklungsfähigkeit ganzer Industrien. Allein auf die Automobilindustrie kommen in den nächsten zehn bis 20 Jahren mit der Einführung neuer Antriebstechnologien und dem autonomen Fahren so gravierende Veränderungen zu, wie noch niemals zuvor.
Höchste Zeit für die steuerliche Forschungsförderung
Viel zu häufig wird bei den Forderungen nach mehr Innovation und Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft leider vergessen, dass technologische Kraftakte auch immer mit enormen finanziellen Investitionen und Risiken der Unternehmen einhergehen. Es handelt sich dabei aber nicht nur um Belange der Unternehmen. Im internationalen Wettbewerb sollte es auch im Interesse des Staates und der Arbeitnehmer liegen, die Wettbewerbsfähigkeit aufrecht zu erhalten.
Darum ist es dringend notwendig, auch die Unternehmenssteuer-Gesetzgebung auf kürzere Investitionszyklen und auf veränderte Geschäftsmodelle anzupassen. Beispiel steuerliche Forschungsförderung: Fast alle Industrienationen der Welt – darunter große Volkswirtschaften wie USA, Japan und Kanada – sowie 20 von 28 der EU-Mitgliedstaaten, aber auch China und Russland, gewähren Unternehmen längst eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung.
Auch in Deutschland scheint dieses Thema nun erfreulicherweise endlich Fahrt aufzunehmen, ein entsprechendes Gesetz soll im kommenden Jahr in Kraft treten. Profitieren sollen nach dem Willen der Bundesregierung alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe, gefördert werden nur Forschungsausgaben im Inland. Die Unterstützung soll sich am Bruttolohnaufwand der Unternehmen für ihre Mitarbeiter in Forschung und Entwicklung bemessen. Dabei können laut aktuellem Gesetzentwurf maximal 2 Millionen Euro angesetzt werden, wovon 25 Prozent steuerlich geltend gemacht werden könnten, also höchstens 500.000 Euro pro Unternehmen und Jahr. So weit so gut. Leider sind sich Wirtschafts- und Arbeitsministerium in der konkreten Ausgestaltung derzeit alles andere als einig und ringen seit Wochen nach einem für die große Koalition vertretbaren Kompromiss. Immerhin hat Wirtschaftsminister Altmaier jüngst angekündigt, die Investitionen aus der zweiten Jahreshälfte 2019 rückwirkend anzuerkennen.
Innovation heißt nicht immer „Forschung und Entwicklung“
Doch das allein wird nicht reichen, denn Innovation und Wandel ist längst nicht immer eine Frage von klassischer Forschung und Entwicklung (F&E). Es bedarf zusätzlicher Anreize für die Wirtschaft, damit Geschäftsprozesse digitalisiert werden. Die unterschiedlichen Digitalisierungs-Förderprogramme auf Bundes- und Länderebene sind hier ein erster Ansatz. Nachdenken sollte man unbedingt auch über erweiterte Steuererleichterungen für die Modernisierung von Maschinen und Anlagen. Denn leider ist es eine traurige Tatsache, dass deutsche Unternehmen in vielen Bereichen von der Substanz leben und dringend benötigte Investitionen in ihre Produktionstechnik nicht oder nur zögerlich tätigen. Das mag im Moment noch funktionieren, kann aber zu irreversiblen Verwerfungen führen, sobald die ausländische Konkurrenz mit höheren, günstigeren und weniger fehleranfälligen Stückzahlen bei begehrten Produkten kontert.
Die Zeiten, in denen aus Ländern wie China nur schlechte Kopien deutscher Qualitätsprodukte kamen, neigen sich klar dem Ende zu. China produziert auf hohem Niveau und in Stückzahlen, von denen wir hierzulande oftmals nur träumen können. Steuerfreie Rücklagen, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums für Investitionen genutzt werden können, wären hier ein geeignetes Instrument. Denn es geht längst nicht mehr darum Arbeitsplätze zu erhalten, sondern die Produktivität durch den Einsatz von Automatisierungstechnik zu erhöhen. Die Kapitalbindung nimmt damit weiter zu. Die klassische Afa mit ihren veralteten Nutzungsdauern, denen ein ständig steigendes Anlagevermögen gegenüber steht wird dafür nicht ausreichen. Die derzeitige Finanzierungslandschaft mag im Moment noch darüber hinwegtäuschen.
Zu kleine Schritte in agilen Märkten
Die Afa-Tabellen zur Festsetzung der Nutzungsdauer von Wirtschaftsgütern müssen dringend entrümpelt und auf den Stand gebracht werden. Computersysteme veralten heutzutage im Jahreszyklus, gleiches gilt für Softwareprodukte, die immer noch für drei bis fünf Jahre in der Abschreibungsliste stehen. Eine Verbesserung der Abschreibungsmöglichkeiten würde unmittelbar der Liquidität und Schuldentilgungsfähigkeit der Unternehmen dienen.
Es gäbe zahlreiche weitere Stellschrauben, und vielleicht lohnt ja ein Blick zurück auf die Umgestaltung der Gesetzgebung für die energetische Gebäudemodernisierung. Die weitreichenden Änderungen im Jahr 2011 führten zu einem regelrechten Bauboom und bewirkten genau das, was der Gesetzgeber beabsichtigt hatte: Konjunkturelle Belebung und Modernisierung.
Momentan muss man leider feststellen, dass sich die Regierung nur sehr zögerlich und in extrem kleinen Schritten an eine marktgerechte Modernisierung des Unternehmenssteuer-Rechts heranwagt. Die Erhöhung der Beträge für geringfügige Wirtschaftsgüter (GWG) auf 800 Euro war ein solcher, zwar wichtiger und längst überfälliger, aber in der Gesamtheit eben kleiner Schritt. Der rasante Wandel der Märkte wird vor der deutschen Steuergesetzgebung nicht halt machen – darum ist es höchste Zeit, mutig und zukunftsorientiert zu handeln.
Zur Person: Der Autor ist Steuerexperte sowie Gründer und Vorstand der Münchener Blue Cap AG, die sich seit 2006 auf die Umsetzung von Wachstumsprozessen in mittelständischen Unternehmen fokussiert.