Politik

Neuer Wehrdienst: So soll das Modell ab 2026 greifen

Ab 1. Januar soll der neue Wehrdienst starten: mit Pflicht-Musterung, frischer Wehrerfassung und ehrgeizigen Truppenzielen. Die Regierung setzt auf Freiwilligkeit und neue Strukturen – doch wie schnell lassen sich Kapazitäten, Personal und gesellschaftliche Akzeptanz wirklich aufbauen?
05.12.2025 12:28
Lesezeit: 2 min
Neuer Wehrdienst: So soll das Modell ab 2026 greifen
Rekruten bei der Gefechtsausbildung: Ab 2026 werden junge Menschen per Fragebogen zum Wehrdienst angeschrieben (Foto: dpa). Foto: Federico Gambarini

Neuer Wehrdienst: Modell soll am 1. Januar 2026 starten

Verpflichtende Musterung, Wiederaufbau einer Wehrerfassung und Zielwerte für den Aufwuchs der Truppe: Der Bundestag hat den Plänen der Bundesregierung für den neuen Wehrdienst zugestimmt. Nötig seien 460.000 Soldaten einschließlich der Reserve, so die Bundesregierung. Der für Landes- und Bündnisverteidigung benötigte Personalumfang sei im Frieden zu erheblichen Teilen nicht aktiv, müsse jedoch aus einer Reserve heraus wachsen können. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) unterstrich, dass er an den Erfolg der Freiwilligkeit glaubt. Er sagte im Bundestag: "Es gibt das Gefühl für Verantwortung."

Das Gesetz sieht eine verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem Geburtsjahr 2008 vor. Ein erster Kontakt erfolgt über Fragebögen, die etwa von Mitte Januar an - dann sind die ersten Kandidaten erst wenige Tage volljährig - verschickt werden. Männer müssen, Frauen können diese ausfüllen. Abgefragt werden Angaben zur Person, der Gesundheit sowie die Bereitschaft zum Militärdienst und zum Wehrdienst.

Wehrdienst 2026: Wann setzt die Musterung ein?

Die flächendeckende Musterung beginnt formal mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar. Sie richtet sich nach den Kapazitäten, die noch im Aufbau sind. Erklärtes Ziel sind 24 Musterungszentren im Land, ohne dass die Orte schon feststehen. "Unser Ziel ist es, neue, moderne Strukturen aufzubauen", sagte eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums. Von Mitte 2027 an sollen dann komplette Jahrgänge gemustert werden. Bis dahin wird sich ein Rückstau gebildet haben, der abgearbeitet werden muss.

Was geschieht bei der Musterung?

Mit der Musterungsuntersuchung - intern Dienstfähigkeitsuntersuchung genannt - soll festgestellt werden, welche Verwendungen im Militärdienst möglich sind. Geprüft wird außerdem die Wehrdienstfähigkeit. Am Vorgehen, das derzeit vor der Einstellung Freiwilliger genutzt wird, ändert sich im Kern nichts.

Vor der ärztlichen Untersuchung gibt es eine Befragung ("Anamnesebogen") über Erkrankungen und die medizinische Vorgeschichte wie bei einem regulären Arzttermin. Die Befunde - insbesondere Sehtest, Urintest, Feststellung des Körpergewichts und der Körpergröße, Beschaffenheit des Bewegungsapparates und Belastungsparameter - führen zu einem Gesamturteil, dem sogenannten Musterungsergebnis. Dabei werde auch die persönliche und charakterliche Eignung betrachtet, wie das Verteidigungsministerium erklärt.

Nach welchen Tauglichkeitsstufen wird bewertet?

Die Tauglichkeitsgrade ergeben sich aus dem Wehrpflichtgesetz und umfassen die grundsätzlichen Stufen: "wehrdienstfähig", "vorübergehend nicht wehrdienstfähig" und "nicht wehrdienstfähig". Unterteilt wird in sogenannte Verwendungsgraden: 1. (wehr-)dienstfähig und (voll) verwendungsfähig, 2. (wehr-)dienstfähig und verwendungsfähig mit Einschränkungen, 3. (wehr-)dienstfähig und verwendungsfähig mit erheblichen Einschränkungen, 4. vorübergehend nicht (wehr-)dienstfähig, 5. nicht (wehr-)dienstfähig.

Wie wird der neue Wehrdienst vergütet?

Wer freiwillig dient, soll monatlich rund 2.600 Euro brutto erhalten. Mindestzeit sind sechs Monate. Für längere Verpflichtungen gibt es zusätzliche Anreize. So soll, wer mindestens zwölf Monate Wehrdienst geleistet hat, für den Autoführerschein ("Fahrerlaubnis der Klasse B") einen Zuschuss bis zu einer Höhe von 3.500 Euro erhalten. Gefördert wird auch der Führerschein für Lastwagen.

Warum wird mit Geburtsjahr 2008 gestartet?

Der Zeitraum ist durch den Start des Wehrdienstes bestimmt. In der Begründung zu dem Gesetz heißt es dazu: "Eine Anwendung der Neuregelungen auf frühere Geburtsjahrgänge, die seit dem Inkrafttreten des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 nicht mehr erfasst wurden (das ginge bei umfassender Betrachtung bis zum Geburtsjahrgang 1993 zurück), erfolgt außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls zunächst noch nicht." Weiterhin gilt zudem das Recht auf Kriegsdienstverweigerung. Damit wird die Wehrerfassung wieder aufgebaut.

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