Deutschland

Bundesregierung verschärft Asyl-Gesetze

Lesezeit: 1 min
17.04.2019 14:29
Die Bundesregierung hat Gesetze beschlossen, welche die Ausweisung ausreisepflichtiger Asylbewerber erleichtern sollen.

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Die Bundesregierung hat am Mittwoch Gesetze zu schnelleren Abschiebungen ausreisepflichtiger Ausländer beschlossen, aber auch zur besseren Integration der in Deutschland lebenden Flüchtlinge. Das Kabinett billigte nach Angaben der Bundesregierung das auch in der Koalition umstrittene "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU).

Es sieht vor, die Möglichkeiten der so genannten Sicherungshaft auszuweiten und eine "Mitwirkungshaft" einzuführen. Wegen eines Mangels an Plätzen für die Abschiebehaft sollen Abschiebekandidaten auch in regulären Strafanstalten untergebracht werden können - dieser Punkt stößt bei Flüchtlingshelfern und der Opposition auf besonders scharfe Kritik.

Für Flüchtlinge, die ihre Identität verschleiern, soll dem Gesetzentwurf zufolge der neue Status einer "Duldung für Personen mit ungeklärter Identität" eingeführt werden. Wer nicht alles Zumutbare unternimmt, um einen Pass zu bekommen, kann ein Arbeitsverbot erhalten oder mit einer Wohnsitzauflage belegt werden. Auch die Verhängung von Bußgeldern ist möglich.

Eine ebenfalls vom Kabinett gebilligte Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes sieht eine Erhöhung der Sätze für den persönlichen Bedarf für Alleinstehende und Alleinerziehende von derzeit 135 auf 150 Euro vor.

Einem weiteren Gesetz zufolge sollen Flüchtlinge, denen der Aufenthalt in Deutschland gestattet ist, nach neun Monaten Aufenthalt in Deutschland an einem Integrationskurs oder einem berufsbezogenen Sprachkurs teilnehmen können, wenn sie bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet sind.

Bisher können daran nur "Gestattete" mit guter Bleibeperspektive teilnehmen. Das betrifft die Herkunftsländer Syrien, Eritrea, Somalia, Iran und Irak. Für Geduldete, die bisher ebenfalls bis auf eine kleine Gruppe keinen Zugang zur Sprachförderung hatten, werden nach sechs Monaten in der Duldung die berufsbezogenen Deutschkurse geöffnet.

Seehofer hält seinen Entwurf für deutlich effektiver als ein ähnliches Gesetz von 2017. Die Wirksamkeit des nun vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurfs liege „um ein Vielfaches“ über dem, was durch das unter seinem Vorgänger Thomas de Maizière (CDU) verabschiedete erste Gesetz für eine bessere Durchsetzung der Ausreisepflicht erreicht worden sei, sagte Seehofer am Mittwoch nach der Kabinettssitzung in Berlin. Denn diese erste Reform habe „mehr Fragen aufgeworfen als Antworten“ geliefert.

Auch der SPD-Innenpolitiker Lars Castellucci hält es für richtig, dass Menschen, die ihre Identität verschleiern, Leistungen vorenthalten werden. „Wer jedoch jahrelang in Deutschland ist, unverschuldet nicht zurückkehren kann, sich nichts zuschulden kommen lässt und in Arbeit oder Ausbildung befindet, sollte mit einer Altfallregelung bleiben dürfen“, betonte er.

Im vergangenen Jahr waren 31 000 Abschiebungen aus Deutschland gescheitert. Hauptgründe waren ungeklärte Identitäten und fehlende Reisedokumente.


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