Die EU-Kommission bescheinigt den europäischen Banken Fortschritte beim Abbau ihrer faulen Kredite. Deren Anteil sank den jüngsten verfügbaren Daten zufolge im dritten Quartal 2018 auf 3,3 Prozent der insgesamt ausstehenden Kredite von 4,4 Prozent ein Jahr zuvor, wie die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel mitteilte. "Der positive Trend hält an", sagte Vize-Kommissionspräsident Valdis Dombrovskis. Das Gesamtvolumen der Problemkredite summierte sich in der gesamten EU damit auf 786 Milliarden Euro.
Die in der Finanzbranche als "non performing loans" (NPLs) bekannten Kredite sind Folgen der Finanzkrise von 2008 und 2009. Firmen und Haushalte hatten damals massive Probleme, das von Banken geliehene Geld zurückzuzahlen. Faule Kredite sind bis heute eine der größten Gefahren für die Stabilität der Banken.
Ein Teil zur Stärkung des Finanzsystems könnte die geplante europäische Sicherung für Sparerguthaben (Edis) sein. Diese findet wegen des hohen Anteils von NPLs in den Bankenbilanzen mancher südeuropäischer Staaten derzeit aber nicht genügend Unterstützer – insbesondere in Deutschland und einigen nordeuropäischen Staaten gibt es Vorbehalte gegen die Vergemeinschaftung der Einlagensicherung. "Es gibt keine greifbaren Fortschritte", sagte Dombrovskis.
Bei griechischen Banken gelten der Brüsseler Behörde zufolge trotz Fortschritten beim Abbau 43,5 Prozent der Darlehen als angezählt, in Zypern sind es 21,8 Prozent. Bei den krisengeschüttelten Geldhäusern in Italien sind zehn Prozent des Kreditvolumens gefährdet. Die Regierung in Rom steht wegen des erneuten Haushaltsstreits mit der EU-Kommission besonders im Fokus. Die EU-Finanzminister werden am Rande ihres Treffens am Donnerstag und Freitag in Luxemburg über die Situation in Italien beraten. Das Thema steht nicht offiziell auf der Tagesordnung.
Im April einigten sich Kommission, EU-Parlament und Mitgliedsländer auf ein Maßnahmenpaket, um ein erneutes Anwachsen der Wackeldarlehen bei den Banken zu verhindern. Kredite gelten dann als ausfallgefährdet, wenn ihre Rückzahlung 90 Tage oder länger überfällig ist.