Zum zweiten Mal hat das Landgericht Frankfurt der Commerzbank untersagt, eine spezielle Form der Gebühr bei Hypothekardarlehen einzuheben. 300 Euro hatte das Institut bisher jedes Mal verlangt, wenn ein Immobilienkredit vorzeitig zurückgezahlt wurde.
Dies ist dann der Fall, wenn ein Immobilienkäufer oder Bauherr sein Haus oder seine Wohnung vor Ende der Zinsbindungsfrist verkaufen will bzw. muss. In dem Fall darf er den Vertrag kündigen. Allerdings muss er dann der Bank eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zahlen und ihr den entgangenen Zinsgewinn erstatten.
Die Berechnung der Entschädigungshöhe ist kompliziert. Die dafür verhängte Gebühr beläuft sich je nach den jeweiligen Umständen auf bis zu 350 Euro. In einer Aufstellung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg über 116 Beschwerden von Bankkunden aus dem Jahr 2011 lag das Entgelt durchschnittlich bei 149 Euro.
Die Verbraucherzentrale war es auch, die als Klägerin im Januar 2012 das erste verbraucherfreundliche Urteil erkämpfte. Nachdem die Commerzbank dagegen Berufung einlegte, steht am 17.4. die Urteilsverkündigung der nächsthöheren Instanz, des Oberlandesgerichts Frankfurt, an.
Klägerin beim aktuellen zweiten Urteil war die Schutzgemeinschaft der Bankkunden. Dutzende Beschwerden von ehemaligen Commerzbank-Kunden waren zuvor bei der Institution eingegangen, sagte ein Sprecher auf Anfrage. Wie viele Menschen jährlich davon betroffen sind, könne man schwer abschätzen. In vielen Fällen sei das Vorgehen der Commerzbank aber unzumutbar. Besonders bei kleinen Darlehensbeträgen im vierstelligen Bereich mache eine Verrechnungsgebühr von mehreren Hundert Euro viel aus.
Die Verbraucherzentrale strebt eine höchstrichterliche Klärung an, um das verbraucherfeindliche Verhalten der Bank endgültig verbieten zu lassen. Vorfälligkeitsentschädigungen von anderen Banken wurden in der Vergangenheit wiederholt für rechtens erklärt. Danach kann das Institut den tatsächlichen Aufwand einfordern, der durch die Gebührenberechnung entsteht.
Der Unterschied zur Commerzbank: Sie forderte stets pauschal 300 Euro ein, ohne auf die Details des jeweiligen Falles einzugehen. Überdies ist die verlangte Summe viel zu hoch angesetzt. Geht es nach dem nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichtes, ist es damit nun vorbei. Die Commerzbank kann dagegen berufen.
Wird eines der beiden Urteile jedoch rechtskräftig, könnte die Commerzbank zur Rückzahlung bereits verlangter Gebühren gezwungen werden. Kunden anderer Institute werden bei frühzeitiger Rückzahlung eines Hypothekarkredits aber wohl auch in Zukunft zur Kasse gebeten. Wenn die Gebührenklausel Kunden zumindest die Möglichkeit gibt, die Höhe der Kosten anzuzweifeln, darf die Bank kassieren.