Deutschland

Bundesministerien geben Beamten Hitzefrei

Lesezeit: 1 min
02.07.2019 11:01
Mehrere Bundesministerien gewähren ihren Beschäftigten derzeit Hitzefrei.
Bundesministerien geben Beamten Hitzefrei
Hitzefrei: Ein Recht darauf gibt es für Arbeitnehmer nicht. (Foto: dpa)

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Im Kanzleramt und fast allen Ministerien gelten einem Bericht zufolge wegen der hohen Temperaturen derzeit verkürzte Arbeitszeiten. So könnten die Beamten im Entwicklungs-, Ernährungs- und Justizministerium momentan ausnahmsweise schon um 14.00 Uhr Schluss machen, berichtete die "Bild"-Zeitung am Dienstag. Im Umweltministerium sei wegen der Hitze sogar bereits ab 13.00 Uhr Feierabend.

In den verschiedenen Ministerien gibt es allerdings unterschiedliche Regelungen dazu, ab wann hitzefrei gewährt wird. Im Finanzministerium gelte dies ab einer Raumtemperatur von 29 Grad, im Wirtschaftsministerium erst ab 35 Grad.

Im Auswärtigen Amt sollen Beamte aus besonders heißen Büros auf Räume auf die "Schattenseite" der Behörde ausweichen, berichtete die "Bild" unter Berufung auf das Amt. Darüber hinaus bestünden derzeit in fast allen Ministerien besondere Regelungen zur "mobilen Arbeit".

Nur im Bildungsministerium, einem Neubau direkt an der Spree, gebe es kein hitzefrei. Dank Dreifachverglasung und grundwassergekühlter Decken gebe es keine Beeinträchtigungen, hieß es dort laut "Bild".

Ein Recht auf "hitzefrei" gibt es für Arbeitnehmer allerdings nicht - wohl aber eine Reihe von Empfehlungen, die der Chef oder die Chefin anwenden sollten, um das Arbeiten bei großer Hitze einigermaßen erträglich zu machen.

Die sogenannten technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) werden vom Bundesarbeitsministerium veröffentlicht. Generell sieht die Arbeitsstättenverordnung vor, dass in Betriebsräumen die Sicherheit und der Gesundheitsschutz gewährleistet sein müssen.

Laut ASR sollte die Raumtemperatur 26 Grad eigentlich nicht überschreiten. Andernfalls werden bestimmte Maßnahmen empfohlen, etwa die Anbringung von Sonnenschutzsystemen wie Außenjalousien. Auch bei über 26 Grad gibt es aber kein Recht etwa auf klimatisierte Räume, wie die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) betont. Steigt das Thermometer sogar auf über 30 Grad, listen die ASR zusätzliche Maßnahmen auf, um gegenzusteuern.

 


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