Finanzen

Vor einem Banken-Crash: Die Reichen werden rechtzeitig gewarnt

Die Zwangs-Abgabe für Banken dürfte vor allem die ahnungslosen Anleger treffen. Die neuen Regeln zeigen, dass es etliche schwammige Regelungen gibt, mit denen eine Regierung ihre wichtigsten Reichen rechtzeitig warnen kann. Bericht von einem Schurkenstück.
28.06.2013 02:11
Lesezeit: 2 min

Die Verständigung über ein Paket zur Rekapitalisierung der Banken mittels einer achtprozentigen Zwangsabgabe für die Gläubiger der Banken ist ein grobmaschiges Netz. Denn für den „Bail-in“ sind zahlreiche Ausnahmen vorgesehen.

Donnerstagnacht einigten sich die europäischen Finanzminister auf ein umfangreiches Paket zur Rekapitalisierung der maroden europäischen Banken. Demnach sollen sich Aktionäre und Gläubiger der Banken, also auch die Sparer und Unternehmen bei Guthaben über 100.000 Euro auf ihren Konten, mit einer Zwangsabgabe von acht Prozent beteiligen (hier).

Der französische Finanzminister Pierre Moscovici zeigte sich hoch erfreut: „Frankreich hat bekommen, was wir wollten", zitiert ihn Bloomberg. Er bezog sich damit auf die Rolle des ESM.  Denn für Frankreich ist es überaus bedeutsam, dass der ESM als Finanzierungsquelle für die Rekapitalisierung der (seiner!) Banken in der Vereinbarung konkret benannt ist.

Außerdem konnte sich Frankreich mit seiner Haltung durchsetzen, dass den EU-Staaten entsprechende Spielräume bewilligt werden, ab welchem Bilanzdefizit einer Bank der ESM angezapft werden kann.

Möglicherweise gibt dies einigen Mitgliedsländern die Handhabe, innerhalb kurzer Fristen die Banken mit öffentlichen Geldern, unter anderem dem ESM, unterstützen zu können. Genaue Details zu den genannten „Spielräumen“ wurden nicht genannt.

Dagegen sind dauerhafte Ausnahmen für den „bail in“ bei einem Guthaben über 100.000 Euro im Abkommen fixiert. Unter anderem heißt es im unverbesserlichen Bürokratenstil:

 „Nationale Ausführungsorgane werden befugt, bei Vermögen ausschließlich oder teilweise ausschließlich einen Ermessensspielraum zuzubilligen auf Basis folgender Voraussetzungen“:

 -        Wenn eine Bank in einer angemessenen Frist nicht gerettet werden kann,

-        um die Kontinuität der kritischen Funktionen zu gewährleisten,

-        um Ansteckung zu vermeiden und

-        eine Zerstörung von Werten zu vermeiden, die zu Verlusten anderer Gläubiger                                                   beitragen würden."

Abgesehen davon, dass es sich dabei um klassische Gummi-Paragraphen oder auch sogenannte „unbestimmte Rechtsbegriffe“ handelt, so lässt sich feststellen, dass hier Unterschiede manifestiert werden, die es einem jeglichen EU-Staat erlauben, im eigenen Sinne nachträglich Kriterien für seine Banken festzulegen, welche Vermögen ab 100.000 Euro für einen „Bail-in“ herangezogen werden und welche nicht.

Es werden also ausdrücklich Unterscheidungen vorgenommen. Nicht für alle Einlagen (Guthaben) in den Banken über 100.000 Euro gibt es den Abschlag von acht Prozent.

Im Umkehrschluss könnte es bedeuten, dass ein Staat feststellt, seine Bank könne „nicht in angemessener Frist gerettet werden“ oder stelle „eine Ansteckungsgefahr“ für andere Banken dar. Dementsprechend würden die Einlagen der Vermögenden über 100.000 Euro nicht oder nur teilweise angetastet. Dasselbe trifft für die mögliche „Zerstörung von Werten“ zu „die zu Verlusten anderer Gläubiger beitragen würden“.

Daraus folgt: Ein EU-Staat kann also feststellen, dass seine jeweilige marode Bank eine andere marode Bank im Mitgliedsstaat X belastet. Folglich werden Gläubiger und Aktien- oder Anleihebesitzer der entsprechenden Bank geschützt oder es werden nur Teile des Vermögens dem achtprozentigen Abschlag unterzogen.

Hier wird offenbar der ESM als „Rettungsanker“ betrachtet, der im Fall des Falles einspringt. Also wiederum, entgegen der Verlautbarungen, der Steuerzahler.

Festzuhalten bleibt: Die Wunschgrenze der Unantastbarkeit von Spareilagen unterhalb 100.000 Euro ist ein reiner Kunstgriff oder, wie so oft in der „Rettungsgeschichte“, reine Rhetorik. Voraussichtlich wird für die Sanierung maroder Banken so viel Kapital erforderlich sein, dass der Achtprozent-Beitrag auf dem Papier womöglich schneller Makulatur wird, als die Tinte trocken ist. Am Ende wird gegebenenfalls der Zugriff auf alle Sparer stattfinden.

Denn seit heute ist nicht mehr zu übersehen, dass feststeht: Auch marode Banken außerhalb der Eurozone, also Banken in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten, (ab 1. Juli sind es einschließlich Kroatien 28 Mitgliedsstaaten) können Finanzspritzen aus dem ESM erhalten.

Und wer weiß, bis die von den europäischen Finanzministern beschlossenen Regeln im Jahr 2018 in Kraft treten, sind es womöglich weitaus mehr EU-Mitgliedsstaaten.

In der kommenden Woche möchte die EU-Kommission einen Gesetzesentwurf vorstellen, der einen europaweiten Bankenabwicklungsfonds zum Gegenstand hat. Dieser Fonds ist heftig umstritten, denn dadurch soll möglich werden, dass beispielsweise eine Volksbank in Lüdenscheid ihren Beitrag zur möglichen Rettung eines großen Bankinstituts in Madrid oder Budapest leisten soll.

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