Finanzen

Bundesregierung plant deutliche Verschärfung des Strafrechts für Firmen

Das Bundesjustizministerium arbeitet an einer Verschärfung der Gesetze zur Unternehmenskriminalität.
06.12.2019 10:00
Lesezeit: 1 min
Bundesregierung plant deutliche Verschärfung des Strafrechts für Firmen
Ein Strafrechtsbuch. (Foto: dpa)

Strafrechtlicher Verfolgung sind bislang stets, zum Beispiel im Falle von Korruptions- oder Steuerskandalen, die für das Unternehmen handelnden Personen, insbesondere dessen Geschäftsleitung, ausgesetzt.

Die Unternehmenssanktionierung erfolgt dagegen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz und sieht bei Gesetzes- beziehungsweise Compliance-Verstößen erhebliche Bußgelder für die betroffenen Unternehmen und deren Leitung vor. Mit einem neuen Vorstoß plant nun das Bundesjustizministerium die Einführung eines Verbandssaktionengesetzes, mit dem erhebliche Verschärfungen für die Sanktionierung von Unternehmenskriminalität sowie eine erleichterte Strafverfolgung einhergehen sollen, berichtet der BVMW – Bundesverband mittelständische Wirtschaft:

Zum einen sollen die zu verhängenden Bußgelder bei Verstößen in bestimmten Fällen auf bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes festgelegt werden, zum anderen soll bei der Verfolgung von Taten nicht mehr das Opportunitätsprinzip (Straftaten werden verfolgt, wenn die Strafverfolgungsbehörden sie für verfolgenswert halten), sondern, wie im Strafrecht gegen natürliche Personen, das Legalitätsprinzip (jede Straftat muss bei Vorliegen eines Anfangsverdachtes verfolgt werden) gelten.

Schließlich sollen mit dem Gesetz auch unternehmerische Compliance-Maßnahmen in Unternehmen gestärkt werden und etwa die Mitwirkung, in Form von unternehmensinternen Ermittlungen, strafmildernd berücksichtigt werden.

Dieses Gesetzesvorhaben stellt ein Novum bei der strafrechtlichen Verfolgung von Unternehmenskriminalität dar, indem es das Strafbarkeitsrisiko für Unternehmen unter anderem erheblich ausweitet. Umso ratsamer ist daher, ohne Ansehung der Unternehmensgröße, die Einrichtung eines wirksamen Compliance-Management-Systems zur effektiven Vermeidung von Gesetzesverstößen und insbesondere strafbarer Handlungen aus dem Unternehmen heraus. Da es sich beim Vorhalten eines Compliance-Systems um eine Geschäftsführungspflicht handelt, dürfte nach Einführung der vorbenannten Gesetzesverschärfung zudem davon auszugehen sein, dass auch die Zivilgerichte das Unterlassen von Compliance-Maßnahmen als schadensersatzauslösende Pflichtverletzung durch Geschäftsführer beziehungsweise Unternehmensinhaber ansehen könnten.

Gut zu wissen:

  • Bislang sind die für das Unternehmen handelnden Personen strafrechtlich verfolgbar
  • Bundesjustizministerium plant die Einführung eines Verbandssaktionengesetzes
  • Geplant sind Bußgelder bis zu zehn Prozent vom Jahresumsatz
  • Das Gesetz soll auch unternehmerische Compliance-Maßnahmen in Unternehmen stärken
  • Unterlassen von Compliance-Maßnahmen könnte als schadensersatzauslösende Pflichtverletzung durch Geschäftsführer/Inhaber angesehen werden

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Unternehmen
Unternehmen Escort zwischen Plattform und Premiumservice: Wie sich ein diskreter Markt professionalisiert

Wenn über Escort-Services gesprochen wird, kommen dabei oft veraltete Assoziationen auf. Der Markt hat sich aber in den vergangenen Jahren...

DWN
Technologie
Technologie Silicon Valley im Umbruch: 3 besorgniserregende Dinge, über die jetzt alle sprechen
21.04.2026

Im Silicon Valley verdichten sich die Signale für einen tiefgreifenden Wandel, der die Arbeitswelt unter dem Druck der KI neu ordnen...

DWN
Politik
Politik Wirtschaft Russlands in der Krise: Haushaltsdefizit wächst - auch der Druck auf Putin?
21.04.2026

Hohe Energiepreise und gelockerte Sanktionen verschaffen der russischen Wirtschaft kurzfristig Luft. Doch gleichzeitig mehren sich Hinweise...

DWN
Finanzen
Finanzen Apple-Aktie reagiert auf Führungswechsel: Apple-Chef Cook geht - Hardware-Chef Ternus übernimmt
21.04.2026

Bei Apple steht ein historischer Führungswechsel bevor, der auch die Apple-Aktie bewegt: Nach 15 Jahren übergibt Apple-Chef Tim Cook das...

DWN
Finanzen
Finanzen MSCI World ETF-Vergleich: Die besten ETF Fonds auf den MSCI World-Index im Test
21.04.2026

Mit einem MSCI World-ETF investieren Anleger in die weltweit wichtigsten Unternehmen der Industriestaaten. Wer vor 10 Jahren MSCI...

DWN
Unternehmen
Unternehmen QVC-Insolvenz: Teleshopping-Sender steht vor dem Aus - was das für Kunden heißt
21.04.2026

Die QVC-Insolvenz erschüttert die Teleshopping-Branche und stellt ein jahrzehntelang erfolgreiches Geschäftsmodell infrage. Während der...

DWN
Politik
Politik Heliumknappheit: Chipindustrie vor strukturellen Herausforderungen
21.04.2026

Ein oft übersehener Rohstoff rückt in den Mittelpunkt der globalen Wirtschaft, während geopolitische Spannungen zentrale Lieferketten...

DWN
Finanzen
Finanzen Vor dem SpaceX-IPO: Wie Anleger in SpaceX-Aktien investieren können
21.04.2026

Das SpaceX-IPO rückt näher und lenkt den Blick auf die Frage, wie Anleger schon vor dem Börsengang Zugang zu einem der begehrtesten...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsen: Warum Investoren den Krieg ausblenden und auf Wachstum setzen
21.04.2026

Trotz geopolitischer Spannungen zeigen sich die US-Börsen überraschend robust. Anleger richten ihren Blick zunehmend auf...