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Dieselskandal: Auf viele VW-Kunden warten möglicherweise böse Überraschungen

Die Gerichtsprozesse zwischen Volkswagen und seinen Kunden um den Abgasskandal sind noch lange nicht ausgestanden. Jetzt schlägt sich das OLG München auf die Seite des Konzerns. Das könnte für viele Kunden verheerende Folgen haben.
17.12.2019 13:00
Lesezeit: 1 min
Dieselskandal: Auf viele VW-Kunden warten möglicherweise böse Überraschungen
Der Abgassskandal hat ein juristisches Nachspiel für Volkswagen. (Foto: dpa) Foto: Hauke-Christian Dittrich

Der Dieselskandal hat nach wie vor nichts von seiner Brisanz verloren und stellt weiterhin für VW und die Kunden eine riesige Belastung dar. Insgesamt versuchen 700.000 Halter von Fahrzeugen mit dem Motorentyp EA 189 gegenüber dem Konzern ihre Rechte durchzusetzen. Allein im laufenden Jahr stieg die Zahl der Klagen um 45.000. Grundsätzlich ist die rechtliche Aufarbeitung des Skandals deshalb noch lange nicht abgeschlossen.

Jetzt berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) von einer Meinung des Oberlandesgerichtes in München, die den Konzern begünstigt. Die Richter finden, dass alle Ansprüche verjährt sind, die erst in diesem Jahr erhoben worden sind. In einem Beschluss, den der 20. Senat am 3. Dezember getroffen hat, steht, dass mögliche Ansprüche bereits zum Jahresende 2018 verjährt seien.

Auslöser sei der Zeitpunkt des allgemeinen Bekanntwerdens des „Dieselskandals“, heißt es in dem Beschluss. Über die Volkswagen vorgeworfene Täuschung wurde ab Herbst 2015 „umfassend in sämtlichen Medien berichtet“. Dass ein Kunde des Konzerns, der in Deutschland lebt, hiervon keine Kenntnis gehabt haben soll, halten die Richter für unvorstellbar. Daher sollen Ansprüche ab Ende 2018 verjährt sein. Der Senat regt an, die Berufung gegen ein früheres Urteil des Landgerichts Landshut zurückzunehmen.

Überwiegende Mehrheit der Experten glaubt, dass Ansprüche am 31. Dezember 2019 verjähren

Damit folgen die Richter der Auffassung von VW, die sich allerdings nicht mit der Meinung von Verbraucherschützern und von Experten deckt. „Im Fall von Betrug oder sittenwidriger Schädigung gilt eine dreijährige Verjährungsfrist ab der Kenntnis der geschädigten Personen“, erklärte Rechtsanwalt Claus Goldenstein im Gespräch mit den Deutschen Wirtschaftsnachrichten (DWN).

Da Volkswagen seine Kunden im Jahr 2016 über den Rückruf ihrer Fahrzeuge aufgrund des Dieselskandals informiert hat, geht die absolute Mehrheit der Experten davon aus, dass die Verjährungsfrist für sämtliche VW-Modelle des Motorentyps EA 189 am 31.12.2019 eintritt”, erklärt Goldenstein.

Hintergrund: Insgesamt dürften hierzulande 2,4 Millionen Autofahrer vom Dieselskandal betroffen sein. Allerdings haben davon bisher lediglich 700.000 Ansprüche angemeldet. Die restlichen 1,7 Millionen Kunden haben bis dato keine rechtlichen Schritte eingeleitet. „Deutsche Verbraucher verzichten somit auf Entschädigungszahlungen von bis zu 30 Milliarden Euro seitens des Wolfsburger Konzerns“, sagte Goldenstein.

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