Politik

Bundeskanzleramt wünscht sich weniger Fragen von der Opposition

Nach Wunsch des Kanzleramts sollten die Oppositionen im Bundestag weniger Fragen stellen. Kleine und Große Anfragen sind jedoch wichtige Instrumente zur Kontrolle der Bundesregierung.
08.01.2020 19:59
Aktualisiert: 08.01.2020 19:59
Lesezeit: 1 min
Bundeskanzleramt wünscht sich weniger Fragen von der Opposition
Bundeskanzlerin Angela Merkel und Heiko Maas. (Foto: dpa) Foto: Michael Kappeler

Seit Beginn der Legislaturperiode hat es im Bundestag 6.185 Anfragen von den Oppositionsparteien an die Bundesregierung gegeben. 1.803 der Anfragen kamen von der AfD. Die FDP liegt mit 1.766 auf dem zweiten Platz, während die Linkspartei 1.593 Anfragen an die Bundesregierung stellte. Die Grünen stellten hingegen 1.023 Anfragen, so die Zeitung Welt. “Die Kleine Anfrage ist sind ein wichtiges Instrument zur Regierungskontrolle durch die Opposition”, so die Welt.

Die Oberhessische Presse berichtet: “Zum Vergleich: In den beiden vorangegangenen Legislaturperioden hatte es insgesamt jeweils nur 3629 beziehungsweise 3953 Kleine Anfragen gegeben, wie die Bundestagsdaten zeigen.”

Aus diesem Grund hat das Kanzleramt an die Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen einen Brief versendet, in dem eine Reduzierung der Anfragen gefordert wird. Es sei wünschenswert “wenn wir zu einer gemeinsamen und für alle Seiten tragfähigen Übereinkunft kommen könnten, die auch eine Reduzierung des Frageaufkommens einschließen sollte”, so das Kanzleramt.

Der Deutsche Bundestag führt auf seiner Webseite über die Großen und Kleinen Anfragen aus: “Das Fragerecht der Parlamentarier sichert somit die Grundlage ihrer Arbeit. Anfragen wie etwa die "Große Anfrage" oder die "Kleine Anfrage" sind wichtige Informations- und Kontrollinstrumente, die im Parlamentsalltag eine große, in den letzten Jahren zunehmende, Rolle spielen. In 60 Jahren Bundestag wurden so insgesamt 229 612 Anfragen und Einzelfragen gestellt.”

Das Fragerecht der Fraktionen leite sich aus “Artikel 38 des Grundgesetzes verankerten Abgeordnetenstatus und dem in Artikel 20 festgeschriebenen Demokratieprinzip ab”.

Eine Kleine Anfrage kann beispielsweise ein Abgeordneter stellen. Sie umfasst eine begrenzte Fragestellung, wobei die Antwort der Bundesregierung nicht detailliert sein muss. Eine Große Anfrage muss im Regelfall durch eine gesamte Fraktion genehmigt werden, um anschließend eine detaillierte Antwort von der Bundesregierung zu erhalten.

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