Finanzen

Kleinunternehmer: Wer die Umsatzsteuer sparen will, muss einige Regeln beachten

Wer von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen will, um von der Umsatzsteuer befreit zu werden, sollte einige wichtige Regeln beachten.
14.01.2020 17:04
Aktualisiert: 14.01.2020 17:04
Lesezeit: 1 min
Kleinunternehmer: Wer die Umsatzsteuer sparen will, muss einige Regeln beachten
Als Kleinunternehmer sind einige Regeln zu beachten. (Foto: dpa)

Gemäß der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) wird die Umsatzsteuer von jenen Unternehmern nicht erhoben, wenn der maßgebliche Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Allerdings sind einige Regeln zu beachten, um von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen.

Wer beispielsweise ein Kleinunternehmen im September 2019 gründet und bis zum Jahresende mit einem Umsatz von 12.000 Euro rechnet, kann die Kleinunternehmerregelung nicht beanspruchen. Denn hochgerechnet würde dies bedeuten, dass der Betroffene im Jahr 36.000 Euro verdient hätte. Somit ist bei der Kleinunternehmerregelung die Hochrechnung auf das Jahr entscheidend.

Im Zusammenhang mit Geschäftskunden ist folgendes Problem zu berücksichtigen: Wenn ein Kleinunternehmer ein Produkt oder eine Dienstleistung einem Geschäftskunden anbietet, könnte der Kleinunternehmer einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmern erleiden, die nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen können. Für den Geschäftskunden ist der Nettopreis entscheidend. Der Geschäftskunde bekommt die Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet.

Im Einzelfall bedeutet dies: Ein Kleinunternehmer, der von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, bietet seinem Geschäftskunden ein Produkt oder eine Dienstleistung von 200 Euro (ohne Umsatzwertsteuer an). Ein anderer Unternehmer bietet dem selben Geschäftskunden eine Dienstleistung von 200 Euro an, wovon 31,93 Euro auf die Umsatzwertsteuer entfallen. Damit ergibt sich für den Geschäftskunden ein Nettopreis von 168,07 Euro. Die restlichen 31,93 Euro bekommt der Geschäftskunde zurück vom Finanzamt, berichtet das Magazin Impulse. Aus Sicht des Geschäftskunden ist das Angebot des Kleinunternehmers, der von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, somit teurer.

Kleinunternehmer sollten auch beachten, dass die Kleinunternehmerregelung personengebunden ist. Es ist nicht möglich mehrere Gewerbe nebeneinander zu führen, die Umsätze pro Gewerbe unter 22.000 Euro zu halten, um dann pro Gewerbe von der Kleinunternehmerregelung zu profitieren.

Bei der Ausstellung von Rechnungen ist stets darauf zu achten, einen Hinweis im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerbefreiung zu verfassen. Die Pflichtangaben gehen aus dem § 14 Abs. 4 UStG hervor. Die IHK Bonn fügt hinzu: “Der Kleinunternehmer darf in seinen Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Tut er dies doch, schuldet er die (unberechtigt) ausgewiesene Umsatzsteuer.”

Letztlich ist eine möglichst genaue Schätzung des Jahresumsatzes wichtig. Wenn ein Unternehmer im Jahr 2017 weniger Umsatz als 17.500 Euro erzielt hat, und im Folgejahr von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen will, wird das nicht möglich sein. “Wenn man sich gegen die Regelung entscheidet, muss man fünf Jahre warten, um sie wieder zu beanspruchen. Man kann nicht jedes Jahr neu entscheiden, wie es einem passt”, so Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des Verbands für Gründer und Selbstständige, gegenüber Impulse.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Finanzen
Finanzen Bayer-Aktie größter DAX-Gewinner: Milliarden-Vergleich könnte Rechtsrisiken entschärfen
17.02.2026

Ein möglicher Milliarden-Vergleich könnte jahrelange Rechtsrisiken bei Bayer entschärfen und dem Bayer-Aktienkurs weiteren Auftrieb...

DWN
Politik
Politik Sabotage in der Ostsee: NATO setzt verstärkt auf Unterwasserdrohnen
17.02.2026

Beschädigte Seekabel in der Ostsee rücken autonome Unterwasserdrohnen verstärkt in den sicherheitspolitischen Fokus der NATO-Staaten....

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Industrie unter Druck: Warum der Stellenabbau trotz Krise erst am Anfang steht
17.02.2026

Der Stellenabbau in der deutschen Industrie nimmt dramatische Ausmaße an. Hunderttausende Jobs stehen auf dem Spiel, besonders in...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsen: Kursrückgänge bei Tech-Aktien nutzen – rutscht der Bitcoin-Kurs unter 60.000 US-Dollar?
17.02.2026

Technologieaktien stehen unter Druck, mutige Investoren könnten diese Kursrückgänge ausnutzen – und jetzt Tech-Aktien kaufen....

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft ZEW-Konjunkturerwartungen fallen im Februar unerwartet: Trendwende rückt in weite Ferne
17.02.2026

Die aktuellen ZEW-Konjunkturerwartungen sorgen für Stirnrunzeln an den Märkten. Trotz zuletzt wachsender Hoffnungen auf eine...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Niedrige Gasspeicher-Füllstände: Grüne kritisieren Ministerin Reiche – kommt die strategische Gasreserve?
17.02.2026

Deutschlands Gasspeicher-Füllstände sind ungewöhnlich niedrig, während der Winter andauert und politische Debatten an Schärfe...

DWN
Finanzen
Finanzen Südzucker-Aktie rutscht ab: Keine Südzucker-Dividende nach Abschreibungen – und weitere Probleme
17.02.2026

Wegen schwacher Märkte und einer überraschenden Entscheidung des Vorstands fällt die Südzucker-Dividende aus. Den Anlegern gefällt...

DWN
Finanzen
Finanzen Goldpreis aktuell unter 5.000 Dollar: Die Hintergründe – was der Rücksetzer für Anleger bedeutet
17.02.2026

Der Goldpreis rutscht erneut unter die Marke von 5.000 Dollar, auch der Silberpreis schwächelt. Doch hinter den Bewegungen am...