Finanzen

Kleinunternehmer: Wer die Umsatzsteuer sparen will, muss einige Regeln beachten

Wer von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen will, um von der Umsatzsteuer befreit zu werden, sollte einige wichtige Regeln beachten.
14.01.2020 17:04
Aktualisiert: 14.01.2020 17:04
Lesezeit: 1 min
Kleinunternehmer: Wer die Umsatzsteuer sparen will, muss einige Regeln beachten
Als Kleinunternehmer sind einige Regeln zu beachten. (Foto: dpa)

Gemäß der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) wird die Umsatzsteuer von jenen Unternehmern nicht erhoben, wenn der maßgebliche Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Allerdings sind einige Regeln zu beachten, um von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen.

Wer beispielsweise ein Kleinunternehmen im September 2019 gründet und bis zum Jahresende mit einem Umsatz von 12.000 Euro rechnet, kann die Kleinunternehmerregelung nicht beanspruchen. Denn hochgerechnet würde dies bedeuten, dass der Betroffene im Jahr 36.000 Euro verdient hätte. Somit ist bei der Kleinunternehmerregelung die Hochrechnung auf das Jahr entscheidend.

Im Zusammenhang mit Geschäftskunden ist folgendes Problem zu berücksichtigen: Wenn ein Kleinunternehmer ein Produkt oder eine Dienstleistung einem Geschäftskunden anbietet, könnte der Kleinunternehmer einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmern erleiden, die nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen können. Für den Geschäftskunden ist der Nettopreis entscheidend. Der Geschäftskunde bekommt die Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet.

Im Einzelfall bedeutet dies: Ein Kleinunternehmer, der von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, bietet seinem Geschäftskunden ein Produkt oder eine Dienstleistung von 200 Euro (ohne Umsatzwertsteuer an). Ein anderer Unternehmer bietet dem selben Geschäftskunden eine Dienstleistung von 200 Euro an, wovon 31,93 Euro auf die Umsatzwertsteuer entfallen. Damit ergibt sich für den Geschäftskunden ein Nettopreis von 168,07 Euro. Die restlichen 31,93 Euro bekommt der Geschäftskunde zurück vom Finanzamt, berichtet das Magazin Impulse. Aus Sicht des Geschäftskunden ist das Angebot des Kleinunternehmers, der von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, somit teurer.

Kleinunternehmer sollten auch beachten, dass die Kleinunternehmerregelung personengebunden ist. Es ist nicht möglich mehrere Gewerbe nebeneinander zu führen, die Umsätze pro Gewerbe unter 22.000 Euro zu halten, um dann pro Gewerbe von der Kleinunternehmerregelung zu profitieren.

Bei der Ausstellung von Rechnungen ist stets darauf zu achten, einen Hinweis im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerbefreiung zu verfassen. Die Pflichtangaben gehen aus dem § 14 Abs. 4 UStG hervor. Die IHK Bonn fügt hinzu: “Der Kleinunternehmer darf in seinen Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Tut er dies doch, schuldet er die (unberechtigt) ausgewiesene Umsatzsteuer.”

Letztlich ist eine möglichst genaue Schätzung des Jahresumsatzes wichtig. Wenn ein Unternehmer im Jahr 2017 weniger Umsatz als 17.500 Euro erzielt hat, und im Folgejahr von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen will, wird das nicht möglich sein. “Wenn man sich gegen die Regelung entscheidet, muss man fünf Jahre warten, um sie wieder zu beanspruchen. Man kann nicht jedes Jahr neu entscheiden, wie es einem passt”, so Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des Verbands für Gründer und Selbstständige, gegenüber Impulse.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen

 

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Geldanlage: Diese US-Aktien sollten Sie jetzt besitzen
07.02.2026

Ein wichtiger Sektor der US-Wirtschaft sorgt derzeit für überraschend starke Ergebnisse – trotz geopolitischer Risiken und...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Datenhunger der Finanzämter: Wann Unternehmen E-Mails herausgeben müssen – und wann nicht
07.02.2026

Der Bundesfinanzhof hat Unternehmen im Streit um steuerrelevante E-Mails den Rücken gestärkt. Zwar bleibt die Pflicht zur Vorlage...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Kove 800 X Pro: Chinesische Hersteller im europäischen Enduro-Markt
07.02.2026

Das Enduro-Segment gilt als besonders anspruchsvoll und stellt hohe Anforderungen an Technik, Qualität und Fahrverhalten. Kann ein...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft LNG: Warum Europas neue Gasabhängigkeit brandgefährlich ist
07.02.2026

Europas Gaspreise steigen, während politische Spannungen mit den USA zunehmen. LNG aus Amerika gilt als Rettungsanker, entpuppt sich aber...

DWN
Finanzen
Finanzen Begrenzung für Kreditkartenzinsen: Airlines und Investoren warnen vor Trumps Plan
07.02.2026

US-Präsident Donald Trump will Kreditkartenzinsen in den USA auf 10 Prozent begrenzen. Was als Verbraucherschutz verkauft wird, könnte...

DWN
Politik
Politik Ganz nah an Russland können Kinder nach der Schule zum Drohnentraining gehen
07.02.2026

In Litauen wächst der Druck, sich auf neue Bedrohungen einzustellen, und selbst Schulen geraten dabei in den Fokus. Was bedeutet es, wenn...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsen: Dow Jones durchbricht die Marke von 50.000 Punkten
06.02.2026

Die US-Aktienmärkte erholten sich am Freitag nach einem einwöchigen Rückgang im Technologiesektor, da die Zurückhaltung der Investoren...

DWN
Finanzen
Finanzen Stellantis-Aktie im freien Fall: Börse reagiert schockiert – Opel-Mutter Stellantis beendet Elektro-Strategie
06.02.2026

Die Stellantis-Aktie gerät nach einer drastischen Kehrtwende in den USA massiv unter Druck. Milliardenabschreibungen, gestrichene...