Deutschland

Hartz IV: Warum das Bundesverfassungsgericht harte Sanktionen verbietet

Hartz-IV-Kürzungen von 60 Prozent und mehr darf es seit November 2019 nicht mehr geben. 30 Prozent und weniger bleiben erlaubt, sollen aber abgemildert werden. Das hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden. Im Jahr 2018 wurden zahlreiche Hartz-IV-Empfänger sanktioniert.
17.01.2020 08:32
Aktualisiert: 17.01.2020 08:32
Lesezeit: 2 min
Hartz IV: Warum das Bundesverfassungsgericht harte Sanktionen verbietet
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts unterstützt die Bürger. (Foto: dpa) Foto: Uli Deck

Aus einem Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 geht hervor, dass drastische Kürzungen des Hartz4-Geldes durch die Jobcenter nicht zulässig sind. Monatelange Minderungen um 60 Prozent oder mehr seien mit dem Grundgesetz unvereinbar. Zulässig sind dem Urteil zufolge lediglich Kürzungen von bis zu 30 Prozent. Doch auch diese Sanktionen müssen abgemildert werden. Der Mensch dürfe nicht auf das schiere physische Überleben reduziert werden. Umgehend entbrannte eine Diskussion über eine Reform der Grundsicherung.

Die Jobcenter sanktionieren seit 2005 unkooperative Hartz-IV-Empfänger, indem sie ihnen den Geldhahn zudrehen. Wer ein Jobangebot ausschlägt oder eine Fördermaßnahme ablehnt, läuft Gefahr, dass ihm 30 Prozent des Regelsatzes gestrichen werden. Wer innerhalb eines Jahres mehrfach negativ auffällt, verliert bisher 60 Prozent oder sogar das gesamte Arbeitslosengeld II, auch die Kosten für Unterkunft und Heizung. Einmal verhängt, gilt eine Sanktion immer drei Monate, so die dpa.

Das werde den strengen Anforderungen der Verhältnismäßigkeit nicht gerecht, hatte Vizegerichtspräsident Stephan Harbarth bei der Urteilsverkündung gesagt. Der Gesetzgeber dürfe zwar “von Menschen verlangen, dass sie die Brücke in die Erwerbsarbeit beschreiten”, und zur Durchsetzung grundsätzlich auch Leistungsminderungen vorsehen. “Wenn er das im Bereich des grundrechtlich geschützten Existenzminimums sanktioniert, darf er aber nicht zu weit gehen”, so Harbarth. Die Sanktionen seien für die Betroffenen eine außerordentliche Belastung.

Der Hartz-IV-Satz für einen alleinstehenden Erwachsenen liegt seit dem 1. Januar 2020 bei 432 Euro.

Wie sehen die Hartz-IV-Sanktionen bisher aus?

Betroffene bekommen drei Monate weniger Geld. Wer ohne triftigen Grund einen Termin versäumt, büßt zehn Prozent des monatlichen Regelsatzes ein. Dieser liegt für alleinlebende Erwachsene bei 424 Euro (432 Euro ab 2020). In Karlsruhe ging es um die krasseren Fälle: Wer ein Jobangebot ausschlägt oder eine Fördermaßnahme abbricht, setzt 30 Prozent aufs Spiel. Beim zweiten Mal in einem Jahr sind es bisher 60 Prozent, beim dritten Mal entfällt das Arbeitslosengeld II komplett, samt Heiz- und Wohnkosten und Sozialversicherungsbeiträgen. Bei jungen Menschen unter 25 Jahren wird noch härter durchgegriffen.

Wie viele Menschen trifft das?

2018 haben die Jobcenter rund 904.000 Sanktionen verhängt, in gut drei Viertel der Fälle wegen nicht eingehaltener Termine. Um die gravierenderen Verfehlungen geht es bei knapp jeder fünften Sanktion. Weil es dieselbe Person auch mehrfach treffen kann, ist die Zahl der Betroffenen niedriger. Vergangenes Jahr waren es insgesamt 441.000. Damit waren 8,5 Prozent aller Hartz-IV-Empfänger mindestens einmal von einer Sanktion betroffen. Nach den Vergleichszahlen für den Monat Dezember wurden im Durchschnitt 109 Euro gestrichen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Politik
Politik Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: AfD klar vor CDU – AfD strebt nach Wahl-Triumph an die Macht
06.09.2026

Ein Rekordergebnis, eine historische Niederlage und kaum realistische Koalitionsoptionen: Die Landtagswahl stellt Sachsen-Anhalt vor...

DWN
Politik
Politik Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: Ob AfD-Beben oder Zerreißprobe – Bundeskanzler Merz steckt in der Bredouille
06.09.2026

Die Wahl in Sachsen-Anhalt könnte zum Wendepunkt für die CDU und ihren Vorsitzenden werden. Zwischen einem historischen AfD-Erfolg und...

DWN
Finanzen
Finanzen Kurzlaufende Staatsanleihen sind nach dem Zinsanstieg für Sparer attraktiver
06.09.2026

Kurzlaufende Staatsanleihen mit einer Rendite von nahe drei Prozent sind ein Grund, das Wissen aufzufrischen: Wie können Anleger...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Von Titan bis Neodym: So abhängig ist Europas Rüstungsindustrie von Russland und China
06.09.2026

Flugzeugstrukturen, Triebwerke und Raketenkörper brauchen hochreinen Titanschwamm, und die Hälfte davon stammt aus China und Russland....

DWN
Finanzen
Finanzen Die serbische Börse ist die rentabelste der Welt? Das muss ein Fehler sein
06.09.2026

Der serbische Aktienindex Belex15 soll laut Bloomberg seit Jahresbeginn mehr als 515.000 Prozent Gesamtrendite erzielt haben. Doch ein...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Warum Projekte scheitern – und wie Sie den Kollaps verhindern
06.09.2026

Stuttgart 21 als Warnung für den Mittelstand: Atreus-Experte Thomas Gläßer erklärt, warum Projekte scheitern, welche Ursachen...

DWN
Politik
Politik Dexit: Was von Europa ohne Deutschland bliebe
06.09.2026

Ein Dexit galt lange als politisches Randthema. Doch wenn die AfD weiter zulegt, wird der Austritt Deutschlands aus EU, Euro und Schengen...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Ratan Tata im Porträt: Das Auto war zu billig, um ein Erfolg zu werden
06.09.2026

Ratan Tata wollte indischen Familien ein sicheres und bezahlbares Auto geben. Der Tata Nano wurde als billigstes Auto der Welt gefeiert,...