Deutschland

Corona-Krise: Bund und Länder beschließen drastische Einschränkungen

Bund und Länder haben weitere Regeln eingeführt, um die Corona-Krise einzudämmen.
16.03.2020 18:21
Aktualisiert: 16.03.2020 18:21
Lesezeit: 1 min
Corona-Krise: Bund und Länder beschließen drastische Einschränkungen
Die Supermärkte bleiben offen. Hamsterkäufe lohnen sich nicht. (Foto: dpa) Foto: Helmut Fohringer

Bund und Länder wollen mit drastischen Einschränkungen die Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland bremsen.

Der Beschluss sieht vor, dass Übernachtungsangebote im Inland nur noch zu «notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken» genutzt werden sollen. Restaurants sollen spätestens um 18.00 Uhr schließen und frühestens um 06.00 Uhr öffnen. Bis auf weiteres verboten werden sollen Gottesdienste, Treffen in Vereinen sowie Busreisen.

Ausdrücklich nicht geschlossen werden sollen Supermärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen - aber auch Poststellen, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte oder der Großhandel. Für diese Bereiche soll vielmehr die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden. Damit soll die Versorgung der Bevölkerung sichergestellt werden.

Geschlossen werden sollen dagegen Bars, Clubs, Diskotheken sowie Kneipen, Theater, Opern, Konzerthäuser und Museen - dies ist in einigen Ländern bereits der Fall oder angekündigt.

Dicht machen sollen außerdem Messen, Ausstellungen, Kinos sowie Freizeit- und Tierparks, außerdem Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen sowie Bordelle.

Auch der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen solle geschlossen werden. Auch Spielplätze sollen gesperrt werden, so die dpa.

Außerdem sollen laut Beschluss Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen verboten werden. Dies gilt auch für Angebote in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen- und für Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und anderen Glaubensgemeinschaften.

Für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und Pflegeheime sollen laut Papier Besuchsregelungen erlassen werden.

Für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels soll das Risiko einer Verbreitung des Coronavirus durch eine Abstandsregelung für Tische sowie einer Reglementierung der Besucherzahl veringert werden.

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