Deutschland

DRITTES DWN-INTERVIEW ZUR GEGENWÄRTIGEN RECHTSLAGE: Nach manchen Polizeigesetzen sind sogar finale Todesschüsse zulässig

Die Corona- Krise verändert unser Land in atemberaubendem Tempo. Immer stärker greifen die Behörden in die Freiheitsrechte der Bürger ein. Doch auf welcher Grundlage? Gibt es Grenzen? Die Deutschen Wirtschaftsnachrichten sprachen darüber mit Prof. Ulrich M. Gassner, Co-Direktor des Instituts für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht (IBGM) an der Universität Augsburg.
22.03.2020 10:00
Lesezeit: 2 min
DRITTES DWN-INTERVIEW ZUR GEGENWÄRTIGEN RECHTSLAGE: Nach manchen Polizeigesetzen sind sogar finale Todesschüsse zulässig
Die Polizei muss immer den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten - nichtsdestotrotz stehen ihr weitreichende Mittel zur Verfügung. (Foto: dpa)

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Nach welchen Grundsätzen entscheiden Behörden, Gesundheitsämter und Ministerien, wenn sie - wie jetzt während der Corona- Krise - in die Freiheitsrechte der Bürger eingreifen?

Ulrich M. Gassner: Sie müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten und hierbei sorgfältig erwägen, ob die ergriffenen Maßnahmen geeignet, erforderlich und angemessen sind. Insbesondere muss sich die Intensität der Maßnahmen an der konkreten Risiko-Einschätzung ausrichten. Andernfalls läge ein Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vor.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Gibt es eine Kontrollinstanz für Maßnahmen, die Behörden ergreifen?

Ulrich M. Gassner: Ja, und zwar die Gerichte. Etwas anderes wäre wegen der im Grundgesetz verankerten Rechtsschutzgarantie gar nicht möglich.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Haben die Bürger realistische Möglichkeiten, behördliche Anordnungen anzufechten?

Ulrich M. Gassner: Grundsätzlich kann man etwa gegen Quarantäne-Maßnahmen vor den Verwaltungsgerichten klagen, bei Zwangseinweisungen in eine geschlossene Einrichtung ist der Klageweg bei den Zivilgerichten eröffnet.

Der Erfolg eines Rechtsbehelfs hängt davon ab, ob die jeweilige behördliche Anordnung rechtswidrig ist, also zum Beispiel gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstößt.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Was passiert, wenn sich Bürger über Ausgangssperren und Quarantäne-Maßnahmen hinwegsetzen?

Ulrich M. Gassner: Das ist nicht zu empfehlen, da anderenfalls die Maßnahmen durch Verwaltungszwang, zum Beispiel durch körperliche Gewalt, durchgesetzt werden können. Außerdem bestehen ziemlich drakonische Strafandrohungen. So kann ein Quarantäne-Verstoß mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe sanktioniert werden.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Können Bürger auf ihrem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit beharren oder im Zweifel auch einer Zwangsimpfung unterzogen werden?

Ulrich M. Gassner: Auch in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit kann eingegriffen werden, sofern ein rechtfertigender Grund vorliegt. Zwangsimpfungen können zum Schutz Dritter (zum Beispiel älterer Menschen) unter engen Voraussetzungen zulässig sein.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Wie weit reichen die polizeilichen Befugnisse, sollte es beispielsweise zu Revolten und Plünderungen kommen?

Ulrich M. Gassner; Hier stehen eine ganze Palette von Maßnahmen zur Verfügung, wie zum Beispiel ein Platzverweis, der auch durch unmittelbaren Zwang der Polizei durchgesetzt werden kann. Nach manchen Polizeigesetzen sind sogar finale Todesschüsse zulässig, wenn sie das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr oder der gegenwärtigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit sind. Generell muss Bei polizeilichen Maßnahmen und ihre Durchsetzung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Inwieweit garantiert das Rechtsstaatsprinzip in Deutschland, dass wir nach einer überstandenen Krise wieder zu dem Status quo ante zurückkehren?

Ulrich M. Gassner: Behörden müssen sich an Gesetz und Recht halten. Ändert sich die Risikoeinschätzung, müssen die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen deshalb unverzüglich aufgehoben werden. Andernfalls macht sich der Staat auch schadensersatzpflichtig.

Info zur Person: Professor Gassner ist Co-Direktor des Instituts für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht (IBGM) an der Universität Augsburg. Er berät Ministerien und Unternehmen.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
DWN
Politik
Politik Nordkoreas Kronprinzessin: Kim Ju-Ae rückt ins Zentrum der Macht
18.07.2025

Kim Jong-Un präsentiert die Zukunft Nordkoreas – und sie trägt Handtasche. Seine Tochter Kim Ju-Ae tritt als neue Machtfigur auf. Was...

DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Birkenstock: Von der Orthopädie-Sandale zur globalen Luxusmarke
18.07.2025

Birkenstock hat sich vom Hersteller orthopädischer Sandalen zum weltweit gefragten Lifestyle-Unternehmen gewandelt. Basis dieses Wandels...

DWN
Politik
Politik 18. Sanktionspaket verabschiedet: EU verschärft Sanktionsdruck mit neuen Preisobergrenzen für russisches Öl
18.07.2025

Die EU verschärft ihren wirtschaftlichen Druck auf Russland: Mit einem neuen Sanktionspaket und einer Preisobergrenze für Öl trifft...

DWN
Politik
Politik China investiert Milliarden – Trump isoliert die USA
18.07.2025

China bricht alle Investitionsrekorde – und gewinnt Freunde in aller Welt. Trump setzt derweil auf Isolation durch Zölle. Wer dominiert...

DWN
Finanzen
Finanzen Energie wird unbezahlbar: Hohe Strom- und Gaskosten überfordern deutsche Haushalte
18.07.2025

Trotz sinkender Großhandelspreise für Energie bleiben die Kosten für Menschen in Deutschland hoch: Strom, Gas und Benzin reißen tiefe...

DWN
Finanzen
Finanzen Finanzen: Deutsche haben Angst um finanzielle Zukunft - Leben in Deutschland immer teurer
18.07.2025

Die Sorgen um die eigenen Finanzen sind einer Umfrage zufolge im europäischen Vergleich in Deutschland besonders hoch: Acht von zehn...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Kursgewinne oder Verluste: Anleger hoffen auf drei entscheidende Auslöser für Börsenrally
18.07.2025

Zölle, Zinsen, Gewinne: Neue Daten zeigen, welche drei Faktoren jetzt über Kursgewinne oder Verluste entscheiden. Und warum viele...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Wenn Kunden nicht zahlen: So sichern Sie Ihre Liquidität
18.07.2025

Alarmierende Zahlen: Offene Forderungen in Deutschland sprengen die 50-Milliarden-Euro-Marke. Entdecken Sie die Strategien, mit denen Sie...