Finanzen

40 Prozent der Klagen gegen Finanzämter sind erfolgreich

Vor Deutschlands höchstem Finanzgericht haben 2019 vierzig Prozent der klagenden Bürger und Unternehmen ihre Prozesse gegen den Fiskus in zweiter Instanz gewonnen
04.04.2020 17:09
Aktualisiert: 04.04.2020 17:09
Lesezeit: 1 min
40 Prozent der Klagen gegen Finanzämter sind erfolgreich
Die Finanzämter machen auch Fehler. (Foto: dpa) Foto: Carsten Rehder

Deutschlands Finanzämtern unterlaufen ganz offensichtlich viele Fehler: Vor Deutschlands höchstem Finanzgericht haben 2019 vierzig Prozent der klagenden Bürger und Unternehmen ihre Prozesse gegen den Fiskus in zweiter Instanz gewonnen. "Hervorzuheben ist die unverändert hohe Erfolgsquote zugunsten der Steuerpflichtigen", teilte der Bundesfinanzhof in München mit. Allerdings war der Anteil der siegreichen Kläger 2018 mit 46 Prozent sogar noch höher gewesen. Zu den möglichen Ursachen äußerte sich der BFH nicht. Die Erfolgsquote ist sogar in den Verfahren noch beträchtlich, bei denen die Finanzgerichte der Bundesländer die Klagen in erster Instanz abweisen und eine Revision gar nicht zulassen. Bei den Nichtzulassungsbeschwerden seien die "Steuerpflichtigen" in 17 Prozent der Fälle erfolgreich gewesen, hieß es dazu in der BFH-Mitteilung. Insgesamt entschieden die elf Senate des Bundesfinanzhofs im vergangenen Jahr 2.334 Verfahren.

Die Jahrespressekonferenz des Bundesfinanzhofs fiel wegen der Corona-Epidemie aus, so dass Präsident Rudolf Mellinghoff und seine Kollegen ihre bemerkenswertesten Fälle nicht wie üblich in Person vorstellten.

Zwei Fälle, bei denen die Kläger nicht erfolgreich waren, machte der BFH ebenfalls publik: Bei lukrativen Privatverkäufen von Champions-League-Tickets müssen die Verkäufer ihren Gewinn versteuern. Mit dieser Entscheidung hat ein baden-württembergischer Fußballfan seine Klage verloren. Der Mann hatte 2015 für 330 Euro zwei Tickets für das Champions-League-Finale in Berlin zwischen Juventus Turin und dem FC Barcelona ge- und wenig später für 2.907 Euro verkauft, fast das Neunfache des Kaufpreises. Der BFH gab dem Finanzamt Recht, das den Gewinn von 2.577 Euro besteuerte.

Im zweiten Urteil entschieden die Münchner Richter, dass Wahlkampfkosten nicht von der Steuer abgesetzt werden können, auch die Kandidatur erfolglos war. Damit verlor eine Frau, die 7.197 Euro für ihre gescheiterte Kandidatur bei der Europawahl 2014 von der Steuer absetzen wollte.

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