Politik

Betrug bei Corona-Hilfen: Die Politik wäscht ihre Hände in Unschuld

Lesezeit: 4 min
07.05.2020 15:58  Aktualisiert: 07.05.2020 15:58
Die bundesweiten Coronahilfen bieten ein Einfallstor für zahlreiche Kriminelle. Den Fokus auf den Missbrauch der Hilfen durch extremistische Salafisten zu richten, wird dem Ausmaß der grassierenden Wirtschaftskriminalität, die durch die Unfähigkeit der Politik beflügelt wurde, nicht gerecht.
Betrug bei Corona-Hilfen: Die Politik wäscht ihre Hände in Unschuld
Berlin: Olaf Scholz (SPD), Bundesminister der Finanzen, und Peter Altmaier (CDU), Bundesminister für Wirtschaft und Energie, geben eine Pressekonferenz zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise. (Foto: dpa)
Foto: Kay Nietfeld

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Entgegen den Meldungen vieler Medien und den Aussagen der Politik, versuchen nicht nur Salafisten, sondern auch normale Bürger sowie gewöhnliche Kriminelle, von der Corona-Krise zu profitieren. Die unbürokratische, relativ wenig aufwendige Antragstellung „auf Gewährung von Zuschüssen für von der Coronakrise 03/2020 besonders geschädigten gewerblichen Unternehmen und Angehörigen Freier Berufe einschließlich Kulturschaffender“ macht das Erschleichen von staatlichen Hilfen leicht. Die Berliner Oberstaatsanwältin Nina Thom sagte dem Deutschlandfunk: “Verschiedene Fälle, in denen Täter kurz vorher erst Konten eröffnet haben, irgendein Gewerbe angeben und wo alles nicht stimmt, Gehaltsbescheinigungen gefälscht sind, Ausweise nicht richtig sind – wo auch die Vermutung besteht, dass es Aliaspersonen sind.”

So würden Corona-Betrüger angeben, “von ihrer Selbstständigkeit zu leben, obwohl Monat für Monat ihr Festangestellten-Gehalt auf dem Konto landet”. Andere Betrüger würden behaupten, “Liquiditätsprobleme zu haben, darunter zum Beispiel eine 22-jährige Instagram-Influencerin”. Eines zeigen diese Fälle deutlich: Nämlich, dass viele Behörden schon in der Planungsphase fahrlässig handelten, weil sie es Betrügern besonders leicht mach(t)en, an die Coronahilfen zu gelangen. Wobei es durchaus Unterschiede zwischen den 16 Bundesländern gibt - besonders unbürokratisch geht es in NRW zu, während Rheinland-Pfalz ziemlich hohe Hürden gesetzt hat. 

So beschwert sich ein Selbstständiger auf der Webseite des Verbands der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD): “Warum? Weil die Anträge, in unserem Nachbarland NRW (wir wohnen im Dreiländereck RLP/NRW/Hessen, in der nördlichsten Spitze von RLP), ganz einfach auszufüllen sind, dort können die Anträge sogar online ausgefüllt werden. Eine Unterschrift ist dort gleich gar nicht vonnöten und schon gar nicht muss man an ,Eides statt’ versichern, das alle Angaben richtig und nachprüfbar sind. Bei uns in RLP hingegen ist es die ganz große Katastrophe! Wir müssen ausrechnen, welche betrieblichen Kosten wir haben werden, in den folgenden drei Monaten, ab dem Stichtag, an dem man den Antrag einreicht. Doch wie kann man denn ,hellsehen’, was für Kosten kommen werden?”

Die SZ bemerkt kritisch: “Hat es sich Nordrhein-Westfalen zu einfach gemacht, mit einem Verfahren ganz ohne Unterschrift, mit einem Web-Portal, das sich innerhalb kürzester Zeit kopieren ließ, mit einer nachlässigen Prüfung der Anträge durch nicht entsprechend qualifizierte Bedienstete? Und gibt es anderswo ähnliche Betrugsversuche?” Über zahlreiche Betrugsfälle hatte zuvor auch die Wirtschaftswoche berichtet.

Eine weitere Person schreibt im Forum des VGSD: “RLP: Die Umsetzung in unserem Bundesland lässt wirklich sehr zu wünschen übrig. Hier aber nur kurz der Hinweis, dass nach meinem Verständnis nicht der Personalausweis ein Jahr gültig sein muss, sondern eine Wohnsitzbescheinigung, die statt diesem zur Legitimation gesendet wird.”

Ein weiterer Nutzer der Webseite des VGSD vermutet sogar eine vorsätzliche Aktion: “Werte Leidensgenossen in RLP, ich werde mich in den kommenden Tagen schriftlich an die hiesige Regierung und ‚meinen‘ MdB wenden, um eine Begründung für das unmögliche und vermutlich nur dem Ziel einer möglichst breiten Ablehnung von Anträgen dienende Verfahren mit der Meldebescheinigung zu erhalten. Bitte macht es ebenso – die letzte Umsatz- oder sonstige Steuererklärung hätte den selben Nachweis erbringen können.”

“Ich finde es absolut bedenklich und auch rechtlich fragwürdig, dass die Mittel aus dem Bundeszuschuss in den Ländern mit unterschiedlichen Auslegungen und Vorgaben vergeben werden. Aus meiner Sicht fehlt hier eine eindeutige Vorgabe und Verfahrensweise der Bundesregierung, damit hier gerecht nach einheitlichem Prinzip verteilt wird”, beschwert sich ein Selbstständiger.

Bemerkenswert ist, wie schnell die Hilfen in Berlin ausgezahlt werden. “Ich muss sagen, dass das hier in Berlin bei der IBB einwandfrei und auch sehr schnell geklappt hat. Ich hatte mich am Freitag kurz nach der Freischaltung des Online Antrages angemeldet und bin dann bereits am Sonntagabend dran gekommen. Die Formulare waren sehr einfach und unkompliziert auszufüllen. Ich habe die Berliner Hilfe in Höhe von EUR 5.000,- beantragt. Bereits am Dienstag war das Geld auf dem Konto, da habe ich nicht schlecht gestaunt. Eine tolle Leistung der IBB, und eine phantastische Unterstützung für mich in dieser sehr schwierigen Zeit”, so ein Selbstständiger aus Berlin. Allerdings birgt genau diese schnelle Auszahlung auch jene Gefahren in sich, die in anderen Fällen zum Missbrauch der Coronahilfen führen.

Betrug findet auf vielen Ebenen statt. Die NRW-Landesregierung hat vor erneuten Betrugsversuchen bei den Corona-Soforthilfen gewarnt. Es seien E-Mails im Umlauf, mit der Betrüger versuchten, Daten abzugreifen, wie eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums am Montag sagte. Zuvor hatten das Ministerium und die Staatskanzlei über Twitter vor Betrugsversuchen gewarnt. "Die Mail-Adresse corona-zuschuss@nrw.de.com ist ein Fake! Das beigefügte Schreiben stammt NICHT von der Landesregierung", hieß es in der Warnung. Offizielle Mail-Adressen des Landes enden demnach immer auf nrw.de.

Mit einer neuen Masche versuchen Betrüger Daten abzugreifen, indem die Opfer aufgefordert werden, diese in einem Formular vermeintlich an das Finanzamt zu schicken. Außerdem werden Angeschriebene aufgefordert, Teile von bereits erhaltenen Soforthilfen zurückzuerstatten. Die Betrüger wollen diese Gelder nach Angaben des Ministeriums auf eigene Konten lenken. Ziel der neuen Angriffe seien daher insbesondere Unternehmen, die bereits Soforthilfen erhalten haben. Aber auch andere Betriebe seien betroffen, außerdem gebe es ähnliche Betrugsfälle auch in anderen Bundesländern.

Anders als bei ersten Betrugsversuchen im Zusammenhang mit den Soforthilfen wurde die Auszahlung der Hilfen zunächst nicht gestoppt, da der Betrug nicht bei der Antragstellung und Auszahlung ansetzt. Hinweise auf Tatverdächtige soll es bislang keine geben, die Ermittlungen sind angelaufen.

Rund um Ostern war das Corona-Soforthilfe-Programm für rund eine Woche lang gestoppt worden. Mit dem Programm will das Land Solo-Selbstständigen sowie kleinen und mittleren Unternehmen wegen Umsatzausfällen wegen Corona-Folgen unter die Arme greifen. Betrüger hatten damals mit Fake-Webseiten versucht, Daten von Antragstellern abzugreifen und Gelder umzuleiten. Seit dem Neustart müssen die Bezirksregierungen bei der Bearbeitung von Anträgen abgleichen, ob die angegebene Kontonummer auch bei den Finanzbehörden hinterlegt ist, so die dpa.

Die Kanzlei Rathjens-Rakow-Tauber führt aus, was bei wahrheitswidrigen Angaben bei der Antragstellung droht: Ein Strafverfahren wegen Subventionsbetruges (§ 264 StGB) und falscher Versicherung an Eides statt (§ 156 StGB).


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