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Trump hat Recht: Hohes Betrugs-Risiko bei Briefwahlen

Lesezeit: 2 min
28.05.2020 14:00  Aktualisiert: 28.05.2020 14:40
US-Präsident Trump hatte gesagt, dass Briefwahlen anfällig für Manipulationen sind. Dafür wurde er scharf kritisiert. Doch er hat offenbar Recht.
Trump hat Recht: Hohes Betrugs-Risiko bei Briefwahlen
Donald Trump und seine Frau Melania Trump stehen am 08.11.2016 in New York hinter Wahlkabinen. (Foto: dpa)
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US-Präsident Donald Trump hatte in einer Twitter-Nachricht behauptet, dass eine Briefwahl Wahlbetrug Vorschub leiste, was der Faktencheck von Twitter als irreführend einordnete. Trump warf Twitter daraufhin vor, sich in die US-Präsidentschaftswahl im November einzumischen.

Dieser Vorfall zeigt, wie brisant und gleichzeitig problematisch Faktenchecks teilweise sein können. Denn Briefwahlen sind wegen ihrer Anfälligkeit für Manipulationen international umstritten.

Die Tagesschau berichtet: „Jedoch ist bei der Briefwahl nicht nachvollziehbar, ob der Wähler seine Stimme selbst abgegeben hat und dabei unbeobachtet und unbeeinflusst war - ob er also möglicherweise eingeschüchtert oder bestochen wurde.“

Die Tagesschau führt dabei zwei Beispiele an: „So kam es bei der niedersächsischen Kommunalwahl 2016 in Quakenbrück zu Manipulationen. In einem Stadtteil mit vielen Einwanderern hatten vier Politiker der Linkspartei Wähler mit geringen Deutschkenntnissen dazu gebracht, Briefwahlunterlagen anzufordern. Die Politiker füllten die Stimmzettel teils selbst aus und fälschten auch Unterschriften. Sie wurden zwei Jahre später zu Bewährungsstrafen zwischen 1,5 und sieben Jahren verurteilt. Einen weiteren Fall gab es bei Kommunalwahlen 2014 im sachsen-anhaltinischen Stendal. Dort wurden Briefwahlunterlagen gefälscht und ebenfalls Wahlzettel von Dritten ausgefüllt. Doch auch dieser Betrug flog auf. Ein CDU-Stadtrat wurde zu zweieinhalb Jahren Haft wegen Wahl- und Urkundenfälschung verurteilt.“

„Die Briefwahl bietet vielfältigste Betrugsmöglichkeiten“, zitiert die NOZ Manfred Güllner, Leiter des renommierten Meinungsforschungsinstituts Forsa.

Die Welt berichtete 2015 über den Verdacht von 50 gefälschten Briefwahlstimmen bei der Bügerschaftswahl in Hamburg. „Wurde bei der Bürgerschaftswahl getrickst? Ein Grünen- sowie ein CDU-Kandidat haben bei der Briefwahl im Februar in zwei Hamburger Bezirken deutlich mehr Stimmen per Brief als per Urnenwahl erhalten“, so das Blatt.

Die Volksstimme berichtete 2015 über Manipulationen bei Briefwahlvollmachten.

Der britische Richter Richard Mawrey QC, der Fälle von Wahlbetrug untersucht, hatte der BBC vor wenigen Jahren gesagt, dass Briefwahlen offen für Betrug seien. Der britische Sender berichtete über Vorwürfe, wonach „politische Aktivisten“ Druck auf Bürger ausgeübt haben sollen, damit diese ihre Kreuze an die „richtige Stelle“ setzen. Mawrey sagte, er habe 14 verschiedene Möglichkeiten gefunden, wie Briefwahlzettel manipuliert werden könnten. „Wahlbetrug bezieht sich auf jede illegale Störung des Wahlprozesses. Eingriffe können verschiedene Formen annehmen, von unangemessener Stimmenzählung und Einschüchterung bei Abstimmungen bis hin zur Manipulation der Briefwahl, wie sowohl bei den britischen Parlamentswahlen 2005 als auch 2010 berichtet wurde“, so die britische Kanzlei Farleys.

Nach Angaben der Seattle Times kommt es nicht selten vor, dass Briefwahlzettel für ungültig erklärt werden. Ausschlaggebend sei der Umstand, dass Wähler vergessen, eine politische Partei auf der Vorderseite der Stimmzettel anzukreuzen. „Dieses Problem tritt in wahlbasierten Abstimmungssystemen nicht auf, da der Wahlhelfer alle Wähler fragt, welchen parteibasierten Stimmzettel sie bevorzugen, wenn sie das Wahlbuch am Vordereingang des Wahllokals unterschreiben“, so die Minneapolis Post.

Das Blatt wörtlich: „Darüber hinaus sind Briefwahlzettel grundsätzlich keine geheimen Stimmzettel (…) Ein Ehegatte kann den anderen dazu zwingen, den Stimmzettel zu unterschreiben (…) Dies ist der Grund, warum das Briefwahlsystem ursprünglich sehr streng begrenzt war, während geheime Abstimmungen in Wahllokalen im größten Teil des Landes stattfanden.“

Diese Woche kündigte das US-Justizministerium eine Anklage gegen den 47-jährigen Postboten Thomas Cooper wegen angeblicher Manipulation von Anträgen auf Briefwahl in West Virginia an, so WHSV. Somit stellt offenbar schon der Weg vom Briefwähler bis zum Einwurf in den Wahlzentren ein hohes Risiko dar.


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