Politik

Neues Gesetz: Polizisten sollen Weltanschauung und Sexualleben offenlegen

In Berlin soll ein Gesetz verabschiedet werden, wonach ein „Beauftragter für die Polizei Berlin“ alle schutzbedürftigen Daten von Polizeibeamten, gegen die Beschwerden aus der Bevölkerung vorliegen, einholen darf. Dazu gehören unter anderem Daten zur Weltanschauung, zum Sexualleben und zur Gewerkschaftszugehörigkeit. Die DSGVO wird faktisch außer Kraft gesetzt.
12.06.2020 15:47
Aktualisiert: 12.06.2020 15:47
Lesezeit: 2 min
Neues Gesetz: Polizisten sollen Weltanschauung und Sexualleben offenlegen
Deutsche Polizeibeamte auf Streife. (Foto: dpa) Foto: Andreas Arnold

Im Berliner Abgeordnetenhaus haben die Fraktionen der Linken, der Grünen und der SPD eine Gesetzesvorlage ausgearbeitet, die die Einführung eines „Beauftragten für die Polizei Berlin“ fordert. Diese Stelle soll als „oberste Landesbehörde“ eingerichtet werden. Der Beauftragte wird „vom Abgeordnetenhaus mit den Stimmen der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt und von dem Präsidenten oder der Präsidentin des Abgeordnetenhauses ernannt.“

Das Gesetz könnte in den kommenden Monaten verabschiedet werden.

Aus „§ 5 Befugnis zur Datenverarbeitung“ der Gesetzesvorlage geht hervor:

„Der oder die Bürger- und Polizeibeauftragte ist befugt, personenbezogene Daten, auch besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 Abs. 1 DSGVO), zu verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung seiner oder ihrer Aufgaben erforderlich ist. Hierbei darf er oder sie insbesondere personenbezogene Daten an das Abgeordnetenhaus, die in §§ 10 und 11 genannten Stellen und den Polizeipräsidenten oder die Polizeipräsidentin in Berlin übermitteln und bei diesen Stellen erheben.“

Im Klartext: Der „Beauftragte für die Polizei Berlin“ darf alle personenbezogenen Daten von Polizeibeamten unter Umgehung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einholen.

Die Einholung von personenbezogenen Daten kann über mündliche oder schriftliche Auskünfte und Berichte, Akten und sonstige Unterlagen sowie durch Ortsbesichtigungen erfolgen.

Bei dem gesamten Prozess geht es nach Darstellung der Fraktionen darum, rechtswidrige Handlungen durch Polizeibeamte einzudämmen. Aus § 11 Abs. 1 der Gesetzesvorlage geht hervor: „Jeder oder jede, der oder die ein persönliches Fehlverhalten einzelner Polizeidienstkräfte oder die Rechtswidrigkeit einer polizeilichen Maßnahme behauptet, kann sich mit einer Beschwerde an den oder die Polizeibeauftragte(n) wenden. Jeder oder jede, die eine mittel- oder unmittelbare sowie institutionelle ungerechtfertigte Benachteiligung behauptet, kann sich mit einer Beschwerde an den Berliner Polizeibeauftragten oder die Berliner Polizeibeauftragte wenden.“

Dieses Gesetz soll offenbar als Ergänzung zum Anti-Diskriminierungsgesetz dienen. Aber: Ist die Umgehung der Schutzvorschriften der DSGVO bei Polizisten wirklich grundsätzlich zulässig? Das sollte die Rechtsprechung schnellstens prüfen. Denn warum sollten Polizisten von der DSGVO weniger geschützt sein als andere Bürger?

Ein weiteres Problem stellt sich im Bereich des Persönlichkeitsrechts dar. Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR) ist ein „absolutes“ Recht, das - selbstverständlich - auch für Polizisten gilt. Es ergänzt die Freiheitsrechte, die im Grundgesetz normiert sind. Zudem gewährleistet das APR die engere persönliche Lebenssphäre - und die kann durch das geplante Gesetz zweifellos beeinträchtigt werden, und zwar in hohem Maße.

Wie weit die Übermittlung personenbezogener Daten von Polizisten an den künftigen Polizeibeauftragten von Berlin gehen darf, wird in der Gesetzesvorlage verschachtelt dargestellt.

Aus der Gesetzesvorlage geht - wie bereits erwähnt - hervor, dass „auch besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 Abs. 1 DSGVO)“ von Polizisten abgeschöpft werden dürfen.

Und hier kommt, man kann es nicht anders sagen, der fragwürdigste Teil:

Ein Blick in den Art. 9 Abs. 1 DSGVO zeigt uns, welchen besonderen Schutz „besondere Kategorien personenbezogener Daten“ genießen: „Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person ist untersagt.“

Im Klartext: Der „Beauftragte für die Polizei Berlin“ kann alle schutzbedürftigen Daten von Polizisten einholen, wenn gegen diese eine Beschwerde wegen Fehlverhaltens im Dienst vorliegt.

Forderung: Die Juristen der Fraktionen des Abgeordnetenhauses Berlin sollten die Gesetzesvorlage einer erneuten Prüfung unterziehen. Eine mögliche Nachbesserung unter Berücksichtigung der DSGVO, dem Grundrecht auf Datenschutz und der Persönlichkeitsrechte in Verbindung mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) muss unbedingt geschehen - im Sinne einer funktionierenden Rechtsordnung.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Damit Sie sich auf Ihr Unternehmen konzentrieren können

Ein Unternehmen zu führen, bedeutet, täglich Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen zu treffen. Gleichzeitig soll möglichst...

avtor1
Cüneyt Yilmaz

                                                                                ***

Cüneyt Yilmaz ist Absolvent der oberfränkischen Universität Bayreuth. Er lebt und arbeitet in Berlin.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Die Krise der deutschen Automobilindustrie: Wo geht die Reise hin?
11.10.2026

Die deutsche Automobilindustrie, das historische Rückgrat des nationalen Wohlstands, steckt in ihrer schwersten Krise seit Jahrzehnten....

DWN
Unternehmen
Unternehmen Umgang mit Cookies: BGH verhandelt zu Cookie-Speicherung – darum geht's
10.10.2026

Der Bundesgerichtshof prüft, ob Unternehmen für das Speichern von Cookies auf fremden Internetseiten ohne Einwilligung haften müssen....

DWN
Unternehmen
Unternehmen Uber-Robotaxis in Deutschland: Erst Stellen streichen, dann Jobs versprechen
10.10.2026

Uber streicht Tausende Stellen und verspricht gleichzeitig neue Arbeitsplätze in Deutschland. Was widersprüchlich klingt, folgt einer...

DWN
Finanzen
Finanzen Revolut-Bank greift an: Dieser Fintech-Riese will Europas Banken überholen
10.10.2026

Die Revolut-Bank wächst in einem Tempo, von dem klassische Geldhäuser nur träumen können: fast 70 Millionen Kunden, Milliardenbewertung...

DWN
Technologie
Technologie KI-Prompts für Marketing und Vertrieb: 7 KI-Vorlagen für KMU und Selbstständige
10.10.2026

Fast jedes zweite kleine Unternehmen sieht noch keinen echten Nutzen in KI – dabei liegt der Unterschied oft nur im richtigen Prompt....

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Dacia Sandero Stepway: Europas Bestseller hat ein Sicherheitsproblem
10.10.2026

Europas meistverkauftes Auto kommt nicht von Volkswagen, Toyota oder Peugeot, sondern von Dacia. Der Sandero Stepway punktet mit enormer...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Kingspan Group-Aktie unter Druck: EU greift nach geplatztem Deal durch
10.10.2026

Ein geplatzter Milliardendeal? Nein, ein gescheiterter Firmenkauf mit teuren Folgen. Weil der irische Baustoffkonzern Kingspan die...

DWN
Politik
Politik Marine Le Pen plant finanzpolitischen Kurs mit großen Einsparungen: Auf den Straßen wächst die Wut
10.10.2026

Frankreich steht finanziell mit dem Rücken zur Wand. Während Zehntausende junge Menschen gegen marode Schulen und fehlende Investitionen...