Deutschland

US-Höchstgericht urteilt im Besitz-Streit um den Welfenschatz der Preußen-Stiftung

Lesezeit: 1 min
03.07.2020 13:00  Aktualisiert: 03.07.2020 13:36
Der höchste Gerichtshof der USA soll klären, ob die Stiftung Preußischer Kulturbesitz rechtmäßiger Eigentümer des Welfenschatzes ist. Zuvor hatten die Erben von Kunsthändlern auf Herausgabe vor dem Bezirksgericht in Washington geklagt. Dass US-Gerichte in den Fall involviert sind, erscheint sehr sonderbar und birgt Risiken.
US-Höchstgericht urteilt im Besitz-Streit um den Welfenschatz der Preußen-Stiftung
Drei Stücke aus dem Welfenschatz (von links nach rechts: Der sogenannte Osterode-Pokal, ein vierfacher Traubenpokal geschaffen vom Meister Christoph Uder im Jahr 1649, gilt als ein Huldigungsgeschenk des Amtes Osterode an den Celler Herzog Christian Ludwig; der sogenannte Lüneburg-Pokal, ein monumentaler und reichverzierter Buckelpokal des Lüneburger Meisters Nicolas Siemens von 1645, zählt aufgrund seiner Höhe von 1,13 Metern zu den weltweit größten und bedeutendsten Goldschmiedearbeiten dieser Art; ein sogenannter "Tischbrunnen" des Hamburger Meisters Evert Kettwyck, um 1630, gelangte als Geschenk des Amtes Bodenteich nach Celle. (Foto: dpa)
Foto: DB Kulturstiftung der L

Mehr zum Thema:  
Benachrichtigung über neue Artikel:  

Der jahrelange Streit zwischen Nachfahren jüdischer Kunsthändler und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz um den Welfenschatz beschäftigt nun auch den Supreme Court der USA. Das oberste Bundesgericht kündigte an, sich mit dem Fall zu befassen. Der Supreme Court in Washington will auf Antrag der Bundesrepublik und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) prüfen, ob US-Gerichte in dem Fall überhaupt zuständig sind.

Die Erben der Kunsthändler klagten nämlich zuvor vor dem District Court in Washington auf Herausgabe des Schatzes, welcher dann auch promt eine Zuständigkeit für ein Verfahren gegen die deutsche Stiftung für sich reklamierte. Die Berufung dagegen wurde abgelehnt. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz will nun, dass der Supreme Court die Klage der Kunsthändler-Erben vor dem Washingtoner Bezirksgericht als unzulässig abweist. Während die Anhörungen für den Herbst erwartet werden, dürfte eine Entscheidung erst im kommenden Jahr fallen.

Der Welfenschatz umfasst kostbare Altaraufsätze, Schmuckkreuze und Schreine aus dem Braunschweiger Dom. Die Goldschmiedearbeiten aus dem 11. bis 15. Jahrhundert gelangten 1671 in den Besitz des Welfenhauses. Die Stiftung hat die 44 der ursprünglich 82 Objekte seit der Nachkriegszeit in ihrer Obhut. Das Land Berlin hat den Welfenschatz 2015 zu national wertvollem Kulturgut erklärt. Damit ist eine Ausfuhr aus Deutschland nur noch mit Genehmigung der Bundesregierung möglich.

Im Verfahren geht es um 42 der Goldreliquien. Die Nachfahren der früheren Besitzer gehen davon aus, dass die Objekte ihren Vorfahren von den Nazis nur scheinbar legal weggenommen wurden. Die Restitution wurde erstmals vor zwölf Jahren gefordert. Die Stiftung ist nach eigenen Untersuchungen des Verkaufs des Welfenschatzes 1935 aber überzeugt, dass es sich nicht um einen NS-verfolgungsbedingten Zwangsverkauf handelt. Auch die Beratende Kommission für NS-Rückgaben hatte diese Position 2014 bestätigt. Nach deutschem Recht wäre ein Verfahren wegen Verjährung nicht möglich.

Die Stiftung will für den Fall, dass eine Zuständigkeit von US-Gerichten vom Supreme Court erkannt werden sollte, auch geklärt wissen, ob die Streitigkeit dennoch besser vor einem deutschen Gericht auszutragen ist. Das US-Justizministerium habe die Rechtsauffassung der Stiftung unterstützt, hieß es.

Stiftungspräsident Herman Parzinger begrüßte die Entscheidung des Gerichts in Washington. Er freue sich, «dass wir die Möglichkeit haben, dem höchsten US-Gericht vorzutragen, weshalb wir der Ansicht sind, dass der Fall nicht vor ein amerikanisches Gericht gehört», schrieb Parzinger auf Twitter.


Mehr zum Thema:  

Anzeige
DWN
Panorama
Panorama Kostenloses Experten-Webinar: Die Zukunft der personalisierten Medizin aus der Cloud - und wie Sie davon profitieren

Eine individuelle Behandlung für jeden einzelnen Menschen - dieser Traum könnte nun Wirklichkeit werden. Bei der personalisierten Medizin...

DWN
Finanzen
Finanzen DAX-Ausblick: Anleger erwarten Impulse für den Deutschen Aktienindex
06.05.2024

Der DAX hat zuletzt um die Marke von 18.000 Punkten geschwankt, jetzt warten Anleger gespannt auf neue Impulse. Im als herausfordernd...

DWN
Technologie
Technologie Sprunginnovation: In der Lausitz wird das größte Höhenwindrad der Welt errichtet
06.05.2024

Die Sache klingt zunächst irgendwie tragisch. Die Bundesagentur für Sprunginnovationen versucht, in der Lausitz in 365 Metern Höhenwinde...

DWN
Politik
Politik Deutsch-australische Rüstungskooperation: Mehr als Boote und Panzer?
05.05.2024

Bundesaußenministerin Annalena Baerbock befürwortet eine engere Rüstungskooperation zwischen Deutschland und Australien, da sie betont,...

DWN
Immobilien
Immobilien Die Grunderwerbssteuer: Was Sie unbedingt wissen sollten!
05.05.2024

Jeder, der in Deutschland ein Grundstück erwerben will, zahlt darauf Steuern. Vorne mit dabei: Die Grund- und Grunderwerbssteuer. Doch was...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Eli Lilly, Merck und Biontech: Deutschland behauptet sich als Pharma-Standort
05.05.2024

Mehr als 250.000 Beschäftigte sind in Deutschland allein in der Pharma-Industrie beschäftigt. Dass die Branche auch in naher Zukunft...

DWN
Finanzen
Finanzen Dispozinsen: Wie sie funktionieren und wie man sie vermeidet
05.05.2024

Dispozinsen können eine teure Überraschung für Bankkunden sein, die ihr Konto überziehen. Dieser Artikel erklärt, wie Dispozinsen...

DWN
Technologie
Technologie EU-China-Beziehung: Droht ein Handelskrieg um Elektroautos?
05.05.2024

Vor Xi Jinpings Besuch in Paris bekräftigt Deutschland seine Haltung im EU-China-Streit um E-Autos. Doch wie wird die EU reagieren?

DWN
Unternehmen
Unternehmen Europameisterschaft 2024 am Arbeitsplatz streamen: Wie weit geht Arbeitgeber-Toleranz?
05.05.2024

Die Spiele der Europameisterschaft 2024 finden zu Zeiten statt, die nicht ideal für Arbeitnehmer sind. Einige Spiele starten bereits um 15...