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Von jedem verdienten Euro bleiben dem Arbeitnehmer nur 47,9 Cent

Lesezeit: 1 min
10.07.2020 14:25  Aktualisiert: 10.07.2020 14:25
Der Bund der Steuerzahler hat errechnet, dass einem Arbeitnehmer von jedem verdienten Euro nur 47,9 Cent zur freien Verfügung bleiben. Deshalb hat der Bund einen 3-Punkte-Plan veröffentlicht, der die Mittelschicht und die Arbeitnehmer steuerlich entlasten soll.
Von jedem verdienten Euro bleiben dem Arbeitnehmer nur 47,9 Cent
Der Bund der Steuerzahler fordert eine Entlastung der Arbeitnehmer. (Foto: dpa)
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Dem Bund der Steuerzahler (BdSt) zufolge liegt die Einkommensbelastungsquote für einen durchschnittlichen Arbeitnehmer-Haushalt im aktuellen Jahr bei voraussichtlich 52,1 Prozent. „Von jedem verdienten Euro bleiben also nur 47,9 Cent zur freien Verfügung“, so der BdSt. Ein durchschnittlicher Haushalt müsse somit mehr als die Hälfte des Einkommens als Steuern und Sozialabgaben an den Staat abführen.

Tatsächlich machen die Sozialabgaben den größten Anteil in der Abgaben-Rechnung des BdSt aus: 30,9 Cent vom jedem Einkommens-Euro fließen an die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung - mehr als alle Steuern zusammen, die sich auf 21,2 Cent von jedem Euro summieren.

Deshalb hat der Präsident des BdSt, Reiner Holznagel, der Bundesregierung einen 3-Punkte-Plan vorgelegt.

Aus dem Plan gehen folgende Forderungen hervor:

  • Der Solidaritätszuschlag muss komplett und für alle abgeschafft werden – dies sollte sogar rückwirkend zum 1. Januar 2020 der Fall sein! Schließlich hat die Politik den Soli immer mit dem Solidarpakt für den `Aufbau Ost´ verknüpft, der schon am Jahresende 2019 auslief. Das wäre der erste Schritt einer dringend nötigen Steuersenkung, die unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit bewahrt.
  • Die Mittelschicht in Deutschland ist durch die Einkommensteuer sehr hoch belastet. Es ist absolut indiskutabel, dass selbst Durchschnittsverdiener knapp unter dem Spitzensteuersatz liegen. Deshalb schlagen wir als Bund der Steuerzahler eine grundlegende Reform für den Einkommensteuertarif mit einem später greifenden Spitzensteuersatz vor.
  • Durch die Corona-Krise rücken auch für Arbeitnehmer Fragen zum Steuerabzug für das Homeoffice oder das Kurzarbeitergeld stärker in den Fokus. Neben den wichtigen und richtigen Hilfsmaßnahmen für Selbstständige und Betriebe dürfen die vielen Arbeitnehmer nicht vergessen werden. Deshalb fordern wir zum Beispiel einen Werbungskostenpauschbetrag fürs Homeoffice.

Bei seinen Prognosen stützt sich der Steuerzahlerbund auf repräsentative Haushaltsumfragen des Statistischen Bundesamtes. Trotzdem sind sie umstritten. Kritiker weisen darauf hin, dass Arbeitnehmer von gezahlten Steuern und Sozialabgaben auch selbst stark profitieren. Ohne diese müssten sie viel Geld etwa für die Krankheitsvorsorge ausgeben - was der Steuerzahlerbund in seiner Berechnung aber nicht berücksichtige.

Zwar sei es richtig, dass auch durch Sozialabgaben eine Umverteilung stattfinde, doch die Zahler erhielten auch eine Gegenleistung in Form einer Versicherung, argumentieren Wirtschaftswissenschaftler. Höhere Einzahlungen in die Rentenkasse führten auch zu einer höheren Rente, das Geld fließe also zu einem späteren Zeitpunkt wieder in die Tasche der Bürger. Daher dürfe man maximal die Hälfte der Sozialabgaben wie Steuern in die Berechnung mit einbeziehen.


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