Deutschland

Daten von Handy- und Internetnutzern: Staatlicher Zugriff verstößt gegen das Grundgesetz

Das Bundesverfassungsgericht erklärt mehrere Regelungen zur sogenannten Bestandsdatenauskunft für verfassungswidrig. Die staatlichen Zugriffsmöglichkeiten auf persönliche Daten von Handy- und Internetnutzern gehen zu weit.
17.07.2020 10:10
Aktualisiert: 17.07.2020 10:10
Lesezeit: 1 min
Daten von Handy- und Internetnutzern: Staatlicher Zugriff verstößt gegen das Grundgesetz
09.06.2020, Baden-Württemberg, Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht mit einem Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesverfassungsgericht. (Foto: dpa) Foto: Uli Deck

Die staatlichen Zugriffsmöglichkeiten auf persönliche Daten von Handy- und Internetnutzern zur Strafverfolgung und Terrorabwehr gehen zu weit. Das Bundesverfassungsgericht erklärte mehrere Regelungen zur sogenannten Bestandsdatenauskunft für verfassungswidrig. Sie verletzten das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Telekommunikationsgeheimnis, wie das Gericht in Karlsruhe am Freitag mitteilte. (Az. 1 BvR 1873/13 u.a.)

Das Telekommunikationsgesetz und entsprechende Vorschriften in anderen Gesetzen müssen nun bis spätestens Ende 2021 überarbeitet werden. Solange bleiben die beanstandeten Regelungen in Kraft. Die Richter des Ersten Senats machen aber Maßgaben für ihre Anwendung.

Polizei, Bundeskriminalamt und Nachrichtendienste nutzen die Auskünfte, um Verbrechen aufzuklären oder Terroranschläge zu verhindern. Dazu dürfen sie zum Beispiel bei Telefongesellschaften und Providern die «festen» Bestandsdaten wie Name, Anschrift und Geburtsdatum abfragen, aber auch die genutzten IP-Adressen.

Die Regelungen mussten nach einem ersten Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2012 schon einmal überarbeitet werden. Nun stellte sich heraus, dass das reformierte Gesetz immer noch nicht den Anforderungen genügt. Die Richter bekräftigen zwar, dass die Auskunft über Bestandsdaten grundsätzlich zulässig ist. Voraussetzung müsse aber das Vorliegen einer konkreten Gefahr oder der Anfangsverdacht einer Straftat sein. IP-Adressen, die Rückschlüsse auf die Internetnutzung geben, genießen besonderen Schutz.

Anlass für die neue Entscheidung waren zwei Verfassungsbeschwerden. Eine der Klagen wurde von mehr als 6000 Menschen unterstützt. Sie war 2013 von dem heutigen Piraten-Europapolitiker Patrick Breyer und seiner früheren Parteikollegin Katharina Nocun eingereicht worden.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Finanzielle Freiheit braucht einen starken Partner

Vermögen eröffnet Möglichkeiten – und bringt zugleich Entscheidungen mit sich: Wie lässt sich das Erreichte bewahren, gezielt...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Marktbericht: SanDisk und Micron führen Erholung der Chipaktien an, während Großbanken nachgeben
19.10.2026

Verfolgen Sie die entscheidenden Entwicklungen an der Wall Street und entdecken Sie, welche Sektoren die Märkte am Montag bewegten.

DWN
Unternehmen
Unternehmen Traditionsunternehmen Miele: Mittelständler mit Milliarden-Umsatz - Chef stirbt im Alter von 98 Jahren
19.10.2026

Als Hersteller für Haus- und Gewerbegeräte ist Miele weltweit bekannt. In Westfalen wurde das Traditionsunternehmen 1899 gegründet. Als...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Bald treffen die Giganten aufeinander: Die Wette auf Indien könnte lukrativer sein als die auf China
19.10.2026

Wenn nur zehn Prozent der Inder, die heute kein Auto besitzen, in den kommenden Jahrzehnten Eigentümer eines Neuwagens würden, sprächen...

DWN
Politik
Politik Steuerzinsen 2027: Nachzahlungen sollen doppelt verzinst werden
19.10.2026

100.000 Euro Steuernachzahlung, zwei volle Zinsjahre: Heute können daraus 3.600 Euro Zinsen werden. Unter dem geplanten neuen Satz wären...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft VW ID. Buzz im Test: Übernachten im Elektroauto wird zum Geduldsspiel
19.10.2026

Im Elektroauto schlafen, morgens Kaffee kochen und dabei unabhängig vom Campingplatz bleiben. Der neue Campingmodus des VW ID. Buzz soll...

DWN
Finanzen
Finanzen Was wäre, wenn ich statt des S&P 500 einfach seine Mutter kaufen würde?
19.10.2026

Ohne das Unternehmen S&P Global könnten die Finanzmärkte nur schwer funktionieren. Der Aktienkurs ist in diesem Jahr jedoch auf ein...

DWN
Finanzen
Finanzen Bitcoin und Co.: Sparkassen starten schrittweise Kryptohandel
19.10.2026

Der Wettbewerb im Kryptohandel nimmt zu: Nun wollen auch die Sparkassen mit einem eigenen Angebot Privatkunden ansprechen. Sie rollen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Anthropic: Milliardenverluste, Millionengehälter und ein gigantischer Börsenplan
19.10.2026

18 Millionen Dollar Vergütung für den Chef, fast 42 Milliarden Dollar Verlust für das Unternehmen: Beim KI-Entwickler Anthropic liegen...