Politik

Arbeitsrecht: Darf mein Arbeitgeber mich kündigen, wenn ich ohne Maske an einer Demo teilnehme?

Der aktuelle „Fall Joshiko Saibou“ hat die Frage aufgeworfen, ob ein Arbeitgeber eine fristlose Kündigung aussprechen darf, wenn einer seiner Mitarbeiter an einer Demonstration teilnimmt, ohne die Maskenpflicht und die Corona-Regeln einzuhalten. Hier erhalten Sie die Antworten, die uns Experten der Kanzlei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN zugesendet haben.
05.08.2020 13:58
Aktualisiert: 05.08.2020 13:58
Lesezeit: 2 min
Arbeitsrecht: Darf mein Arbeitgeber mich kündigen, wenn ich ohne Maske an einer Demo teilnehme?
01.08.2020, Berlin: Dicht gedrängt und ohne die Abstandsregeln zu beachten stehen Tausende bei einer Kundgebung gegen die Corona-Beschränkungen auf der Straße des 17. Juni. (Foto: dpa) Foto: Christoph Soeder

Die fristlose Kündigung des Basketball-Nationalspielers Joshiko Saibou wegen „Verstößen gegen Vorgaben des laufenden Arbeitsvertrags als Profisportler“ hat eine hitzige Debatte darüber ausgelöst, ob die Kündigung rechtlich zulässig ist. Saibou hatte zuvor an einer Demonstration gegen die Corona-Regeln teilgenommen, ohne die geltenden Regeln zu beachten.

Es stellt sich nun aus Sicht der Bürger folgende Frage: „Müssen Arbeitnehmer, die sich an Demos beteiligen, wo die Maskenpflicht nicht eingehalten wird, fürchten, dass sie fristlos gekündigt werden? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit dies geschieht?“

Annette Knoth, Partnerin bei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN (Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB), teilte den Deutschen Wirtschaftsnachrichten dazu mit: „Im Kern geht es um die Frage, inwieweit außerdienstliches

Verhalten – oder etwas moderner: Verhalten außerhalb des direkten Arbeitsumfeldes – zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen kann. Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer frei, in seiner Freizeit zu tun und lassen, was er möchte; das darf den Arbeitgeber nicht interessieren. Und jetzt die Ausnahme: es sei denn, das außerdienstliche Verhalten hat einen Einfluss auf das Arbeitsverhältnis.

Und hier kommt insbesondere die Gefahr einer Rufschädigung des Arbeitgebers in Betracht. Verhält sich der Arbeitnehmer in der Öffentlichkeit so, dass dies dem Arbeitgeber konkret schaden kann, dann ist dieses Verhalten in engen Grenzen auch für das Arbeitsverhältnis relevant und kann hier zu Konsequenzen führen.“

Konkret zum „Fall Joshiko Saibou“ führte Knoth aus: „Insbesondere bei ,Prominenten‘ – also Personen, die in der Öffentlichkeit erkannt werden und mit dem Arbeitgeber in Verbindung gebracht werden können, wie dies hier bei dem Profisportler der Fall sein kann; man spricht hier auch etwas altmodisch vom ,Wohlverhalten' als Teil der arbeitnehmerseitigen Treuepflicht dem AG gegenüber – besteht hier ein Risiko, dass durch privates Verhalten auch der Arbeitgeber geschädigt werden kann. Da es sich hier um eine klare politische Äußerung (,ich bin gegen die aktuellen Corona-Auflagen‘) handelt und da hierdurch der Eindruck entstehen kann, der Spieler werde sich auch nicht an die vereinsinternen Corona-Auflagen halten, kann hierin ein Fehlverhalten gesehen werden. Allerdings ist dies immer damit abzuwägen, dass allen Personen das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und damit ein sehr hohes, durch die Verfassung geschütztes Gut zusteht. Und bei einer möglichen arbeitsrechtlichen Maßnahme ist immer eine Interessenabwägung zwischen eben diesem privaten Grundrecht und der Pflicht als Arbeitnehmer vorzunehmen und da hier vorliegend der Bezug zum Arbeitsverhältnis derart stark ist, dass dadurch der Arbeitgeber beschädigt wird, da habe ich meine Zweifel.“

Hans Georg Helwig, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN, sagte gegenüber den Deutschen Wirtschaftsnachrichten: „Mit der Teilnahme ohne Maske setzt der Mann sich und seine Mannschaftskollegen einer konkreten Gefahr der Ansteckung aus. Damit gefährdet er auch den Trainingsbetrieb und die Vorbereitung auf die Saison. Das wiederum kann auch zu finanziellen Einbußen führen. Das wäre für mich der Ansatz für eine außerordentliche Kündigung, wenn überhaupt. Sonst stimme ich Annette Knoth zu, dass eher eine Abmahnung das Mittel der Wahl wäre.“

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
DWN
Unternehmen
Unternehmen Neue Unternehmensform EU Inc: EU will Firmen-Registrierung in 48 Stunden möglich machen
21.01.2026

Firmengründer sollen neue Unternehmen in der EU künftig innerhalb von 48 Stunden online anmelden können. Das kündigt...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Scott Bessent auf dem Weltwirtschaftsforum: „Die Staats- und Regierungschefs werden nicht eskalieren“
21.01.2026

Die US-Mitgliedschaft in der Nato stehe nicht zur Debatte, und Europa sei selbstverständlich ein Verbündeter. Das sagte US-Finanzminister...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft EU-Spitze weist Trump auf dem WEF in Davos zurecht: „Ein Abkommen ist ein Abkommen“
21.01.2026

Die Zoll-Drohungen der USA nach der Grönland-Krise seien ein Fehler – und die Antwort der EU werde „unerschütterlich, geschlossen und...

DWN
Politik
Politik Deutschlands Aufrüstung: Frankreich bewertet Machtverhältnisse in Europa neu
21.01.2026

Deutschlands sicherheitspolitischer Kurs verändert die strategische Ordnung Europas. Welche Folgen hat diese Entwicklung für das...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsen: Netflix übertrifft Erwartungen, doch Aktie fällt
21.01.2026

Netflix gab am Dienstag nach Börsenschluss die Ergebnisse für das vierte Quartal bekannt, die besser ausfielen als erwartet. Die Aktie...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsen: Angst vor Handelskrieg löst Verkaufswelle an der Wall Street aus title
21.01.2026

Die US-Aktienmärkte gaben am Dienstag nach, da die Drohungen von US-Präsident Donald Trump bezüglich Grönland die Handelsspannungen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Weltwirtschaftsforum Davos: Grönland-Krise im Fokus vor angespanntem Gipfeltreffen
20.01.2026

Mitten in einem eskalierenden Zollkonflikt mit der EU rund um die US-Ambitionen, Grönland unter amerikanische Kontrolle zu bringen, reist...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Nach Deichmann-Urteil: Schuhhändler muss Schuhkarton-Müllkosten tragen
20.01.2026

Ein rechtskräftiges Deichmann-Urteil sorgt für Wirbel im Verpackungsrecht: Der Schuhhändler soll künftig für seine Schuhkartons...