Politik

Arbeitsrecht: Darf mein Arbeitgeber mich kündigen, wenn ich ohne Maske an einer Demo teilnehme?

Der aktuelle „Fall Joshiko Saibou“ hat die Frage aufgeworfen, ob ein Arbeitgeber eine fristlose Kündigung aussprechen darf, wenn einer seiner Mitarbeiter an einer Demonstration teilnimmt, ohne die Maskenpflicht und die Corona-Regeln einzuhalten. Hier erhalten Sie die Antworten, die uns Experten der Kanzlei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN zugesendet haben.
05.08.2020 13:58
Aktualisiert: 05.08.2020 13:58
Lesezeit: 2 min
Arbeitsrecht: Darf mein Arbeitgeber mich kündigen, wenn ich ohne Maske an einer Demo teilnehme?
01.08.2020, Berlin: Dicht gedrängt und ohne die Abstandsregeln zu beachten stehen Tausende bei einer Kundgebung gegen die Corona-Beschränkungen auf der Straße des 17. Juni. (Foto: dpa) Foto: Christoph Soeder

Die fristlose Kündigung des Basketball-Nationalspielers Joshiko Saibou wegen „Verstößen gegen Vorgaben des laufenden Arbeitsvertrags als Profisportler“ hat eine hitzige Debatte darüber ausgelöst, ob die Kündigung rechtlich zulässig ist. Saibou hatte zuvor an einer Demonstration gegen die Corona-Regeln teilgenommen, ohne die geltenden Regeln zu beachten.

Es stellt sich nun aus Sicht der Bürger folgende Frage: „Müssen Arbeitnehmer, die sich an Demos beteiligen, wo die Maskenpflicht nicht eingehalten wird, fürchten, dass sie fristlos gekündigt werden? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit dies geschieht?“

Annette Knoth, Partnerin bei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN (Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB), teilte den Deutschen Wirtschaftsnachrichten dazu mit: „Im Kern geht es um die Frage, inwieweit außerdienstliches

Verhalten – oder etwas moderner: Verhalten außerhalb des direkten Arbeitsumfeldes – zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen kann. Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer frei, in seiner Freizeit zu tun und lassen, was er möchte; das darf den Arbeitgeber nicht interessieren. Und jetzt die Ausnahme: es sei denn, das außerdienstliche Verhalten hat einen Einfluss auf das Arbeitsverhältnis.

Und hier kommt insbesondere die Gefahr einer Rufschädigung des Arbeitgebers in Betracht. Verhält sich der Arbeitnehmer in der Öffentlichkeit so, dass dies dem Arbeitgeber konkret schaden kann, dann ist dieses Verhalten in engen Grenzen auch für das Arbeitsverhältnis relevant und kann hier zu Konsequenzen führen.“

Konkret zum „Fall Joshiko Saibou“ führte Knoth aus: „Insbesondere bei ,Prominenten‘ – also Personen, die in der Öffentlichkeit erkannt werden und mit dem Arbeitgeber in Verbindung gebracht werden können, wie dies hier bei dem Profisportler der Fall sein kann; man spricht hier auch etwas altmodisch vom ,Wohlverhalten' als Teil der arbeitnehmerseitigen Treuepflicht dem AG gegenüber – besteht hier ein Risiko, dass durch privates Verhalten auch der Arbeitgeber geschädigt werden kann. Da es sich hier um eine klare politische Äußerung (,ich bin gegen die aktuellen Corona-Auflagen‘) handelt und da hierdurch der Eindruck entstehen kann, der Spieler werde sich auch nicht an die vereinsinternen Corona-Auflagen halten, kann hierin ein Fehlverhalten gesehen werden. Allerdings ist dies immer damit abzuwägen, dass allen Personen das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und damit ein sehr hohes, durch die Verfassung geschütztes Gut zusteht. Und bei einer möglichen arbeitsrechtlichen Maßnahme ist immer eine Interessenabwägung zwischen eben diesem privaten Grundrecht und der Pflicht als Arbeitnehmer vorzunehmen und da hier vorliegend der Bezug zum Arbeitsverhältnis derart stark ist, dass dadurch der Arbeitgeber beschädigt wird, da habe ich meine Zweifel.“

Hans Georg Helwig, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN, sagte gegenüber den Deutschen Wirtschaftsnachrichten: „Mit der Teilnahme ohne Maske setzt der Mann sich und seine Mannschaftskollegen einer konkreten Gefahr der Ansteckung aus. Damit gefährdet er auch den Trainingsbetrieb und die Vorbereitung auf die Saison. Das wiederum kann auch zu finanziellen Einbußen führen. Das wäre für mich der Ansatz für eine außerordentliche Kündigung, wenn überhaupt. Sonst stimme ich Annette Knoth zu, dass eher eine Abmahnung das Mittel der Wahl wäre.“

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Technologie
Technologie Der neue Fachkräftemangel: Jetzt fehlen Mitarbeiter mit KI-Kompetenz
06.06.2026

KI-Kompetenz wird zum neuen Engpass am Arbeitsmarkt. Unternehmen brauchen Mitarbeiter, die Künstliche Intelligenz produktiv einsetzen,...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Märkte schließen: Nasdaq von massivem Ausverkauf getroffen
05.06.2026

Ein plötzliches Beben erschüttert die Wall Street und zwingt Anleger zum sofortigen Umdenken – erfahren Sie, was hinter den Turbulenzen...

DWN
Politik
Politik Armenien-Wahl wird zum Testfall für Europas Machtanspruch
05.06.2026

Armenien steht vor einer Wahl, die weit über Jerewan hinausreicht. Im Südkaukasus entscheidet sich, ob Russland ein weiteres...

DWN
Finanzen
Finanzen Deutsche Bank-Analyse: S&P 500 wird zur Milliardenfalle für sorglose Anleger
05.06.2026

Der S&P 500 rennt von Rekord zu Rekord, doch ausgerechnet die Deutsche Bank sieht darin ein Warnsignal. Der rasante Anstieg erinnert an...

DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Astrolight: Laser statt Funk für Militär und Weltraum
05.06.2026

Klingt nach "Star Wars": Das litauische Start-up Astrolight entwickelt Lasertechnologie für den Weltraum, die sich aber auch auf der Erde...

DWN
Finanzen
Finanzen Anthropic-IPO: Der KI-Boom bekommt seinen Börsentest
05.06.2026

Erst kam ChatGPT, jetzt drängt Claude an die Börse. Das Anthropic IPO könnte zeigen, ob der KI-Boom wirklich tragfähig ist oder Anleger...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Gegenwind für den Standort: Bund verteidigt Kurs nach Pharma-Investitionsstopps
05.06.2026

Nachdem große Pharmakonzerne angekündigt haben, geplante Milliardeninvestitionen in Deutschland auf Eis zu legen, bezieht die...

DWN
Politik
Politik "Ein reines Belastungspaket": Scharfe Kritik an Warkens Pflegereform - "erschüttert und wütend"
05.06.2026

Für die Pflegeversicherung liegt jetzt ein Sanierungskonzept vor, das den Alltag für viele teurer macht. Nun erhält Warken starken...