Politik

Arbeitsrecht: Darf mein Arbeitgeber mich kündigen, wenn ich ohne Maske an einer Demo teilnehme?

Der aktuelle „Fall Joshiko Saibou“ hat die Frage aufgeworfen, ob ein Arbeitgeber eine fristlose Kündigung aussprechen darf, wenn einer seiner Mitarbeiter an einer Demonstration teilnimmt, ohne die Maskenpflicht und die Corona-Regeln einzuhalten. Hier erhalten Sie die Antworten, die uns Experten der Kanzlei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN zugesendet haben.
05.08.2020 13:58
Aktualisiert: 05.08.2020 13:58
Lesezeit: 2 min
Arbeitsrecht: Darf mein Arbeitgeber mich kündigen, wenn ich ohne Maske an einer Demo teilnehme?
01.08.2020, Berlin: Dicht gedrängt und ohne die Abstandsregeln zu beachten stehen Tausende bei einer Kundgebung gegen die Corona-Beschränkungen auf der Straße des 17. Juni. (Foto: dpa) Foto: Christoph Soeder

Die fristlose Kündigung des Basketball-Nationalspielers Joshiko Saibou wegen „Verstößen gegen Vorgaben des laufenden Arbeitsvertrags als Profisportler“ hat eine hitzige Debatte darüber ausgelöst, ob die Kündigung rechtlich zulässig ist. Saibou hatte zuvor an einer Demonstration gegen die Corona-Regeln teilgenommen, ohne die geltenden Regeln zu beachten.

Es stellt sich nun aus Sicht der Bürger folgende Frage: „Müssen Arbeitnehmer, die sich an Demos beteiligen, wo die Maskenpflicht nicht eingehalten wird, fürchten, dass sie fristlos gekündigt werden? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit dies geschieht?“

Annette Knoth, Partnerin bei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN (Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB), teilte den Deutschen Wirtschaftsnachrichten dazu mit: „Im Kern geht es um die Frage, inwieweit außerdienstliches

Verhalten – oder etwas moderner: Verhalten außerhalb des direkten Arbeitsumfeldes – zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen kann. Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer frei, in seiner Freizeit zu tun und lassen, was er möchte; das darf den Arbeitgeber nicht interessieren. Und jetzt die Ausnahme: es sei denn, das außerdienstliche Verhalten hat einen Einfluss auf das Arbeitsverhältnis.

Und hier kommt insbesondere die Gefahr einer Rufschädigung des Arbeitgebers in Betracht. Verhält sich der Arbeitnehmer in der Öffentlichkeit so, dass dies dem Arbeitgeber konkret schaden kann, dann ist dieses Verhalten in engen Grenzen auch für das Arbeitsverhältnis relevant und kann hier zu Konsequenzen führen.“

Konkret zum „Fall Joshiko Saibou“ führte Knoth aus: „Insbesondere bei ,Prominenten‘ – also Personen, die in der Öffentlichkeit erkannt werden und mit dem Arbeitgeber in Verbindung gebracht werden können, wie dies hier bei dem Profisportler der Fall sein kann; man spricht hier auch etwas altmodisch vom ,Wohlverhalten' als Teil der arbeitnehmerseitigen Treuepflicht dem AG gegenüber – besteht hier ein Risiko, dass durch privates Verhalten auch der Arbeitgeber geschädigt werden kann. Da es sich hier um eine klare politische Äußerung (,ich bin gegen die aktuellen Corona-Auflagen‘) handelt und da hierdurch der Eindruck entstehen kann, der Spieler werde sich auch nicht an die vereinsinternen Corona-Auflagen halten, kann hierin ein Fehlverhalten gesehen werden. Allerdings ist dies immer damit abzuwägen, dass allen Personen das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und damit ein sehr hohes, durch die Verfassung geschütztes Gut zusteht. Und bei einer möglichen arbeitsrechtlichen Maßnahme ist immer eine Interessenabwägung zwischen eben diesem privaten Grundrecht und der Pflicht als Arbeitnehmer vorzunehmen und da hier vorliegend der Bezug zum Arbeitsverhältnis derart stark ist, dass dadurch der Arbeitgeber beschädigt wird, da habe ich meine Zweifel.“

Hans Georg Helwig, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN, sagte gegenüber den Deutschen Wirtschaftsnachrichten: „Mit der Teilnahme ohne Maske setzt der Mann sich und seine Mannschaftskollegen einer konkreten Gefahr der Ansteckung aus. Damit gefährdet er auch den Trainingsbetrieb und die Vorbereitung auf die Saison. Das wiederum kann auch zu finanziellen Einbußen führen. Das wäre für mich der Ansatz für eine außerordentliche Kündigung, wenn überhaupt. Sonst stimme ich Annette Knoth zu, dass eher eine Abmahnung das Mittel der Wahl wäre.“

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Panorama
Panorama Forbes-Liste der reichsten Menschen: Elon Musk kann erster Billionär der Welt werden
15.03.2026

In der aktuellen Forbes-Liste der reichsten Menschen liegt Tesla-Chef Elon Musk quasi uneinholbar in Front. Bei einem erfolgreichen...

DWN
Politik
Politik Steuerrecht: Ehegattensplitting vorm Aus? Mehr Arbeitszeit für Frauen nicht lukrativ
15.03.2026

Für viele Frauen lohnt es sich finanziell nicht, in den Job zurückzukehren oder ihre Teilzeit auszubauen, das Ehegattensplitting entpuppt...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Industrial Accelerator Act: EU-Kommission stärkt Industriepolitik – Anteil am BIP soll auf 20 Prozent steigen
15.03.2026

Die Europäische Kommission will mit dem Industrial Accelerator Act die Industriepolitik der EU neu ausrichten und die Produktion in Europa...

DWN
Immobilien
Immobilien Immobilien-Prognose 2026: Bremst das Baukreditgeschäft alles aus?
15.03.2026

Nach einem hoffnungsvollen 2025 wird die Preisentwicklung für Immobilien laut Greis-Kaufpreisindex im laufenden Jahr 2026 wieder...

DWN
Finanzen
Finanzen Mazda 6e im Vergleich: Wie wettbewerbsfähig ist das Elektromodell?
15.03.2026

Die neue Mazda 6e entsteht auf chinesischer Plattform und markiert einen strategischen Neustart für die Baureihe Mazda6. Kann das...

DWN
Technologie
Technologie Immer mehr US-Forschende zieht es nach Deutschland
15.03.2026

Aus politischen Gründen geht das Weiße Haus gegen Elite-Unis vor. Für Wissenschaftler und Studierende aus den USA wird Deutschland daher...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft KI trifft auf SaaS: Steht die Softwarebranche vor einem Strukturwandel?
15.03.2026

Künstliche Intelligenz verändert die wirtschaftliche Logik der Softwarebranche und setzt das klassische SaaS-Modell unter Druck. Steht...

DWN
Finanzen
Finanzen Iran-Krieg heizt Energiepreise an: Investoren suchen Absicherung
15.03.2026

Der Iran-Krieg treibt die Energiepreise nach oben und zwingt Investoren weltweit, ihre Strategien angesichts steigender Öl- und Gaspreise...