Deutschland

E-Patientenakte: Merkel hat den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt

Unbemerkt von der Öffentlichkeit, hat die Bundesregierung durch ein neues Patientenakten-Gesetz den Datenschutz ausgehebelt. In der Akte sollen alle relevanten Patientendaten gespeichert werden. Ein Widerspruchsrecht auf die Speicherung der Patientendaten gibt es nicht.
16.08.2020 15:04
Aktualisiert: 16.08.2020 15:04
Lesezeit: 1 min
E-Patientenakte: Merkel hat den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt
11.04.2018, Brandenburg, Meseberg: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bekommt vor Beginn der Abschlusspressekonferenz einer Sitzung des Bundeskabinettes Akten gereicht. (Foto: dpa) Foto: Ralf Hirschberger

Am 3. Juli 2020 wurde mit den Stimmen der SPD und der CDU/CSU das „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ verabschiedet. Das Magazin ZMK berichtet: „Die elektronische Patientenakte (ePA) soll bereits ab dem 1. Januar 2021 zur Verfügung stehen (…) In der ePA sollen alle medizinisch relevanten Dokumente eines Patienten abgelegt werden können.“

Das Gesetz umfasst eine Neufassung des § 68b Abs. 3 SGB V. Sie lautet: „Die Teilnahme an Maßnahmen nach Absatz 2 ist freiwillig. Die Versicherten können der gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten nach Absatz 2 durch die Krankenkassen jederzeit schriftlich oder elektronisch widersprechen. Die Krankenkassen informieren die Versicherten bei der ersten Kontaktaufnahme zum Zwecke der Information oder des Unterbreitens von Angeboten nach Absatz 2 über die Möglichkeit des Widerspruchs.“

Doch in der alten Fassung hieß es: „Die Krankenkassen dürfen die Auswertung von Daten eines Versicherten nach Absatz 1 und die Unterbreitung von Informationen und Angeboten nach Absatz 2 jedoch nur vornehmen, wenn die oder der Versicherte zuvor schriftlich oder elektronisch eingewilligt hat, dass ihre oder seine personenbezogenen Daten zur Erstellung von individuell geeigneten Informationen oder Angeboten zu individuell geeigneten Versorgungsinnovationen verarbeitet werden.“

In der Neufassung ist davon die Rede, dass der Betroffene der Verarbeitung seiner persönlichen Daten „widersprechen“ kann, während in der alten Fassung davon die Rede ist, dass der Betroffene „einwilligen“ muss, damit die Datenauswertung überhaupt durchgeführt werden kann. Das wird mit folgendem Satz begründet: „Das vormals bestehende Einwilligungserfordernis entfällt, da es sich nicht als praktikabel erwiesen hat“. Doch was unter der Feststellung „nicht praktikabel“ zu verstehen ist, wird nicht ausgeführt oder definiert.

Noch interessanter ist, dass sich das neue „Widerspruchsrecht“ auf die „gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten“ bezieht, jedoch nicht auf die Datenauswertung im Allgemeinen.

Telepolis hatte zuerst über den skandalträchtigen Vorgang berichtet. „In seiner Stellungnahme zum Digitale-Versorgung-Gesetz hatte der Bundesrat bereits letztes Jahr eindringlich vor ,erhebliche[n] Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten‘ und der ,Gefahr der Diskriminierung von einzelnen oder bestimmten Risikogruppen‘ durch ,individuelle Gesundheitsprofile‘ gewarnt. Jetzt hat Spahn leise nachgelegt und diese erheblichen Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten im ePA-Gesetz noch einmal drastisch erhöht“, so Telepolis.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Neue deutsch emiratische Investitionen stärken Dubais Standortrolle

Die Zeiten, in denen eine Firma vor allem am eigenen Standort und nur begrenzt darüber hinaus florieren wollte, sind vorbei. Heute sind...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Deutsche Wirtschaft: Industrie hebt Wachstumsprognose deutlich an
18.09.2026

Die Hoffnungen auf eine wirtschaftliche Erholung in Deutschland wachsen. Der BDI hebt seine Prognose für 2026 deutlich an, warnt zugleich...

DWN
Immobilien
Immobilien Wohnungsbau in Deutschland: Baugenehmigungen legen weiter zu
18.09.2026

Beim Wohnungsbau gibt es neue Anzeichen für eine Erholung. Seit Jahresbeginn werden deutlich mehr Wohnungen genehmigt, doch für Bauherren...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft 25 Milliarden Euro bis 2030: Bundesregierung und KfW fordern mehr Wagniskapital für Start-ups
18.09.2026

Die schwarz-rote Koalition schaltet gemeinsam mit der Förderbank KfW bei der WIN-Initiative einen Gang höher. Durch bessere...

DWN
Politik
Politik Deutschland vergreist: Kinderwunsch sinkt – das sind die Folgen
18.09.2026

In Deutschland sinkt nicht nur kontinuierlich die Geburtenrate, sondern erstmals seit vielen Jahren sogar auch der Wunsch nach eigenen...

DWN
Politik
Politik Ursula von der Leyen Rede: Europas neuer Kurs ohne Trump
18.09.2026

Donald Trump kommt nicht einmal vor, dafür kündigt Ursula von der Leyen weitreichende Pläne für Kanada, China und Europas Sicherheit...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsenbericht: Wall Street erholt sich nach Fed-Zinserhöhung
17.09.2026

Nach turbulenten Tagen fassen die Anleger wieder Mut – das sind die wichtigsten Treiber der jüngsten Kursbewegung.

DWN
Unternehmen
Unternehmen Landgericht Frankfurt entscheidet: Meta muss für betrügerische Social-Media-Anzeigen haften
17.09.2026

Fake-Werbung auf Plattformen wie Facebook und Instagram bleibt für Meta nicht länger ohne rechtliche Folgen. Nach einer Entscheidung des...

DWN
Politik
Politik Unerwartete Wende: Russland behält Kontrolle über wichtige Basen am Mittelmeer
17.09.2026

Nach dem Sturz von Bashar al-Assad schien Russlands militärische Präsenz in Syrien infrage zu stehen. Doch nun zeigt sich eine...