Deutschland

E-Patientenakte: Merkel hat den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt

Unbemerkt von der Öffentlichkeit, hat die Bundesregierung durch ein neues Patientenakten-Gesetz den Datenschutz ausgehebelt. In der Akte sollen alle relevanten Patientendaten gespeichert werden. Ein Widerspruchsrecht auf die Speicherung der Patientendaten gibt es nicht.
16.08.2020 15:04
Aktualisiert: 16.08.2020 15:04
Lesezeit: 1 min
E-Patientenakte: Merkel hat den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt
11.04.2018, Brandenburg, Meseberg: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bekommt vor Beginn der Abschlusspressekonferenz einer Sitzung des Bundeskabinettes Akten gereicht. (Foto: dpa) Foto: Ralf Hirschberger

Am 3. Juli 2020 wurde mit den Stimmen der SPD und der CDU/CSU das „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ verabschiedet. Das Magazin ZMK berichtet: „Die elektronische Patientenakte (ePA) soll bereits ab dem 1. Januar 2021 zur Verfügung stehen (…) In der ePA sollen alle medizinisch relevanten Dokumente eines Patienten abgelegt werden können.“

Das Gesetz umfasst eine Neufassung des § 68b Abs. 3 SGB V. Sie lautet: „Die Teilnahme an Maßnahmen nach Absatz 2 ist freiwillig. Die Versicherten können der gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten nach Absatz 2 durch die Krankenkassen jederzeit schriftlich oder elektronisch widersprechen. Die Krankenkassen informieren die Versicherten bei der ersten Kontaktaufnahme zum Zwecke der Information oder des Unterbreitens von Angeboten nach Absatz 2 über die Möglichkeit des Widerspruchs.“

Doch in der alten Fassung hieß es: „Die Krankenkassen dürfen die Auswertung von Daten eines Versicherten nach Absatz 1 und die Unterbreitung von Informationen und Angeboten nach Absatz 2 jedoch nur vornehmen, wenn die oder der Versicherte zuvor schriftlich oder elektronisch eingewilligt hat, dass ihre oder seine personenbezogenen Daten zur Erstellung von individuell geeigneten Informationen oder Angeboten zu individuell geeigneten Versorgungsinnovationen verarbeitet werden.“

In der Neufassung ist davon die Rede, dass der Betroffene der Verarbeitung seiner persönlichen Daten „widersprechen“ kann, während in der alten Fassung davon die Rede ist, dass der Betroffene „einwilligen“ muss, damit die Datenauswertung überhaupt durchgeführt werden kann. Das wird mit folgendem Satz begründet: „Das vormals bestehende Einwilligungserfordernis entfällt, da es sich nicht als praktikabel erwiesen hat“. Doch was unter der Feststellung „nicht praktikabel“ zu verstehen ist, wird nicht ausgeführt oder definiert.

Noch interessanter ist, dass sich das neue „Widerspruchsrecht“ auf die „gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten“ bezieht, jedoch nicht auf die Datenauswertung im Allgemeinen.

Telepolis hatte zuerst über den skandalträchtigen Vorgang berichtet. „In seiner Stellungnahme zum Digitale-Versorgung-Gesetz hatte der Bundesrat bereits letztes Jahr eindringlich vor ,erhebliche[n] Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten‘ und der ,Gefahr der Diskriminierung von einzelnen oder bestimmten Risikogruppen‘ durch ,individuelle Gesundheitsprofile‘ gewarnt. Jetzt hat Spahn leise nachgelegt und diese erheblichen Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten im ePA-Gesetz noch einmal drastisch erhöht“, so Telepolis.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X
DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Preisoffensive im Handel: Wie Sie jetzt bei Haushaltswaren und Hörbüchern kräftig sparen können
22.07.2026

Sommerzeit ist Angebotszeit: Während Verbraucher ihre Ausgaben genauer planen, überbieten sich Händler mit attraktiven Preisaktionen....

DWN
Politik
Politik NATO-Verteidigungsausgaben: Wer für das neue Fünf-Prozent-Ziel zahlt
22.07.2026

Die NATO rüstet auf wie seit Jahrzehnten nicht mehr, doch zwischen den Mitgliedstaaten liegen Welten. Während Polen und die baltischen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Lufthansa baut München zum Mega-Drehkreuz aus
22.07.2026

Die Lufthansa plant Größeres in München: Die Nummer zwei der deutschen Flughäfen soll mit einem milliardenteuren Ausbau international...

DWN
Technologie
Technologie Fabrik der Zukunft: Die vollautomatische Produktion ist ein Irrweg
22.07.2026

Die vollständig menschenleere Fabrik galt lange als Ideal der Industrie. Doch ausgerechnet leistungsfähigere KI-Systeme machen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Infrastruktur-Krise: Kommunaler Investitionsstau erreicht Rekordhoch
22.07.2026

Durch die stagnierende Wirtschaft brechen den Kommunen die Steuereinnahmen weg, während gleichzeitig die Ausgaben für Soziales massiv...

DWN
Finanzen
Finanzen Fluggastrechtereform: Das ändert sich für Millionen Reisende
22.07.2026

Wer innerhalb Europas fliegt, muss sich auf neue Regeln einstellen. Die geplante Reform verspricht mehr Transparenz und zusätzliche Rechte...

DWN
Finanzen
Finanzen BMW-Aktie: Rätsel um in Kaliningrad produzierte BMW – wie ist das möglich?
22.07.2026

Obwohl BMW seine Aktivitäten in Russland vor Jahren eingestellt hat, werden in Kaliningrad wieder SUV der Marke montiert. Die Herkunft der...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft 431 Millionen Euro: So teuer ist ein Hitzetag
22.07.2026

Ein einziger Hitzetag mit mindestens 30 Grad kostet die deutsche Wirtschaft rund 431 Millionen Euro – doch der größte Schaden entsteht...