Deutschland

E-Patientenakte: Merkel hat den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt

Unbemerkt von der Öffentlichkeit, hat die Bundesregierung durch ein neues Patientenakten-Gesetz den Datenschutz ausgehebelt. In der Akte sollen alle relevanten Patientendaten gespeichert werden. Ein Widerspruchsrecht auf die Speicherung der Patientendaten gibt es nicht.
16.08.2020 15:04
Aktualisiert: 16.08.2020 15:04
Lesezeit: 1 min
E-Patientenakte: Merkel hat den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt
11.04.2018, Brandenburg, Meseberg: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bekommt vor Beginn der Abschlusspressekonferenz einer Sitzung des Bundeskabinettes Akten gereicht. (Foto: dpa) Foto: Ralf Hirschberger

Am 3. Juli 2020 wurde mit den Stimmen der SPD und der CDU/CSU das „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ verabschiedet. Das Magazin ZMK berichtet: „Die elektronische Patientenakte (ePA) soll bereits ab dem 1. Januar 2021 zur Verfügung stehen (…) In der ePA sollen alle medizinisch relevanten Dokumente eines Patienten abgelegt werden können.“

Das Gesetz umfasst eine Neufassung des § 68b Abs. 3 SGB V. Sie lautet: „Die Teilnahme an Maßnahmen nach Absatz 2 ist freiwillig. Die Versicherten können der gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten nach Absatz 2 durch die Krankenkassen jederzeit schriftlich oder elektronisch widersprechen. Die Krankenkassen informieren die Versicherten bei der ersten Kontaktaufnahme zum Zwecke der Information oder des Unterbreitens von Angeboten nach Absatz 2 über die Möglichkeit des Widerspruchs.“

Doch in der alten Fassung hieß es: „Die Krankenkassen dürfen die Auswertung von Daten eines Versicherten nach Absatz 1 und die Unterbreitung von Informationen und Angeboten nach Absatz 2 jedoch nur vornehmen, wenn die oder der Versicherte zuvor schriftlich oder elektronisch eingewilligt hat, dass ihre oder seine personenbezogenen Daten zur Erstellung von individuell geeigneten Informationen oder Angeboten zu individuell geeigneten Versorgungsinnovationen verarbeitet werden.“

In der Neufassung ist davon die Rede, dass der Betroffene der Verarbeitung seiner persönlichen Daten „widersprechen“ kann, während in der alten Fassung davon die Rede ist, dass der Betroffene „einwilligen“ muss, damit die Datenauswertung überhaupt durchgeführt werden kann. Das wird mit folgendem Satz begründet: „Das vormals bestehende Einwilligungserfordernis entfällt, da es sich nicht als praktikabel erwiesen hat“. Doch was unter der Feststellung „nicht praktikabel“ zu verstehen ist, wird nicht ausgeführt oder definiert.

Noch interessanter ist, dass sich das neue „Widerspruchsrecht“ auf die „gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten“ bezieht, jedoch nicht auf die Datenauswertung im Allgemeinen.

Telepolis hatte zuerst über den skandalträchtigen Vorgang berichtet. „In seiner Stellungnahme zum Digitale-Versorgung-Gesetz hatte der Bundesrat bereits letztes Jahr eindringlich vor ,erhebliche[n] Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten‘ und der ,Gefahr der Diskriminierung von einzelnen oder bestimmten Risikogruppen‘ durch ,individuelle Gesundheitsprofile‘ gewarnt. Jetzt hat Spahn leise nachgelegt und diese erheblichen Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten im ePA-Gesetz noch einmal drastisch erhöht“, so Telepolis.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Unternehmen
Unternehmen Historische Marke: Musks Vermögen überschreitet 800 Milliarden Dollar
14.02.2026

Elon Musk überschreitet als erster Unternehmer die 800-Milliarden-Dollar-Marke und baut seinen Vorsprung an der Spitze der Forbes-Liste...

DWN
Politik
Politik Chinas Militär im Umbruch: Xi Jinpings Strategie im Taiwan-Konflikt
14.02.2026

Chinas Führung greift tief in die militärische Machtstruktur ein und ordnet die Spitzen der Streitkräfte neu. Welche Folgen hat dieser...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Was Wirtschaftsprüfer zuerst prüfen: Wie Unternehmen bei der Prüfung bestehen
14.02.2026

Unternehmen stehen bei Abschlussprüfungen unter wachsendem regulatorischem Druck und steigenden Transparenzanforderungen. Entscheidet sich...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Mercedes-Benz S-Klasse: Software als zentraler Entwicklungsfaktor im Luxussegment
14.02.2026

Mercedes-Benz modernisiert die S-Klasse umfassend und rückt Software, Digitalisierung und Komfort stärker in den Fokus. Welche Rolle...

DWN
Technologie
Technologie KI-Wettbewerb: Experten wollen mehr Rechenzentren für Europa
14.02.2026

Die USA haben sechsmal mehr Rechenpower als China, Europa liegt weit dahinter. Experten raten zu großen Investitionen, um im KI-Rennen...

DWN
Politik
Politik Führerscheinreform: Bund legt Führerschein-Paket vor
14.02.2026

Der Führerschein soll günstiger werden, sagt die Bundesregierung. Verkehrsminister Schnieder stellt weiterentwickelte Vorschläge vor....

DWN
Politik
Politik Trumps Zollpolitik: Milliarden-Einnahmen, aber ein Desaster für Jobs und Vertrauen
14.02.2026

Trumps Zollpolitik sollte Amerika befreien, die Industrie stärken und Arbeitsplätze zurückholen. Die Realität sieht anders aus: Zwar...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsen: US-Börsenwoche endet rot: Angst vor KI schluckt Inflationsfreude
13.02.2026

Obwohl frische Inflationsdaten den wichtigsten Indizes am Freitagmorgen kurzzeitige Unterstützung boten, wurde der Ausgang des...