Nach der Übertragung einer Demonstration der Initiative „Querdenken 711“ gegen die Corona-Auflagen hat der Regionalsender L-TV aus Winnenden bei Stuttgart Ärger mit der Landesanstalt für Kommunikation (LFK). Es sei ein Verfahren wegen der Verdachts der politischen Werbung eingeleitet worden, weil für die Ausstrahlung Sendezeit im Rundfunk eingekauft worden sei, hatte eine LFK-Sprecherin im August 2020 gesagt. Es gebe einen konkreten Hinweis. „Gerade auch zum Schutz der Meinungsfreiheit sind verbindliche Spielregeln erforderlich“, sagte LFK-Präsident Wolfgang Kreißig.
Nun ist das Urteil gefallen. „Der Vorstand der Landesanstalt für Kommunikation Baden Württemberg (LFK) hat ein Bußgeld in Höhe von insgesamt 65.000 Euro gegen den privaten Fernsehanbieter L TV festgesetzt. Das Bußgeld umfasst neben der Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils auch eine deutliche Strafkomponente. Die LFK hatte im August ein Verwaltungs- und Bußgeldverfahren gegen L- TV wegen des Verdachts der politischen Werbung eingeleitet, weil dem Sender vorgeworfen wurde, gegen Bezahlung Demonstrationen der Initiative ,Querdenken 711‘ beworben und übertragen zu haben. Nach umfangreicher Prüfung des Sachverhalts hat sich dieser Verdacht nun bestätigt“, teilt die LFK in einer Mitteilung mit.
Die LFK lizenziert und beaufsichtigt als Medienanstalt den privaten Rundfunk, außerdem weist sie unter anderem Übertragungskapazitäten zu.