Politik

Deutschland steuert auf schärfste Grundrechtseingriffe seit Bestehen des Grundgesetzes zu

Angesichts der epidemischen Lage wird die Bundesregierung tiefgehende Grundrechtseingriffe durchführen. Während der Bundestag weitgehend entmachtet werden soll, soll die Regierung ermächtigt werden, das Grundgesetz auszuhebeln. Die Bürger könnten bald mit Ausgangssperren konfrontiert werden.
18.11.2020 13:20
Aktualisiert: 18.11.2020 13:20
Lesezeit: 2 min
Deutschland steuert auf schärfste Grundrechtseingriffe seit Bestehen des Grundgesetzes zu
16.05.2019, Berlin: Horst Seehofer (l, CSU), Bundesminister für Inneres, Heimat und Bau, und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) unterhalten sich in der Plenarsitzung anlässlich der Debatte zu 70 Jahre Grundgesetz im Deutschen Bundestag. (Foto: dpa) Foto: Bernd von Jutrczenka

Im „Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ soll ein neuer § 28a IfSG („Besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2“) eingefügt werden. Dieser Paragraph präzisiert künftig alle möglichen in Betracht kommenden Grundrechtseinschränkungen.

Im Detail geht es um folgende Bereiche:

„Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum,

  1. Anordnung eines Abstandsgebots im öffentlichen Raum,
  2. Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht),
  3. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von Einrichtungen, die der Kultur- oder Freizeitgestaltung zuzurechnen sind,
  4. Untersagung oder Beschränkung von Freizeit-, Kultur- und ähnlichen Veranstaltungen,
  5. Untersagung oder Beschränkung von Sportveranstaltungen,
  6. Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von § 33 oder ähnlicher Einrichtungen sowie Erteilung von Auflagen für die Fortführung ihres Betriebs,
  7. Untersagung oder Beschränkung von Übernachtungsangeboten,
  8. Betriebs- oder Gewerbeuntersagungen oder Schließung von Einzel- oder Großhandel oder Beschränkungen und Auflagen für Betriebe, Gewerbe, Einzel- und Großhandel,
  9. Untersagung oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Veranstaltungen,
  10. Untersagung sowie dies zwingend erforderlich ist oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Versammlungen oder religiösen Zusammenkünften,
  11. Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder zu bestimmten Zeiten,
  12. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von gastronomischen Einrichtungen,
  13. Anordnung der Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern, um nach Auftreten eines Infektionsfalls mögliche Infektionsketten nachverfolgen und unterbrechen zu können,
  14. Reisebeschränkungen.“

Der verfassungspolitische Sprecher der Linken, Niema Movassat, sagte gegenüber „Legal Tribune Online“: „Wir erleben die schärfsten, grundrechtsintensivsten Maßnahmen seit Bestehen des Grundgesetzes und die Koalitionsfraktionen betreiben trotzdem weiter politisch Schindluder. Statt die Rolle des Parlamentes und der Opposition ernst zu nehmen, legen sie montagmorgens dem Ausschuss dutzende Änderungen an ihrem eigenen Gesetz als Tischvorlage vor. Das ist ein Stil, der die Legitimität von parlamentarischen Verfahren gefährdet und geeignet ist, noch mehr Vertrauen in der Bevölkerung zu verspielen.“

Problematisch ist vor allem, dass der Exekutive, also der Regierung, große Macht eingeräumt wird, ohne den Bundestag zu beteiligen. Der FDP-Politiker Konstantin Kuhle spricht im Interview mit „Merkur Online“ von „exekutiver Arroganz“. „Cicero“ führt aus: „Eine Beschränkung des privaten Raumes ist damit unter den gleichen Voraussetzungen möglich, wie eine solche des öffentlichen Raumes, maßgeblich ist allein die Einschätzung der Exekutive im Hinblick auf die Notwendigkeit der Maßnahme. Auch hier ist die Anhörung der Sachverständigen glücklicherweise nicht folgenlos geblieben, so dass nunmehr für einige wenige Maßnahmen, die verfassungsrechtlich sensible Bereiche betreffen (etwa Versammlungen und Gottesdienste) spezifische Voraussetzungen vorliegen müssen. Dennoch: Hier hätte sich der Gesetzgeber besser generell am allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht orientiert, das neben einer Generalklausel für besondere Maßnahmen jeweils eigene Rechtsgrundlagen und besondere Tatbestandsvoraussetzungen formuliert.“

Angesichts der Kritik an dem geplanten Paragraphen entschied sich die Bundesregierung dazu, den Paragraphen teilweise zu entschärfen. Auf Openpetition.de wird trotzdem Kritik an der Novelle geübt. Dort heißt es: „Neu: Offenbar sollen nächtliche Ausgangssperren zulässig sein (,Ausgangsbeschränkungen‘/,Verlassen des priv. Wohnbereichs nur zu bestimmten Zeiten‘). Das Virus überträgt sich aber nachts nicht anders als tagsüber (oder andersh.). Die Regelung halte ich für verfassungswidrig. Es ist weiterhin davon die Rede, dass ggf. bundesweit einheitliche Maßnahmen anzustreben sind. Bundesweit einheitliche Maßnahmen kann aber nur der Bund verordnen, dafür bedarf es einer entsprechenden Verordnungsermächtigung.”

Doch Andrea Kießling, eine der Expertinnen für das neue Infektionsschutzgesetz, meint der „Zeit“ zufolge: „Wenn wir keine Gesetze hätten, die die Behörden zu Grundrechtseingriffen ermächtigen würden, wäre der Staat handlungsunfähig – oder eine Diktatur.“

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Während Nike in China schwächelt, wächst die freche Kopie
26.08.2026

Die chinesische Kopie von Nike Jordan ist im Heimatmarkt riesig geworden, während Nike an Boden verloren hat. Das passt zu einem Trend,...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Marktbericht: Nvidia beendet vor Zahlenvorlage siebentägige Verlustserie
25.08.2026

Spannung an den US-Börsen: Wie Tech-Riesen und Konjunkturdaten die Wall Street bewegen.

DWN
Politik
Politik Was soll künstliche Intelligenz, wenn sich die EU nicht einmal auf den Saftkarton einigen kann?
25.08.2026

Europa will bei künstlicher Intelligenz mit den USA und China konkurrieren. Doch im eigenen Binnenmarkt scheitern Unternehmen noch immer...

DWN
Politik
Politik Milliardenloch bei der Arbeitslosenversicherung: Kommen höhere Beiträge?
25.08.2026

Im Juli gab es über drei Millionen Menschen, die arbeitslos gemeldet sind. Damit liegt die Arbeitslosenquote bei 6,4 Prozent. Tendenz...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Bei VW wächst der Druck auf Blume
25.08.2026

Bei Volkswagen wächst die Unruhe: Tausende Jobs und vier Werke stehen auf dem Spiel, doch die Belegschaft fühlt sich vom Vorstand im...

DWN
Finanzen
Finanzen KI-Aktien: Investoren suchen jetzt Gewinner in China und kaufen diese Werte
25.08.2026

Mit dem chinesischen Aktienmarkt sind mehrere Risiken verbunden. Doch zwei Schwergewichte unter den Investoren sehen in Chinas...

DWN
Finanzen
Finanzen Eli Lilly, Novo Nordisk & Co.: Superpillen werden die Wirtschaft verändern - doch wer verdient daran?
25.08.2026

Medikamente zur Gewichtsregulierung gelten als einer der größten Wachstumsmärkte der kommenden Jahrzehnte. GLP-1-Präparate könnten...

DWN
Immobilien
Immobilien Steuerfalle Immobilienerbe: Entscheidend ist der Todestag
25.08.2026

Der Umzug war vorgesehen, die Wohnung sollte bald zum gemeinsamen Zuhause werden. Doch dann starb der Eigentümer unerwartet. Seine Witwe...