Politik

Deutschland steuert auf schärfste Grundrechtseingriffe seit Bestehen des Grundgesetzes zu

Angesichts der epidemischen Lage wird die Bundesregierung tiefgehende Grundrechtseingriffe durchführen. Während der Bundestag weitgehend entmachtet werden soll, soll die Regierung ermächtigt werden, das Grundgesetz auszuhebeln. Die Bürger könnten bald mit Ausgangssperren konfrontiert werden.
18.11.2020 13:20
Aktualisiert: 18.11.2020 13:20
Lesezeit: 2 min
Deutschland steuert auf schärfste Grundrechtseingriffe seit Bestehen des Grundgesetzes zu
16.05.2019, Berlin: Horst Seehofer (l, CSU), Bundesminister für Inneres, Heimat und Bau, und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) unterhalten sich in der Plenarsitzung anlässlich der Debatte zu 70 Jahre Grundgesetz im Deutschen Bundestag. (Foto: dpa) Foto: Bernd von Jutrczenka

Im „Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ soll ein neuer § 28a IfSG („Besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2“) eingefügt werden. Dieser Paragraph präzisiert künftig alle möglichen in Betracht kommenden Grundrechtseinschränkungen.

Im Detail geht es um folgende Bereiche:

„Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum,

  1. Anordnung eines Abstandsgebots im öffentlichen Raum,
  2. Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht),
  3. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von Einrichtungen, die der Kultur- oder Freizeitgestaltung zuzurechnen sind,
  4. Untersagung oder Beschränkung von Freizeit-, Kultur- und ähnlichen Veranstaltungen,
  5. Untersagung oder Beschränkung von Sportveranstaltungen,
  6. Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von § 33 oder ähnlicher Einrichtungen sowie Erteilung von Auflagen für die Fortführung ihres Betriebs,
  7. Untersagung oder Beschränkung von Übernachtungsangeboten,
  8. Betriebs- oder Gewerbeuntersagungen oder Schließung von Einzel- oder Großhandel oder Beschränkungen und Auflagen für Betriebe, Gewerbe, Einzel- und Großhandel,
  9. Untersagung oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Veranstaltungen,
  10. Untersagung sowie dies zwingend erforderlich ist oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Versammlungen oder religiösen Zusammenkünften,
  11. Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder zu bestimmten Zeiten,
  12. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von gastronomischen Einrichtungen,
  13. Anordnung der Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern, um nach Auftreten eines Infektionsfalls mögliche Infektionsketten nachverfolgen und unterbrechen zu können,
  14. Reisebeschränkungen.“

Der verfassungspolitische Sprecher der Linken, Niema Movassat, sagte gegenüber „Legal Tribune Online“: „Wir erleben die schärfsten, grundrechtsintensivsten Maßnahmen seit Bestehen des Grundgesetzes und die Koalitionsfraktionen betreiben trotzdem weiter politisch Schindluder. Statt die Rolle des Parlamentes und der Opposition ernst zu nehmen, legen sie montagmorgens dem Ausschuss dutzende Änderungen an ihrem eigenen Gesetz als Tischvorlage vor. Das ist ein Stil, der die Legitimität von parlamentarischen Verfahren gefährdet und geeignet ist, noch mehr Vertrauen in der Bevölkerung zu verspielen.“

Problematisch ist vor allem, dass der Exekutive, also der Regierung, große Macht eingeräumt wird, ohne den Bundestag zu beteiligen. Der FDP-Politiker Konstantin Kuhle spricht im Interview mit „Merkur Online“ von „exekutiver Arroganz“. „Cicero“ führt aus: „Eine Beschränkung des privaten Raumes ist damit unter den gleichen Voraussetzungen möglich, wie eine solche des öffentlichen Raumes, maßgeblich ist allein die Einschätzung der Exekutive im Hinblick auf die Notwendigkeit der Maßnahme. Auch hier ist die Anhörung der Sachverständigen glücklicherweise nicht folgenlos geblieben, so dass nunmehr für einige wenige Maßnahmen, die verfassungsrechtlich sensible Bereiche betreffen (etwa Versammlungen und Gottesdienste) spezifische Voraussetzungen vorliegen müssen. Dennoch: Hier hätte sich der Gesetzgeber besser generell am allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht orientiert, das neben einer Generalklausel für besondere Maßnahmen jeweils eigene Rechtsgrundlagen und besondere Tatbestandsvoraussetzungen formuliert.“

Angesichts der Kritik an dem geplanten Paragraphen entschied sich die Bundesregierung dazu, den Paragraphen teilweise zu entschärfen. Auf Openpetition.de wird trotzdem Kritik an der Novelle geübt. Dort heißt es: „Neu: Offenbar sollen nächtliche Ausgangssperren zulässig sein (,Ausgangsbeschränkungen‘/,Verlassen des priv. Wohnbereichs nur zu bestimmten Zeiten‘). Das Virus überträgt sich aber nachts nicht anders als tagsüber (oder andersh.). Die Regelung halte ich für verfassungswidrig. Es ist weiterhin davon die Rede, dass ggf. bundesweit einheitliche Maßnahmen anzustreben sind. Bundesweit einheitliche Maßnahmen kann aber nur der Bund verordnen, dafür bedarf es einer entsprechenden Verordnungsermächtigung.”

Doch Andrea Kießling, eine der Expertinnen für das neue Infektionsschutzgesetz, meint der „Zeit“ zufolge: „Wenn wir keine Gesetze hätten, die die Behörden zu Grundrechtseingriffen ermächtigen würden, wäre der Staat handlungsunfähig – oder eine Diktatur.“

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Finanzen
Finanzen Tagesgeld-Vergleich (09/2026): Diese Banken bieten die besten Tagesgeld-Zinsen

Ein Tagesgeld-Konto gilt als sichere und flexible Geldanlage. Doch hinter manchem Spitzenangebot verbergen sich nicht selten Bedingungen,...

X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsenbericht: Irans Feigenblatt sorgt für grüne Zahlen an der Wall Street
25.09.2026

Ein unerwarteter Wendepunkt im Nahen Osten sorgt für Bewegung an den Märkten – erfahren Sie, welche Aktien jetzt besonders profitieren.

DWN
Finanzen
Finanzen Anthropic-IPO rückt näher, OpenAI bremst: Was passiert mit den Rekord-Börsengängen?
25.09.2026

Was ist über Zeitplan, Bewertungen und Forderungen nach einer langsameren KI-Entwicklung vor den angekündigten Börsengängen bekannt?

DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Henkel feiert 150 Jahre: Das sind die größten Herausforderungen
25.09.2026

Mit seinen bekannten Markenprodukten prägt Henkel seit Jahrzehnten den Alltag vieler Kunden. Ein Blick auf wichtige Meilensteine, Krisen...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Milliardeninvestition richtet Hunderte Satelliten auf Putin
25.09.2026

Die finnische Satellitenfirma Iceye spielt bereits eine wichtige Rolle für die Ukraine und ihre Angriffe auf russische Ziele. Nun will das...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Gold für mehr als acht Milliarden Dollar: Russland meldet weitere Verkäufe
25.09.2026

Russlands Zentralbank verkauft seit Jahresbeginn kontinuierlich Gold. Fast 56 Tonnen verschwanden bereits aus den offiziellen Reserven, ihr...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Defekte Schraube an der Lenkung: Großrückruf bei VW, Audi und Seat
25.09.2026

Wegen möglicher Mängel an der Lenkung muss der Volkswagen-Konzern bundesweit fast eine Million Fahrzeuge der Marken VW, Audi und Seat in...

DWN
Politik
Politik Protest gegen den Zwang: Zehntausende Schüler gehen gegen drohende Wehrpflicht auf die Straße
25.09.2026

Die Sorge vor einer Rückkehr der Wehrpflicht treibt die Jugend auf die Straße. Mit einem bundesweiten Aktionstag fordert eine...

DWN
Politik
Politik Neue Sitzordnung und Streit um Ausschüsse: Landtag von Sachsen-Anhalt vor Neuausrichtung
25.09.2026

Im Landtag von Sachsen-Anhalt stehen vor der anstehenden konstituierenden Sitzung spürbare Veränderungen an. Neben optischen Anpassungen...