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EU-Ombudsfrau rügt Deal zwischen BlackRock und EU-Kommission, doch ohne Konsequenzen

Lesezeit: 2 min
03.12.2020 10:12  Aktualisiert: 03.12.2020 10:12
Die Europäische Ombudsfrau hat einen Auftrags-Deal zwischen der EU-Kommission und dem US-Finanzgiganten BlackRock wegen möglicher Interessenkonflikte gerügt. Doch Konsequenzen werden sich daraus nicht ergeben. BlackRock wird den Beratungsauftrag hinsichtlich des Green Deals im Zusammenhang mit der Banken-Regulierung behalten.
EU-Ombudsfrau rügt Deal zwischen BlackRock und EU-Kommission, doch ohne Konsequenzen
Die Zentrale des Vermögensverwalters BlackRock in New York. (Foto: dpa)
Foto: Justin Lane

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Die „Europäische Bürgerbeauftragte“ („Europäische Ombudsfrau“) ist zu dem Schluss gekommen, dass die Europäische Kommission potenzielle Interessenkonflikte nicht angemessen bewertet hat, als sie dem US-amerikanischen Investmentgiganten BlackRock einen Auftrag zur Erarbeitung von Umweltvorschriften für Banken erteilte. Anfang dieses Jahres leitete Emily O'Reilly, die Ombudsfrau, eine Untersuchung darüber ein, wie die Kommission das Angebot des Unternehmens nach getrennten Beschwerden mehrerer Abgeordneter und des zivilgesellschaftlichen Netzwerks Change Finance bewertet hatte.

Die Ombudsfrau wörtlich: „Der Fall betraf die Entscheidung der Europäischen Kommission, BlackRock Investment Management einen Auftrag zur Durchführung einer Studie zur Integration von Umwelt-, Sozial- und Governance-Zielen (ESG) in Bezug auf die EU-Bankenvorschriften zu erteilen. In der Untersuchung des Bürgerbeauftragten wurde bewertet, wie die Kommission das Angebot des Unternehmens im Rahmen der Ausschreibung zur Durchführung der Studie bewertet hat. Der Bürgerbeauftragte stellte fest, dass das Angebot des Unternehmens Anlass zur Sorge gab, da es als weltweit größter Vermögensverwalter ein finanzielles Interesse an dem in der Studie in Rede stehenden Sektor hat. Darüber hinaus könnte der niedrige Preis des Angebots des Unternehmens als Teil einer Strategie angesehen werden, um Einblicke in das regulatorische Umfeld in diesem Sektor zu erhalten und Einfluss darauf zu nehmen. Daher stellte der Bürgerbeauftragte fest, dass die Kommission strenger hätte prüfen müssen, ob das Unternehmen einem Interessenkonflikt ausgesetzt war, der seine Fähigkeit zur Vertragserfüllung beeinträchtigen könnte.

Angesichts der Beschränkungen der EU-Vorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen für die für die Auftragsvergabe zuständigen Mitarbeiter der Kommission stellte der Bürgerbeauftragte jedoch fest, dass dies keinen Missstand in der Verwaltungstätigkeit darstellt. Sie schlug jedoch vor, dass die Kommission ihre Leitlinien für öffentliche Beschaffungsverfahren für politikbezogene Dienstleistungsverträge aktualisiert, um den Mitarbeitern Klarheit darüber zu verschaffen, wann Bieter aufgrund von Interessenkonflikten ausgeschlossen werden sollen, die sich negativ auf die Vertragserfüllung auswirken können. Sie schlug der Kommission außerdem vor, darüber nachzudenken, ob die geltenden Vorschriften aktualisiert werden sollten, um solchen Situationen zu begegnen, und die EU-Gesetzgeber darauf aufmerksam zu machen.“

Die Ombudsfrau untersucht Beschwerden von Einzelpersonen, Unternehmen und Organisationen über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Organe, Einrichtungen und Agenturen der Europäischen Union. Ein Missstand in der Verwaltungstätigkeit liegt vor, wenn ein Organ oder eine Einrichtung nicht nach dem Gesetz oder den Grundsätzen guter Verwaltungspraxis handelt oder die Menschenrechte verletzt.

Die Ombudsfrau kann der EU-Kommission lediglich Vorschläge unterbreiten, die allerdings nicht zwangsläufig befolgt werden müssen.

Hintergrund zum Fall BlackRock

Die Europäische Kommission hatte BlackRock mit einem Beratungsvertrag ausgestattet. Das mächtigste Finanz-Unternehmen der Welt mit Sitz in New York soll seine Expertise hinsichtlich der Integration sozialer und ökologischer Ziele in Europa (Green Deal) im Zusammenhang mit der Banken-Regulierung einbringen. BlackRock bekommt Aufträge von Zentralbanken, von Regierungen auf der ganzen Welt und innerhalb der EU.

Dem Green Deal-Ansatz zufolge sind neue Regeln für Banken erforderlich, von denen viele in fossile Brennstoffe investieren. Eines der Argumente ist, dass das mit solchen Investitionen verbundene Risiko vollständig in den Regeln des Green Deals berücksichtigt werden muss, wenn der Übergang zu einer grüneren Wirtschaft erleichtert werden soll. “Von schmutzigen Investitionen muss abgeraten werden, umweltfreundliche Investitionen müssen erleichtert werden. Aus diesem Grund ist der bevorstehende Vorschlag zur Integration von Umwelt-, Sozial- und Governance-Zielen (ESG) in die Bankenregulierung so wichtig”, so Kenneth Haar in einem Beitrag des EU Observers.

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