Deutschland

Das ging aber schnell: Klage des ZDF zu Rundfunkbeitrag liegt Bundesverfassungsgericht vor

Das Bundesverfassungsgericht ist jetzt am Zug: Die erste Klage eines öffentlich-rechtlichen Senders gegen die Blockade aus Sachsen-Anhalt zu einem höheren Rundfunkbeitrag ist eingetroffen.
11.12.2020 10:56
Lesezeit: 2 min

Der erste öffentlich-rechtliche Sender hat Klage zum Rundfunkbeitrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Ein Gerichtssprecher teilte am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, dass das ZDF Verfassungsbeschwerde gegen das Unterlassen der Zustimmung des Landtags Sachsen-Anhalt zum Staatsvertrag eingereicht habe. Der Vertrag hätte vorgesehen, dass für Haushalte in Deutschland der Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2021 von derzeit monatlich 17,50 Euro um 86 Cent auf 18,36 Euro steigt.

Zudem ist laut Sprecher auch ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt worden. Mit dem Eilverfahren könnte zunächst vorgelagert eine vorläufige Entscheidung fallen, bis in der Hauptsache entschieden ist. Die «Süddeutsche Zeitung» berichtete zuvor nach eigenen Informationen über den Eingang der Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe. Der Sprecher teilte der dpa weiter mit: «Ein Entscheidungstermin ist derzeit nicht absehbar.»

Sachsen-Anhalt blockierte in dieser Woche die Anpassung des Rundfunkbeitrags, indem Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) den Gesetzentwurf vor der Abstimmung aus dem Landtag in Magdeburg wieder zurückzog. Weil ausnahmslos alle Bundesländer zustimmen müssen, kann der Staatsvertrag nicht in Kraft treten. Der Rundfunkbeitrag ist die Haupteinnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die Sender kündigten nach der Blockade von Sachsen-Anhalt an, nach Karlsruhe zu ziehen. Auch ARD und Deutschlandradio wollen ein Eilverfahren anstrengen, wie sie deutlich machten. Laut Bundesverfassungsgericht lag mit Stand Freitagvormittag außer der Klage des ZDF bislang keine weitere vor.

Die Rundfunkkommission der Länder wollte sich am Nachmittag zu einer Sondersitzung treffen, um über die Lage nach der Blockade aus Sachsen-Anhalt zu sprechen, wie die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) vormittags in der Sitzung des ZDF-Fernsehrats ankündigte.

Am Vortag war bekanntgeworden, dass das Saarland und Bremen die Klagen der öffentlich-rechtlichen Sender unterstützen wollen und eine eigene Stellungnahme nach Karlsruhe schicken werden. Hintergrund ist, dass in den beiden Bundesländern die kleinsten ARD-Anstalten - Radio Bremen und Saarländischer Rundfunk - angesiedelt sind und bereits heute von anderen ARD-Häusern in einem Finanzausgleich gestützt werden müssen. Raab sagte am Donnerstag der dpa, dass auch alle anderen Länder, die dem Staatsvertrag zugestimmt haben, sich aktiv in das Verfahren einbringen wollen. Sachsen-Anhalt war unter den Ländern der einzige Wackelkandidat in der Beitragsplus-Frage.

Dass Haushalte in Deutschland monatlich 86 Cent mehr Rundfunkbeitrag zahlen sollen geht zurück auf eine Empfehlung einer unabhängigen Kommission, die in regelmäßigen Abständen den Finanzbedarf der Sender berechnet. Danach entscheiden die Ministerpräsidenten und die Landtage - sie müssen sich gemäß der Rechtslage aber eng an der Empfehlung der Kommission orientieren. Für die nächsten vier Jahre wird eine Finanzlücke der öffentlich-rechtlichen Sender von 1,5 Milliarden Euro prognostiziert - so kommen die 86 Cent Beitragsplus zustande. Es wäre die erste Erhöhung seit 2009.

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