Deutschland

Höchstgericht kippt Böllerverbot in Niedersachsen - nennt Infektionsschutz als Begründung abwegig

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat das von der Bundesregierung erlassene Böllerverbot an Silvester gekippt. Dieses sei nicht notwendig, um wie von der Bundesregierung behauptet das Infektionsgeschehen einzudämmen. Das Verbot von Pyrotechnik ist ein Sinnbild für die teilweise unsinnige und übergriffige Corona-Politik der Bundesregierung.
18.12.2020 14:21
Aktualisiert: 18.12.2020 14:21
Lesezeit: 2 min
Höchstgericht kippt Böllerverbot in Niedersachsen - nennt Infektionsschutz als Begründung abwegig
Feuerwerk in Berlin. (Foto: dpa) Foto: Paul Zinken

Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat das Feuerwerksverbot in der niedersächsischen Corona-Verordnung vorläufig außer Kraft gesetzt. Ein derart umfassendes Feuerwerksverbot sei als Infektionsschutzmaßnahme nicht notwendig, hieß es am Freitag in einer Mitteilung des Gerichts.

Die neue Fassung der Corona-Verordnung verbietet in Paragraf 10a nicht nur den Verkauf, sondern auch das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen. Das Verbot sollte landesweit seit dem vergangenen Mittwoch bis zum 10. Januar 2021 gelten.

Dagegen hatte sich ein Antragssteller, der in einer niedersächsischen Gemeinde lebt, am Mittwoch mit einem Normenkontrolleilantrag gewandt. Er hatte geltend gemacht, dass das Feuerwerksverbot keine notwendige Infektionsschutzmaßnahme sei. Insbesondere sei nicht nötig, dass es sich umfassend auf alle Arten von Feuerwerkskörpern und alle Orte erstrecke.

Der 13. Senat des OVG gab dem Antrag des Klägers statt - um wen genau es sich dabei handelt, wurde zunächst nicht bekannt. Nach Auffassung der Richter dürften mit Infektionsschutzmaßnahmen nur «infektionsschutzrechtlich legitime Ziele» verfolgt werden, wie die Bevölkerung vor einer Infektion mit dem Sars-CoV-2-Virus zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden.

Dazu zählten aber nicht die Gefahren, die sich aus dem Umgang mit Feuerwerkskörpern ergäben. Deswegen sei das Böllerverbot zum Erreichen der infektionsschutzrechtlichen Ziele kaum geeignet, nicht erforderlich und auch nicht angemessen.

Zwar habe der Umgang mit Feuerwerkskörpern gerade in der Silvesternacht in der Vergangenheit zu zahlreichen Verletzungen geführt. Dies sei auch in diesem Jahr zu erwarten. Allerdings reduzierten diese kurzzeitig gebundenen Behandlungskapazitäten nicht die erforderlichen Kapazitäten zur Behandlung von Covid-19-Patienten.

Zudem sei ein umfassendes Verbot aller Arten von Feuerwerkskörpern nicht erforderlich, argumentierten die Richter. So hätten beispielsweise Wunderkerzen, Knallerbsen und Tischfeuerwerk nicht das Potenzial, die Ansammlung einer größeren Zahl von Personen zu provozieren.

Hersteller müssen an den Handel ausgelieferte Ware einsammeln

Nach dem Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk haben die großen Hersteller von Pyrotechnik damit begonnen, die bereits an den Handel ausgelieferte Ware wieder einzusammeln. Die Produkte würden jetzt bis zum nächsten Jahr eingelagert, sagte der Geschäftsführer des Verbandes der pyrotechnischen Industrie (VPI), Klaus Gotzen, am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. «Wenn sie kühl und trocken gelagert werden, haben Feuerwerkskörper kein Verfallsdatum und können ein oder zwei Jahre aufbewahrt werden», betonte er.

Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk erfolgt laut VPI in der Regel als Kommissionsgeschäft. Die Waren bleiben also bis zum Verkauf bei Aldi, Lidl, Edeka und Co. im Eigentum der Lieferanten. Was nicht verkauft wird, wird alljährlich wieder abgeholt. «In diesem Jahr dürfte die Retourenquote allerdings bei rund 100 Prozent liegen», meinte Gotzen. Mit Engpässen bei den Lagerkapazitäten rechnet der VPI dennoch nicht.

Auch der Feuerwerkshersteller Weco, nach eigenen Angaben Marktführer auf dem deutschen und europäischen Markt, betonte, die Lager-Kapazitäten reichten aus. «Wir beschaffen und produzieren die Waren ja mit großem Vorlauf. Spätestens im September haben wir die gesamte Ware für den Jahreswechsel auf Lager», betonte ein Firmensprecher. Dementsprechend gebe es jetzt auch genug Kapazitäten, um die Retouren aufzunehmen. Allerdings sei die Einlagerung für das Unternehmen mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden. Allein Weco verfügt nach den Worten des Sprechers über 30 Lagerstandorte.

Die Feuerwerkshersteller machen nach Angaben des VPI üblicherweise rund 95 Prozent ihres Jahresumsatzes im Dezember. Durch das Verkaufsverbot entstünden der Branche Umsatzverluste in dreistelliger Millionenhöhe. Der Vorstandsvorsitzende und Weco-Geschäfsführer Thomas Schreiber warnte deshalb bereits am vergangenen Wochenende vor einer «Insolvenz des gesamten Wirtschaftszweigs», wenn der Staat der Branche nicht unter die Arme greife.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsen: 5 Chip-Aktien, die Sie haben müssen – Bitcoin-Kurs mit großem Potenzial
05.10.2026

Der S&P 500 legt trotz höherer Zinsen und geopolitischer Spannungen weiter zu. Investoren hoffen auf eine historisch starke Schlussrallye...

DWN
Finanzen
Finanzen VW kündigt Tarifvertrag: Was jetzt auf 100.000 Beschäftigte zukommt – und auf die VW-Aktie
05.10.2026

Volkswagen verschärft seinen Sparkurs und kündigt einen Großteil seiner Haustarifverträge. Nach Angaben der IG Metall sind zehn...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Saatgutproduzent Christopher Rudloff im Interview: „Wir können keine Sonderschichten fahren“
04.10.2026

Hitze erreicht die Bilanz von Saatgutproduzenten mit zwei Jahren Verzögerung. Christopher Rudloff führt die RUDLOFF GmbH in Sereetz bei...

DWN
Immobilien
Immobilien Immobilienvermögen: Warum Erben Arbeit schlägt
04.10.2026

Deutschlands Wohlstandsversprechen gerät ins Wanken: Während Immobilien- und Erbschaftsvermögen immer wichtiger werden, lässt sich mit...

DWN
Politik
Politik Handwerkerbonus wird gekappt: Bis zu 300 Euro weniger – Fiskus profitiert
04.10.2026

Mehr Geld im Portemonnaie – das verspricht die Einkommensteuerreform 2027. Beim Handwerkerbonus passiert das Gegenteil: Statt 1.200 Euro...

DWN
Finanzen
Finanzen 800 Milliarden Dollar für KI: Was passiert mit der Börse, wenn das größte Technologierennen langsamer wird?
04.10.2026

Die größten US-Techkonzerne investieren in diesem Jahr fast 800 Milliarden Dollar, vor allem in Rechenzentren, Chips und Infrastruktur...

DWN
Politik
Politik „Auf dünnem Eis“: Weltenergie-Chef warnt, drei neue Schocks könnten Europas Preise in die Höhe treiben
04.10.2026

Europa könnte vor einem schwierigen Winter stehen. Nach Einschätzung von IEA-Chef Fatih Birol laufen gleich drei Faktoren aus, die die...

DWN
Panorama
Panorama Sie bezahlte ein Croissant mit Karte und tippte ihre PIN ins Trinkgeldfeld
04.10.2026

Ein gewöhnlicher Einkauf in einer Bäckerei am Bahnhof von Winterthur endete für eine Seniorin mit einer Abbuchung von rund 1.707 Euro....