Deutschland

Höchstgericht kippt Böllerverbot in Niedersachsen - nennt Infektionsschutz als Begründung abwegig

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat das von der Bundesregierung erlassene Böllerverbot an Silvester gekippt. Dieses sei nicht notwendig, um wie von der Bundesregierung behauptet das Infektionsgeschehen einzudämmen. Das Verbot von Pyrotechnik ist ein Sinnbild für die teilweise unsinnige und übergriffige Corona-Politik der Bundesregierung.
18.12.2020 14:21
Aktualisiert: 18.12.2020 14:21
Lesezeit: 2 min
Höchstgericht kippt Böllerverbot in Niedersachsen - nennt Infektionsschutz als Begründung abwegig
Feuerwerk in Berlin. (Foto: dpa) Foto: Paul Zinken

Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat das Feuerwerksverbot in der niedersächsischen Corona-Verordnung vorläufig außer Kraft gesetzt. Ein derart umfassendes Feuerwerksverbot sei als Infektionsschutzmaßnahme nicht notwendig, hieß es am Freitag in einer Mitteilung des Gerichts.

Die neue Fassung der Corona-Verordnung verbietet in Paragraf 10a nicht nur den Verkauf, sondern auch das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen. Das Verbot sollte landesweit seit dem vergangenen Mittwoch bis zum 10. Januar 2021 gelten.

Dagegen hatte sich ein Antragssteller, der in einer niedersächsischen Gemeinde lebt, am Mittwoch mit einem Normenkontrolleilantrag gewandt. Er hatte geltend gemacht, dass das Feuerwerksverbot keine notwendige Infektionsschutzmaßnahme sei. Insbesondere sei nicht nötig, dass es sich umfassend auf alle Arten von Feuerwerkskörpern und alle Orte erstrecke.

Der 13. Senat des OVG gab dem Antrag des Klägers statt - um wen genau es sich dabei handelt, wurde zunächst nicht bekannt. Nach Auffassung der Richter dürften mit Infektionsschutzmaßnahmen nur «infektionsschutzrechtlich legitime Ziele» verfolgt werden, wie die Bevölkerung vor einer Infektion mit dem Sars-CoV-2-Virus zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden.

Dazu zählten aber nicht die Gefahren, die sich aus dem Umgang mit Feuerwerkskörpern ergäben. Deswegen sei das Böllerverbot zum Erreichen der infektionsschutzrechtlichen Ziele kaum geeignet, nicht erforderlich und auch nicht angemessen.

Zwar habe der Umgang mit Feuerwerkskörpern gerade in der Silvesternacht in der Vergangenheit zu zahlreichen Verletzungen geführt. Dies sei auch in diesem Jahr zu erwarten. Allerdings reduzierten diese kurzzeitig gebundenen Behandlungskapazitäten nicht die erforderlichen Kapazitäten zur Behandlung von Covid-19-Patienten.

Zudem sei ein umfassendes Verbot aller Arten von Feuerwerkskörpern nicht erforderlich, argumentierten die Richter. So hätten beispielsweise Wunderkerzen, Knallerbsen und Tischfeuerwerk nicht das Potenzial, die Ansammlung einer größeren Zahl von Personen zu provozieren.

Hersteller müssen an den Handel ausgelieferte Ware einsammeln

Nach dem Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk haben die großen Hersteller von Pyrotechnik damit begonnen, die bereits an den Handel ausgelieferte Ware wieder einzusammeln. Die Produkte würden jetzt bis zum nächsten Jahr eingelagert, sagte der Geschäftsführer des Verbandes der pyrotechnischen Industrie (VPI), Klaus Gotzen, am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. «Wenn sie kühl und trocken gelagert werden, haben Feuerwerkskörper kein Verfallsdatum und können ein oder zwei Jahre aufbewahrt werden», betonte er.

Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk erfolgt laut VPI in der Regel als Kommissionsgeschäft. Die Waren bleiben also bis zum Verkauf bei Aldi, Lidl, Edeka und Co. im Eigentum der Lieferanten. Was nicht verkauft wird, wird alljährlich wieder abgeholt. «In diesem Jahr dürfte die Retourenquote allerdings bei rund 100 Prozent liegen», meinte Gotzen. Mit Engpässen bei den Lagerkapazitäten rechnet der VPI dennoch nicht.

Auch der Feuerwerkshersteller Weco, nach eigenen Angaben Marktführer auf dem deutschen und europäischen Markt, betonte, die Lager-Kapazitäten reichten aus. «Wir beschaffen und produzieren die Waren ja mit großem Vorlauf. Spätestens im September haben wir die gesamte Ware für den Jahreswechsel auf Lager», betonte ein Firmensprecher. Dementsprechend gebe es jetzt auch genug Kapazitäten, um die Retouren aufzunehmen. Allerdings sei die Einlagerung für das Unternehmen mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden. Allein Weco verfügt nach den Worten des Sprechers über 30 Lagerstandorte.

Die Feuerwerkshersteller machen nach Angaben des VPI üblicherweise rund 95 Prozent ihres Jahresumsatzes im Dezember. Durch das Verkaufsverbot entstünden der Branche Umsatzverluste in dreistelliger Millionenhöhe. Der Vorstandsvorsitzende und Weco-Geschäfsführer Thomas Schreiber warnte deshalb bereits am vergangenen Wochenende vor einer «Insolvenz des gesamten Wirtschaftszweigs», wenn der Staat der Branche nicht unter die Arme greife.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
Anzeige
DWN
Finanzen
DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Europas Zukunft: Der Balanceakt zwischen Wettbewerb, Sicherheit und Nachhaltigkeit
13.01.2026

Die Europäische Union steht vor industriellen Umbrüchen und geopolitischen Verschiebungen. Kann Europa Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Quiet-Firing: Wann Sie ein Unternehmen verlassen sollten
13.01.2026

Kündigungen kommen selten überraschend – oft kündigen sie sich leise an. Wer die feinen Veränderungen im Verhalten von Vorgesetzten...

DWN
Finanzen
Finanzen VW-Aktie im Fokus: Absatzdämpfer bei der Volkswagen-Kernmarke
13.01.2026

Sinkende Verkaufszahlen, regionale Unterschiede und ein schwacher Elektroabsatz setzen die Volkswagen-Kernmarke unter Druck. Während...

DWN
Finanzen
Finanzen Goldpreis aktuell: Gewinnmitnahmen auf Rekordniveau und neue Unsicherheiten
13.01.2026

Der Goldpreis schwächelt nach dem jüngsten Rekordhoch etwas. Gewinnmitnahmen, geopolitische Risiken und US-Inflationsdaten rücken nun in...

DWN
Politik
Politik Venezuela-Einsatz der USA: Warnsignal für die Weltordnung
13.01.2026

Washingtons Vorgehen in Venezuela wird von Experten als Signal verstanden, dass Machtpolitik in Einflusszonen wieder offen durchgesetzt...

DWN
Finanzen
Finanzen DAX-Kurs aktuell stabil: Nächstes DAX-Rekordhoch möglich mit moderaten Gewinnen
13.01.2026

Der DAX-Kurs bewegt sich weiter auf Rekordniveau und bekommt Rückenwind aus den USA. Doch zwischen Berichtssaison, Fed-Konflikt und...

DWN
Finanzen
Finanzen Geopolitik treibt die Ölpreise aktuell weiter nach oben
13.01.2026

Die Ölpreise stehen erneut im Fokus der Märkte, nachdem geopolitische Spannungen und politische Signale die Notierungen antreiben....

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Trump-Zölle als Druckmittel gegen Irans Handelspartner
13.01.2026

Donald Trump kündigt neue US-Zölle gegen Länder mit Iran-Geschäften an. Die Maßnahme wirft politische, wirtschaftliche und rechtliche...