Deutschland

Höchstgericht kippt Böllerverbot in Niedersachsen - nennt Infektionsschutz als Begründung abwegig

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat das von der Bundesregierung erlassene Böllerverbot an Silvester gekippt. Dieses sei nicht notwendig, um wie von der Bundesregierung behauptet das Infektionsgeschehen einzudämmen. Das Verbot von Pyrotechnik ist ein Sinnbild für die teilweise unsinnige und übergriffige Corona-Politik der Bundesregierung.
18.12.2020 14:21
Aktualisiert: 18.12.2020 14:21
Lesezeit: 2 min
Höchstgericht kippt Böllerverbot in Niedersachsen - nennt Infektionsschutz als Begründung abwegig
Feuerwerk in Berlin. (Foto: dpa) Foto: Paul Zinken

Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat das Feuerwerksverbot in der niedersächsischen Corona-Verordnung vorläufig außer Kraft gesetzt. Ein derart umfassendes Feuerwerksverbot sei als Infektionsschutzmaßnahme nicht notwendig, hieß es am Freitag in einer Mitteilung des Gerichts.

Die neue Fassung der Corona-Verordnung verbietet in Paragraf 10a nicht nur den Verkauf, sondern auch das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen. Das Verbot sollte landesweit seit dem vergangenen Mittwoch bis zum 10. Januar 2021 gelten.

Dagegen hatte sich ein Antragssteller, der in einer niedersächsischen Gemeinde lebt, am Mittwoch mit einem Normenkontrolleilantrag gewandt. Er hatte geltend gemacht, dass das Feuerwerksverbot keine notwendige Infektionsschutzmaßnahme sei. Insbesondere sei nicht nötig, dass es sich umfassend auf alle Arten von Feuerwerkskörpern und alle Orte erstrecke.

Der 13. Senat des OVG gab dem Antrag des Klägers statt - um wen genau es sich dabei handelt, wurde zunächst nicht bekannt. Nach Auffassung der Richter dürften mit Infektionsschutzmaßnahmen nur «infektionsschutzrechtlich legitime Ziele» verfolgt werden, wie die Bevölkerung vor einer Infektion mit dem Sars-CoV-2-Virus zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden.

Dazu zählten aber nicht die Gefahren, die sich aus dem Umgang mit Feuerwerkskörpern ergäben. Deswegen sei das Böllerverbot zum Erreichen der infektionsschutzrechtlichen Ziele kaum geeignet, nicht erforderlich und auch nicht angemessen.

Zwar habe der Umgang mit Feuerwerkskörpern gerade in der Silvesternacht in der Vergangenheit zu zahlreichen Verletzungen geführt. Dies sei auch in diesem Jahr zu erwarten. Allerdings reduzierten diese kurzzeitig gebundenen Behandlungskapazitäten nicht die erforderlichen Kapazitäten zur Behandlung von Covid-19-Patienten.

Zudem sei ein umfassendes Verbot aller Arten von Feuerwerkskörpern nicht erforderlich, argumentierten die Richter. So hätten beispielsweise Wunderkerzen, Knallerbsen und Tischfeuerwerk nicht das Potenzial, die Ansammlung einer größeren Zahl von Personen zu provozieren.

Hersteller müssen an den Handel ausgelieferte Ware einsammeln

Nach dem Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk haben die großen Hersteller von Pyrotechnik damit begonnen, die bereits an den Handel ausgelieferte Ware wieder einzusammeln. Die Produkte würden jetzt bis zum nächsten Jahr eingelagert, sagte der Geschäftsführer des Verbandes der pyrotechnischen Industrie (VPI), Klaus Gotzen, am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. «Wenn sie kühl und trocken gelagert werden, haben Feuerwerkskörper kein Verfallsdatum und können ein oder zwei Jahre aufbewahrt werden», betonte er.

Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk erfolgt laut VPI in der Regel als Kommissionsgeschäft. Die Waren bleiben also bis zum Verkauf bei Aldi, Lidl, Edeka und Co. im Eigentum der Lieferanten. Was nicht verkauft wird, wird alljährlich wieder abgeholt. «In diesem Jahr dürfte die Retourenquote allerdings bei rund 100 Prozent liegen», meinte Gotzen. Mit Engpässen bei den Lagerkapazitäten rechnet der VPI dennoch nicht.

Auch der Feuerwerkshersteller Weco, nach eigenen Angaben Marktführer auf dem deutschen und europäischen Markt, betonte, die Lager-Kapazitäten reichten aus. «Wir beschaffen und produzieren die Waren ja mit großem Vorlauf. Spätestens im September haben wir die gesamte Ware für den Jahreswechsel auf Lager», betonte ein Firmensprecher. Dementsprechend gebe es jetzt auch genug Kapazitäten, um die Retouren aufzunehmen. Allerdings sei die Einlagerung für das Unternehmen mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden. Allein Weco verfügt nach den Worten des Sprechers über 30 Lagerstandorte.

Die Feuerwerkshersteller machen nach Angaben des VPI üblicherweise rund 95 Prozent ihres Jahresumsatzes im Dezember. Durch das Verkaufsverbot entstünden der Branche Umsatzverluste in dreistelliger Millionenhöhe. Der Vorstandsvorsitzende und Weco-Geschäfsführer Thomas Schreiber warnte deshalb bereits am vergangenen Wochenende vor einer «Insolvenz des gesamten Wirtschaftszweigs», wenn der Staat der Branche nicht unter die Arme greife.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Wirtschaft
Wirtschaft ESG-Investitionen unter Druck: Was der amerikanische Rückzug für europäische Anleger bedeutet

Die Entscheidung mehrerer grosser amerikanischer Vermögensverwalter, sich aus ESG-bezogenen Investitionsallianzen zurückzuziehen, hat in...

X
DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Panorama
Panorama DWN-Wochenrückblick KW 20: Die wichtigsten Analysen der Woche
15.05.2026

Im DWN Wochenrückblick KW 20 aus dem Jahr 2026 fassen wir die zentralen wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen der vergangenen...

DWN
Finanzen
Finanzen Goldpreis auf tiefstem Stand seit April: Warum Anleger plötzlich nervös werden
15.05.2026

Der Absturz beim Goldpreis am Freitag überrascht die Anleger. Und auch der Silberpreis steht vor dem Wochenende deutlich unter Druck. Vor...

DWN
Finanzen
Finanzen Rheinmetall-Aktie: Rekordaufträge reichen nicht mehr – Zweifel bei Anlegern bleiben
15.05.2026

Rekordaufträge, Milliarden aus Verteidigungshaushalten und neue Großprojekte: Eigentlich spricht vieles für die Rheinmetall-Aktie,...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Zwischen Risiko und Wachstum: Wie Führungskräfte unter Druck handlungsfähig bleiben
15.05.2026

Unternehmen stehen vor der Herausforderung, die richtige Balance zwischen Risikobewusstsein und Investitionsbereitschaft zu finden, um...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Kartenzahlung statt Bargeld? Hinweis bei Edeka-Markt entfacht hitzige Netz-Debatte
15.05.2026

Ein Foto aus einem Edeka-Markt entwickelt sich plötzlich zum Social-Media-Thema. Der Grund: Kunden werden gebeten, möglichst bargeldlos...

DWN
Technologie
Technologie KI-Agenten: Die neue Machtmaschine aus San Francisco
15.05.2026

Im Silicon Valley herrscht Goldgräberstimmung, doch diesmal geht es nicht um eine neue App. KI-Agenten schreiben Code, erledigen Aufgaben...

DWN
Finanzen
Finanzen Pharma-Aktien zwischen Wachstum und Dividende: Worauf Anleger jetzt achten
15.05.2026

Pharma-Aktien stehen vor einer neuen Bewährungsprobe, da Wachstum, Patente und Preisdruck die Unterschiede im Sektor deutlich...

DWN
Politik
Politik Bei Wahlsieg in Sachsen-Anhalt: AfD will Hunderte Behördenstellen neu besetzen
15.05.2026

Die AfD in Sachsen-Anhalt plant für den Fall eines Wahlsiegs offenbar einen tiefgreifenden Umbau der Landesverwaltung. Hunderte Stellen...