Deutschland

Rundfunkbeitrag bleibt bei 17,50 Euro - Sender müssen umsteuern

Der Rundfunkbeitrag wird nicht zum 1. Januar auf 18,36 Euro steigen. Ein Eilverfahren war die letzte Option gewesen, die Blockade aus Sachsen-Anhalt gegen die Rundfunkbeitragserhöhung doch noch irgendwie zu lösen. Auf die Sender kommt jetzt viel Arbeit zu.
23.12.2020 17:15
Lesezeit: 2 min
Rundfunkbeitrag bleibt bei 17,50 Euro - Sender müssen umsteuern
Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow beklagt sich über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. (Foto: dpa) Foto: Oliver Berg

Nach den gescheiterten Eil-Anträgen vor dem Bundesverfassungsgericht müssen sich ARD, ZDF und Deutschlandradio über ihre Finanzplanungen für das kommende Jahr lehnen und das fehlende Beitragsplus von 86 Cent kompensieren. Am Dienstag wies das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Eil-Anträge der Sender zur Blockade aus Sachsen-Anhalt gegen die Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2021 auf 18,36 Euro ab. Für Haushalte in Deutschland werden damit vorläufig weiterhin jeden Monat 17,50 Euro Rundfunkbeitrag anfallen.

Ob der Beitrag langfristig trotzdem um 86 Cent steigt, ist unklar. Im Hauptverfahren werden die Richter erst später entscheiden.

Die öffentlich-rechtlichen Sender hatten das Beitragsplus bereits in ihre Planungen eingepreist. Für 2021 bis 2024 wird von einer unabhängigen Kommission - KEF - eine Finanzlücke von insgesamt 1,5 Milliarden Euro prognostiziert. Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow teilte nach der Karlsruher Entscheidung der Deutschen Presse-Agentur mit: «Wir müssen nun unsere Finanzplanungen anpassen. Ein Ausbleiben der Beitragsanpassung wird gravierende Maßnahmen erfordern, die man im Programm sehen und hören wird.» Man werde nun gemeinsam beraten. Ein Deutschlandradio-Sprecher teilte dpa mit: «Wir werden nun zeitnah kurzfristig umsetzbare Sparmaßnahmen beschließen und die Entscheidung im Hauptverfahren abwarten.»

Die konkreten Folgen im Programm sind noch nicht bekannt. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) lenkte den Blick auf die Beschäftigten in den öffentlich-rechtlichen Sendern. «Ein Ja zum Eilantrag hätte für die Sendeanstalten wie auch für Tausende Beschäftigte Planungssicherheit bedeutet», teilte der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall mit.

Die Richter untermauerten ihre Entscheidung zu dem Eil-Antrag so: Die Sender hätten nicht gut genug begründet, warum es ihnen nicht möglich sein sollte, ihr Programmangebot für eine gewisse Zeit auch so weiter zu finanzieren. Sie hätten nicht näher dargelegt, «dass eine verfassungswidrige Verzögerung des Inkrafttretens der Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags irreversibel zu schweren Nachteilen führte». Zwar könne ein schlechteres Programm im Nachhinein nicht mehr ausgeglichen werden. Die Richter gehen aber davon aus, dass die Sender in der Lage sind, für eine gewisse Zeit in Vorleistung zu treten - zumal ihnen ein Ausgleich zustehen würde, sollte Karlsruhe ihren Verfassungsbeschwerden am Ende stattgeben.

Damit der unter den Ländern ausgehandelte Staatsvertrag zum höheren Rundfunkbeitrag in Kraft treten kann, fehlt die Zustimmung Sachsen-Anhalts. Dort hatte Ministerpräsident Reiner Haseloff am 8. Dezember den Gesetzentwurf vor der Abstimmung im Landtag zurückgezogen, weil sich abzeichnete, dass seine CDU - anders als die Koalitionspartner SPD und Grüne - die Erhöhung nicht mittragen würde. Die Christdemokraten hätten eine Mehrheit mit der AfD im Landtag stellen können, die als größte Oppositionspartei viele Sitze hat. In Sachsen-Anhalt drohte die schwarz-rot-grüne Koalition zu zerbrechen. Die anderen Länder haben dem Beitragsplus bereits zugestimmt und unterstützen die öffentlich-rechtlichen Sender auch in ihren Klagen in Karlsruhe.

Die CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt sieht sich durch die Eilentscheidung des Gerichts in ihrer Haltung bestätigt, die Erhöhung des Rundfunkbeitrags zu blockieren. Der Parlamentarische Geschäftsführer und medienpolitische Sprecher der Fraktion, Markus Kurze, teilte am Mittwoch mit: «Die Entscheidung zeigt, dass wir mit unseren Argumenten nicht völlig falsch gelegen haben.» Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie könne man der Bevölkerung und den vielen Unternehmen in Not keine Erhöhung abverlangen.

Die öffentlich-rechtlichen Sender sehen sich in ihrer Rundfunkfreiheit verletzt. In dem Beschluss der Richter vom Dienstag hieß es, dass die Verfassungsbeschwerden «weder offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet» seien. Das ZDF sieht in der Einschätzung einen ermutigenden Punkt für das spätere Hauptverfahren.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen US-Regulierungspläne lösen Turbulenzen am Kryptomarkt aus: XRP legt kräftig zu – Investoren suchen neue Anlagestrategien

Frankfurt/London, Februar 2026 – Der Kryptomarkt befindet sich erneut in einer Phase erhöhter Schwankungen. Makroökonomische...

X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Finanzen
Finanzen Zugang zum Bargeld wird schwieriger – Verbände stemmen sich dagegen
01.03.2026

Die Hürden für Barzahler wachsen: Ob an SB-Kassen, beim Ticketkauf oder im Schwimmbad – wer bar zahlen will, steht oft vor...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Dollar, Macht, Abhängigkeiten – Weltordnung vor dem Umbruch?
01.03.2026

Die bestehende Weltordnung gerät ins Wanken. Doch für viele Länder des Globalen Südens hat sie nie funktioniert. Der Ökonom Dr....

DWN
Finanzen
Finanzen Bitcoin kaufen oder weiter abwarten? Zwischen Korrektur und Stabilisierung
01.03.2026

Der Bitcoin steht nach deutlichen Kursverlusten erneut im Fokus der Finanzmärkte, während mehrere Indikatoren gegensätzliche Signale...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Volvo ES90 im Vergleich: Wie behauptet sich die E-Limousine gegen deutsche Hersteller?
01.03.2026

Der Volvo ES90 tritt als neue Elektro-Limousine in der Oberklasse an und verbindet hohe Ladeleistung und Komfort mit konstruktiven...

DWN
Politik
Politik EU beschränkt CSRD und CSDDD: Was Unternehmen zu Nachhaltigkeitsberichten und Due Diligence wissen müssen
01.03.2026

Die Europäische Union grenzt mit der Reform von CSRD und CSDDD die Nachhaltigkeitsberichtspflichten und Sorgfaltspflichten stärker auf...

DWN
Politik
Politik Selenskyj drängt auf Sicherheitsgarantien: Stehen am Anfang vom Ende des Ukraine-Kriegs
01.03.2026

Vier Jahre nach Beginn des Ukraine-Kriegs fordert Präsident Wolodomir Selenskyj verbindliche Sicherheitsgarantien und einen klaren...

DWN
Politik
Politik Rente mit 70? Was die Regierung diskutiert und wer betroffen wäre
28.02.2026

Rente mit 70 – dieser Plan könnte schon bald Realität werden. Die Rentenkommission und verschiedene Experten legen seit einigen Tagen...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Glasfaser-Internet: Telekom peilt bei Glasfaser-Ausbau 25 Millionen Haushalte an
28.02.2026

Die Bagger der Telekom kommen gut voran, doch die Resonanz der Kunden in puncto Glasfaser-Internet ist noch ausbaufähig. Der Konzern legt...