Deutschland

Rundfunkbeitrag bleibt bei 17,50 Euro - Sender müssen umsteuern

Der Rundfunkbeitrag wird nicht zum 1. Januar auf 18,36 Euro steigen. Ein Eilverfahren war die letzte Option gewesen, die Blockade aus Sachsen-Anhalt gegen die Rundfunkbeitragserhöhung doch noch irgendwie zu lösen. Auf die Sender kommt jetzt viel Arbeit zu.
23.12.2020 17:15
Lesezeit: 2 min
Rundfunkbeitrag bleibt bei 17,50 Euro - Sender müssen umsteuern
Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow beklagt sich über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. (Foto: dpa) Foto: Oliver Berg

Nach den gescheiterten Eil-Anträgen vor dem Bundesverfassungsgericht müssen sich ARD, ZDF und Deutschlandradio über ihre Finanzplanungen für das kommende Jahr lehnen und das fehlende Beitragsplus von 86 Cent kompensieren. Am Dienstag wies das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Eil-Anträge der Sender zur Blockade aus Sachsen-Anhalt gegen die Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2021 auf 18,36 Euro ab. Für Haushalte in Deutschland werden damit vorläufig weiterhin jeden Monat 17,50 Euro Rundfunkbeitrag anfallen.

Ob der Beitrag langfristig trotzdem um 86 Cent steigt, ist unklar. Im Hauptverfahren werden die Richter erst später entscheiden.

Die öffentlich-rechtlichen Sender hatten das Beitragsplus bereits in ihre Planungen eingepreist. Für 2021 bis 2024 wird von einer unabhängigen Kommission - KEF - eine Finanzlücke von insgesamt 1,5 Milliarden Euro prognostiziert. Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow teilte nach der Karlsruher Entscheidung der Deutschen Presse-Agentur mit: «Wir müssen nun unsere Finanzplanungen anpassen. Ein Ausbleiben der Beitragsanpassung wird gravierende Maßnahmen erfordern, die man im Programm sehen und hören wird.» Man werde nun gemeinsam beraten. Ein Deutschlandradio-Sprecher teilte dpa mit: «Wir werden nun zeitnah kurzfristig umsetzbare Sparmaßnahmen beschließen und die Entscheidung im Hauptverfahren abwarten.»

Die konkreten Folgen im Programm sind noch nicht bekannt. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) lenkte den Blick auf die Beschäftigten in den öffentlich-rechtlichen Sendern. «Ein Ja zum Eilantrag hätte für die Sendeanstalten wie auch für Tausende Beschäftigte Planungssicherheit bedeutet», teilte der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall mit.

Die Richter untermauerten ihre Entscheidung zu dem Eil-Antrag so: Die Sender hätten nicht gut genug begründet, warum es ihnen nicht möglich sein sollte, ihr Programmangebot für eine gewisse Zeit auch so weiter zu finanzieren. Sie hätten nicht näher dargelegt, «dass eine verfassungswidrige Verzögerung des Inkrafttretens der Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags irreversibel zu schweren Nachteilen führte». Zwar könne ein schlechteres Programm im Nachhinein nicht mehr ausgeglichen werden. Die Richter gehen aber davon aus, dass die Sender in der Lage sind, für eine gewisse Zeit in Vorleistung zu treten - zumal ihnen ein Ausgleich zustehen würde, sollte Karlsruhe ihren Verfassungsbeschwerden am Ende stattgeben.

Damit der unter den Ländern ausgehandelte Staatsvertrag zum höheren Rundfunkbeitrag in Kraft treten kann, fehlt die Zustimmung Sachsen-Anhalts. Dort hatte Ministerpräsident Reiner Haseloff am 8. Dezember den Gesetzentwurf vor der Abstimmung im Landtag zurückgezogen, weil sich abzeichnete, dass seine CDU - anders als die Koalitionspartner SPD und Grüne - die Erhöhung nicht mittragen würde. Die Christdemokraten hätten eine Mehrheit mit der AfD im Landtag stellen können, die als größte Oppositionspartei viele Sitze hat. In Sachsen-Anhalt drohte die schwarz-rot-grüne Koalition zu zerbrechen. Die anderen Länder haben dem Beitragsplus bereits zugestimmt und unterstützen die öffentlich-rechtlichen Sender auch in ihren Klagen in Karlsruhe.

Die CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt sieht sich durch die Eilentscheidung des Gerichts in ihrer Haltung bestätigt, die Erhöhung des Rundfunkbeitrags zu blockieren. Der Parlamentarische Geschäftsführer und medienpolitische Sprecher der Fraktion, Markus Kurze, teilte am Mittwoch mit: «Die Entscheidung zeigt, dass wir mit unseren Argumenten nicht völlig falsch gelegen haben.» Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie könne man der Bevölkerung und den vielen Unternehmen in Not keine Erhöhung abverlangen.

Die öffentlich-rechtlichen Sender sehen sich in ihrer Rundfunkfreiheit verletzt. In dem Beschluss der Richter vom Dienstag hieß es, dass die Verfassungsbeschwerden «weder offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet» seien. Das ZDF sieht in der Einschätzung einen ermutigenden Punkt für das spätere Hauptverfahren.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Gold als globale Reservewährung auf dem Vormarsch

Strategische Relevanz nimmt zu und Zentralbanken priorisieren Gold. Der Goldpreis hat in den vergangenen Monaten neue Höchststände...

DWN
Finanzen
Finanzen Trumps Krypto-Coup: Milliarden für die Familienkasse
30.06.2025

Donald Trump lässt seine Kritiker verstummen – mit einer beispiellosen Krypto-Strategie. Während er Präsident ist, verdient seine...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Streit um Stromsteuer belastet Regierungskoalition
30.06.2025

In der Bundesregierung eskaliert der Streit um die Stromsteuer. Während Entlastungen versprochen waren, drohen sie nun auszubleiben –...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft PwC: Künstliche Intelligenz schafft Jobs nur für die, die vorbereitet sind
30.06.2025

Künstliche Intelligenz verdrängt keine Jobs – sie schafft neue, besser bezahlte Tätigkeiten. Doch Unternehmen müssen jetzt handeln,...

DWN
Unternehmen
Unternehmen United Internet-Aktie unter Druck: 1&1 reduziert Prognose
30.06.2025

1&1 senkt überraschend seine Gewinnprognose trotz zuletzt guter Börsenstimmung. Der Grund: deutlich höhere Kosten beim nationalen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Inflation in Deutschland sinkt im Juni auf 2,0 Prozent: Energiepreise entlasten
30.06.2025

Die Inflation in Deutschland hat im Juni einen überraschenden Tiefstand erreicht – doch nicht alle Preise sinken. Was bedeutet das für...

DWN
Politik
Politik Trumps Schritte im Nahen Osten: Nur der Anfang eines riskanten Spiels
30.06.2025

Donald Trump bombardiert den Iran, erklärt die Waffenruhe – und feiert sich selbst als Friedensbringer. Experten warnen: Das ist erst...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Raucherpause im Job: Ausstempeln erforderlich?
30.06.2025

Raucherpause im Job – ein kurzer Zug an der Zigarette, doch was sagt das Arbeitsrecht? Zwischen Ausstempeln, Betriebsvereinbarung und...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Lufthansa sichert sich Anteile an Air Baltic – trotz Bedenken
30.06.2025

Die Lufthansa steigt bei der lettischen Fluggesellschaft Air Baltic ein – jedoch nicht ohne Bedenken der Kartellwächter. Was bedeutet...