Deutschland

Rundfunkbeitrag bleibt bei 17,50 Euro - Sender müssen umsteuern

Der Rundfunkbeitrag wird nicht zum 1. Januar auf 18,36 Euro steigen. Ein Eilverfahren war die letzte Option gewesen, die Blockade aus Sachsen-Anhalt gegen die Rundfunkbeitragserhöhung doch noch irgendwie zu lösen. Auf die Sender kommt jetzt viel Arbeit zu.
23.12.2020 17:15
Lesezeit: 2 min
Rundfunkbeitrag bleibt bei 17,50 Euro - Sender müssen umsteuern
Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow beklagt sich über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. (Foto: dpa) Foto: Oliver Berg

Nach den gescheiterten Eil-Anträgen vor dem Bundesverfassungsgericht müssen sich ARD, ZDF und Deutschlandradio über ihre Finanzplanungen für das kommende Jahr lehnen und das fehlende Beitragsplus von 86 Cent kompensieren. Am Dienstag wies das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Eil-Anträge der Sender zur Blockade aus Sachsen-Anhalt gegen die Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2021 auf 18,36 Euro ab. Für Haushalte in Deutschland werden damit vorläufig weiterhin jeden Monat 17,50 Euro Rundfunkbeitrag anfallen.

Ob der Beitrag langfristig trotzdem um 86 Cent steigt, ist unklar. Im Hauptverfahren werden die Richter erst später entscheiden.

Die öffentlich-rechtlichen Sender hatten das Beitragsplus bereits in ihre Planungen eingepreist. Für 2021 bis 2024 wird von einer unabhängigen Kommission - KEF - eine Finanzlücke von insgesamt 1,5 Milliarden Euro prognostiziert. Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow teilte nach der Karlsruher Entscheidung der Deutschen Presse-Agentur mit: «Wir müssen nun unsere Finanzplanungen anpassen. Ein Ausbleiben der Beitragsanpassung wird gravierende Maßnahmen erfordern, die man im Programm sehen und hören wird.» Man werde nun gemeinsam beraten. Ein Deutschlandradio-Sprecher teilte dpa mit: «Wir werden nun zeitnah kurzfristig umsetzbare Sparmaßnahmen beschließen und die Entscheidung im Hauptverfahren abwarten.»

Die konkreten Folgen im Programm sind noch nicht bekannt. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) lenkte den Blick auf die Beschäftigten in den öffentlich-rechtlichen Sendern. «Ein Ja zum Eilantrag hätte für die Sendeanstalten wie auch für Tausende Beschäftigte Planungssicherheit bedeutet», teilte der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall mit.

Die Richter untermauerten ihre Entscheidung zu dem Eil-Antrag so: Die Sender hätten nicht gut genug begründet, warum es ihnen nicht möglich sein sollte, ihr Programmangebot für eine gewisse Zeit auch so weiter zu finanzieren. Sie hätten nicht näher dargelegt, «dass eine verfassungswidrige Verzögerung des Inkrafttretens der Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags irreversibel zu schweren Nachteilen führte». Zwar könne ein schlechteres Programm im Nachhinein nicht mehr ausgeglichen werden. Die Richter gehen aber davon aus, dass die Sender in der Lage sind, für eine gewisse Zeit in Vorleistung zu treten - zumal ihnen ein Ausgleich zustehen würde, sollte Karlsruhe ihren Verfassungsbeschwerden am Ende stattgeben.

Damit der unter den Ländern ausgehandelte Staatsvertrag zum höheren Rundfunkbeitrag in Kraft treten kann, fehlt die Zustimmung Sachsen-Anhalts. Dort hatte Ministerpräsident Reiner Haseloff am 8. Dezember den Gesetzentwurf vor der Abstimmung im Landtag zurückgezogen, weil sich abzeichnete, dass seine CDU - anders als die Koalitionspartner SPD und Grüne - die Erhöhung nicht mittragen würde. Die Christdemokraten hätten eine Mehrheit mit der AfD im Landtag stellen können, die als größte Oppositionspartei viele Sitze hat. In Sachsen-Anhalt drohte die schwarz-rot-grüne Koalition zu zerbrechen. Die anderen Länder haben dem Beitragsplus bereits zugestimmt und unterstützen die öffentlich-rechtlichen Sender auch in ihren Klagen in Karlsruhe.

Die CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt sieht sich durch die Eilentscheidung des Gerichts in ihrer Haltung bestätigt, die Erhöhung des Rundfunkbeitrags zu blockieren. Der Parlamentarische Geschäftsführer und medienpolitische Sprecher der Fraktion, Markus Kurze, teilte am Mittwoch mit: «Die Entscheidung zeigt, dass wir mit unseren Argumenten nicht völlig falsch gelegen haben.» Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie könne man der Bevölkerung und den vielen Unternehmen in Not keine Erhöhung abverlangen.

Die öffentlich-rechtlichen Sender sehen sich in ihrer Rundfunkfreiheit verletzt. In dem Beschluss der Richter vom Dienstag hieß es, dass die Verfassungsbeschwerden «weder offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet» seien. Das ZDF sieht in der Einschätzung einen ermutigenden Punkt für das spätere Hauptverfahren.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Nach der Genehmigung eines XRP-ETFs durch Trump:Standard Chartered sieht XRP als potenziell renditestärkste Kryptowährung im Jahr 2026

Vor dem Hintergrund der Genehmigung eines XRP-ETFs durch Donald Trump und einer deutlich verbesserten regulatorischen Lage in den USA...

DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt burgbad Badmöbel: Acht Millionen Euro für eine neue Produktionslogik
09.01.2026

Acht Millionen Euro investierte CEO Stefan Sallandt 2025 in die Automatisierung des Badmöbelherstellers burgbad. Damit gehört das...

DWN
Technologie
Technologie Anwendung von KI-Tools im Job: Mitarbeiter sind schneller als Arbeitgeber
09.01.2026

Noch nutzt nur jeder Fünfte KI regelmäßig am Arbeitsplatz, wie eine aktuelle Studie des ifo Instituts belegt. Doch was überrascht: Zwei...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Nach 25 Jahren Verhandlungen: EU macht Weg für Mercosur-Abkommen frei
09.01.2026

Nach jahrzehntelangen Verhandlungen ist der Weg für das Freihandelsabkommen zwischen der EU und südamerikanischen Staaten frei. Während...

DWN
Politik
Politik Atommülltransporte durch NRW: Gericht stärkt Genehmigung – Proteste gehen weiter
09.01.2026

Seit Monaten ist der Transport von Atommüll durch Nordrhein-Westfalen genehmigt. Nun hat ein Gericht den Widerstand des Umweltverbands...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Cybergefahr für Bankkunden: Sicherheitsamt warnt vor Betrugswelle
09.01.2026

Phishing-Mails, gefälschte Webseiten und Anrufe unter falschem Namen nehmen zu – Betrüger versuchen gezielt, an das Geld von Bankkunden...

DWN
Panorama
Panorama Berliner Blackout: Wegner startet Analyse des Krisenmanagements
09.01.2026

Nach dem öffentlichen Wirbel um sein Tennismatch während des Stromausfalls will Berlins Regierungschef Wegner verlorenes Vertrauen...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Zwischen Pflichtgefühl und Selbstfürsorge: So entscheiden sich Beschäftigte bei Krankheit
09.01.2026

Viele Arbeitnehmer stehen täglich vor der Frage, ob sie trotz Beschwerden zur Arbeit gehen oder eine Pause einlegen. Diese Entscheidung...

DWN
Unternehmen
Unternehmen EU-Regulierung für digitale Dienste: Strafverfolgung verlagert Verantwortung auf Firmen – Ihre Rechte
09.01.2026

Eine unscheinbare EU-Verordnung verändert das Machtgefüge zwischen Staat und Unternehmen. Digitale Dienste geraten stärker in die...