Politik

Verfassungsrichter erlauben strenge Regeln für Schlachthöfe

Die Corona-Pandemie hat die Arbeitsbedingungen in der Fleischbranche wieder vor Augen geführt. Wenige Tage vor Inkrafttreten strengerer Vorgaben wollten Kritiker die Neuerungen kippen. Das oberste deutsche Gericht hat darüber gewissermaßen in letzter Minute entschieden.
30.12.2020 14:03
Aktualisiert: 30.12.2020 14:03
Lesezeit: 2 min

Das neue Gesetz für bessere Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie kann wie geplant zum neuen Jahr in Kraft treten. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies am Mittwoch mehrere Eilanträge ab. Eine ausführliche Begründung werde nachgereicht, hieß es weiter (Az.: 1 BvQ 152/20 u.a.). Das Arbeitsschutzkontrollgesetz soll vor allem Ausbeutung und riskante Arbeitsbedingungen in deutschen Schlachthöfen verhindern.

Kritiker halten es für verfassungswidrig, unter anderem weil es sich nur auf eine Branche beziehe und der Anteil der Zeitarbeitnehmer sehr klein sei. Die aus Datenschutzgründen nicht namentlich genannten Beschwerdeführer vertraten gegenüber dem obersten deutschen Gericht die Ansicht, sie müssten durch das Gesetz nicht wieder gut zu machende Nachteile erleiden. Dem folgten die Richter nicht.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) begrüßte die Entscheidung. «Endlich ist Schluss mit den undurchsichtigen Firmenkonstruktionen und der organisierten Verantwortungslosigkeit in der Fleischindustrie», erklärte er. «Die Botschaft des heutigen Tages ist klar: In Deutschland ist Ausbeutung kein Geschäftsmodell.» Anja Piel aus dem Vorstand des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) sagte, der Gesetzgeber müsse verhindern, dass das Lohngefälle in Europa aus Profitgier ausgenutzt werde. «Dass das Gesetz zum 1. Januar kommt, ist ein gutes Signal an die Beschäftigten in der Fleischindustrie für das kommende Jahr.»

Aus Sicht des Interessenverbands Deutscher Zeitarbeitsunternehmen hingegen sind die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerden noch offen. «Die auch von uns aufgeworfenen komplexen juristischen Verfassungsfragen werden nun mit der gebotenen Sorgfalt im Hauptsacheverfahren zu prüfen sein», teilte Hauptgeschäftsführer Werner Stolz mit. Die Zeitarbeitsunternehmen hätten noch eine gesetzliche Übergangsfrist bis zum 1. April 2021. Der Bundesverband der Deutschen Fleischwarenindustrie wollte sich nicht äußern, weil die Eilanträge vor allem von Zeitarbeitsfirmen gekommen seien. Vom Verband der Fleischwirtschaft gab es zunächst keine Stellungnahme.

Bundestag und Bundesrat hatten kurz vor Weihnachten die strengeren Vorschriften für die Fleischindustrie als Reaktion auf massenhafte Corona-Fälle in Schlachthöfen beschlossen.

Unter anderem verbietet das Gesetz den Einsatz von Subunternehmen mit osteuropäischen Billiglohn-Arbeitern. Auch höhere Bußgelder und einheitliche Kontrollstandards sind vorgesehen. So soll die elektronische Aufzeichnung der Arbeitszeit zur Pflicht werden.

AfD und FDP hatten im Bundestag gegen das Gesetz gestimmt, weil ihnen die Regelungen zu weit gingen. Sie befürchten das Aus für zahlreiche mittelständische Fleischbetriebe. Grüne und Linke hatten hingegen der Union vorgeworfen, vor der Fleischindustrie eingeknickt zu sein und noch schärfere Regeln in einer Neufassung verhindert zu haben.

Die Zeitarbeitsunternehmen hatten vor dem Gerichtsentscheid erklärt, das Gesetz enthalte unverhältnismäßige und damit verfassungswidrige Eingriffe in die Berufsausübungsfreiheit der Firmen. Stand Juni 2019 seien zudem in Berufen der Fleischverarbeitung 926 Menschen als Zeitarbeitnehmer tätig gewesen, was einem Anteil von 1,36 Prozent entspreche. «Dies belegt: Der Einsatz von Zeitarbeitskräften erfolgt nur im Randbereich, ersetzt keine Stammarbeitsplätze, sondern ergänzt sie dort, wo punktuell zusätzliches Personal benötigt wird, beispielsweise in Hochzeiten der Grillsaison», hieß es weiter.

Die deutsche Fleischwirtschaft hatte schon im Sommer erklärt, ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit allein in ihrer Branche sei verfassungswidrig. Es sei nicht erklärbar, warum beim Portionieren und Verpacken von Käse künftig anderes Arbeitsrecht gelten solle als bei Wurst, hieß es in einer Stellungnahme zum Gesetzesvorhaben.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
DWN
Finanzen
Finanzen EZB-Zinsen: Warum Europas Geldpolitik zur Falle werden könnte
17.12.2025

Die EZB signalisiert das Ende der Zinssenkungen – und plötzlich zieht die Eurozone die Risiken einer neuen Straffung an. Europas...

DWN
Politik
Politik Drohnenabwehrzentrum startet: Bund und Länder bündeln Kräfte zur Gefahrenabwehr
17.12.2025

In Berlin startet ein neues Drohnenabwehrzentrum, das Behörden, Bundeswehr und Nachrichtendienste enger verzahnen soll. Drohnensichtungen...

DWN
Politik
Politik EU-Parlament macht Weg für Verzicht auf russisches Gas frei
17.12.2025

Die EU steuert auf einen harten Schnitt zu: Spätestens 2027 soll Schluss sein mit russischem Gas. Doch Ausnahmen, LNG und der Streit mit...

DWN
Politik
Politik Aus Bürgergeld wird Grundsicherung: Kabinett schickt mehrere Reformen auf die Strecke
17.12.2025

Letzte Kabinettsrunde vor Weihnachten: Von Grundsicherung über Rente bis Kurzarbeitergeld treibt die Regierung mehrere Reformen an. Auch...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Deutsche Bank bringt den Wero-Bezahldienst zu Millionen Kunden
17.12.2025

Der Wero-Bezahldienst erreicht jetzt Millionen Bankkunden: Deutsche Bank und Postbank schalten den vollen Funktionsumfang frei. Europa...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Eurozone: Inflation im November bei 2,1 Prozent
17.12.2025

Die Eurozone-Inflation wirkt auf den ersten Blick stabil – doch eine neue Eurostat-Schätzung verändert den Blick auf den November. Auch...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Steve Jobs und die Zukunft der Führung: Warum Chefs jetzt umdenken müssen
17.12.2025

Der Mittelstand arbeitet noch nach Regeln von gestern – doch die Herausforderungen von heute lassen sich damit kaum lösen. Der...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Deutschland: Ifo-Index schwach – Jahr endet ohne Aufbruchsstimmung
17.12.2025

Der Ifo-Index sendet zum Jahresende ein klares Warnsignal für Deutschlands Wirtschaft. Sinkende Erwartungen, enttäuschte Hoffnungen und...