Deutschland

Wie bei Adenauer und Erhard: Linke fordern Sonder-Abgabe für Reiche

Die Corona-Krise könnte den Staat weit über eine Billion Euro kosten. Jetzt fordert die Linke, Reiche in die Verantwortung zu nehmen.
31.12.2020 11:38
Lesezeit: 1 min
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Staatshilfen und weitere Ausgaben zur Bewältigung der Corona-Krise könnten Bund und Länder im Jahr 2020 bis zu 1,3 Billionen Euro gekostet haben (das entsprich deutlich mehr als einem Drittel des jährlichen Bruttosozialprodukts). Das geht aus einer Antwort des Finanzministeriums auf eine Anfrage von Linksfraktionschef Dietmar Bartsch hervor. Allerdings sind in dieser Summe auch Garantien von rund 826,5 Milliarden Euro enthalten, die Bund und Länder gewährleisten und von denen man nicht weiß, in welcher Höhe sie überhaupt greifen müssen. Auch erwartete Einnahmeausfälle durch weniger Steuern sind berücksichtigt.

Für das Jahr 2021 rechnet die Bundesregierung mit weiteren Corona-Folgekosten von rund 184 Milliarden Euro, die aber auch nicht oder unvollständig in Anspruch genommene Gelder aus dem Jahr 2020 beinhalten können.

Der Großteil der Corona-Ausgaben im Jahr 2020 belastet den Bund, der insgesamt 397,1 Milliarden Euro bereitstellte. Länder und Gemeinden beteiligten sich mit rund 82,8 Milliarden Euro. Die Sozialkassen zahlten 27 Milliarden Euro, wobei mit 25,5 Milliarden der größte Teil auf Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld entfiel.

Bartsch kritisierte, die Corona-Krise werde «historisch teuer», die Bundesregierung kümmere sich aber nicht darum, wer die Kosten tragen solle. «Wir brauchen endlich einen Finanzierungsplan für die Krise», erklärte er. Wenn nicht die Profiteure der Krise stärker in die Pflicht genommen würden, drohe 2021 und 2022 ein Steuer- und Kürzungshammer für die Mittelschicht. «Wir sollten das Grundgesetz anwenden und im Bundestag noch vor der Wahl einen Lastenausgleich beschließen», forderte Bartsch. «Wir brauchen eine einmalige Abgabe auf das Vermögen von Multimillionären und Milliardären, anstatt den kleinen Leuten ins Portemonnaie zu greifen.»

1952 beschloss der Bundestag das Lastenausgleichsgesetz mit dem Ziel, denjenigen, die im Zweiten Weltkrieg besondere Nachteile erlitten hatten, (zumindest teilweise) zu entschädigen. Für das dafür notwendige Geld hatten Vermögende aufzukommen, beispielsweise Immobilienbesitzer.

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