Nach technischen Problem beim IT-Dienstleister des Bundes hat am Dienstagabend die Auszahlung der Novemberhilfen begonnen, wie die Industrie- und Handelskammer zu Berlin mitteilt. Die Novemberhilfen und in der Folge auch die Dezemberhilfen können an Unternehmen ausgezahlt werden, die vom im November verhängten Lockdown betroffen sind.
Nach ersten Einschätzungen aus dem Bundeswirtschaftsministerium sind bislang weniger Anträge gestellt worden als berechnet, berichtet die IHK Berlin. Experten würden dies auf komplexe und zu bürokratische Antragsvoraussetzungen zurückführen. Anträge auf Novemberhilfe können noch bis zum 31. Januar 2021, Anträge auf Dezemberhilfe können bis zum 31. März 2021 gestellt werden. (Link zur Antragsseite)
Wann diejenigen Unternehmen, die seit dem 16. Dezember im Lockdown sind, Anträge für die versprochene Überbrückungshilfe III stellen können, ist laut IHK aber weiter unklar. Aus Ministeriumskreisen heißt es, ab Mitte Februar solle eine Antragstellung möglich sein. Wie bei den November- und Dezemberhilfen solle es dann zeitnah Abschlagszahlungen geben.
Laut Bundeswirtschaftsministerium gibt es keine nachträgliche Änderung bei der Antragsberechtigung für die Überbrückungshilfe II, entsprechende Medienberichte seien nicht zutreffend. Die Kriterien seien nicht geändert worden, eine entsprechende Klarstellung offener Fragen sei auf der Webseite vorgenommen worden, so das Ministerium.