Nach Informationen der Bild-Zeitung hat das Bundeskabinett die Einführung eines digitalen Impfpasses beschlossen. „Der Impfpass soll nach BILD-Informationen Ende des zweiten Quartals 2021 verfügbar sein. Damit könnten bereits Geimpfte Einlass z. B. bei Konzerten oder in Restaurants bekommen. Ab Januar 2022 sollen die Impf-Daten zusätzlich in der elektronischen Patientenakte für Mobilgeräte gespeichert werden können“, so das Blatt. Unbemerkt von der Öffentlichkeit, hatte die Bundesregierung durch ein neues Patientenakten-Gesetz den Datenschutz ausgehebelt. In der Akte sollen alle relevanten Patientendaten gespeichert werden. Ein Widerspruchsrecht auf die Speicherung der Patientendaten gibt es nicht (HIER).
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will der Gesundheitswirtschaft offenbar die geschützten Daten von 73 Millionen zur Verfügung stellen. Das erschließt sich zumindest aus einer Verordnung zur Neufassung der Datentransparenzverordnung (HIER).
Die Deutschen Wirtschaftsnachrichten hatten zuvor berichtet: „Alsbald soll beim internationalen Flugverkehr ein digitaler Gesundheitspass, der dann wegen der Corona-Krise als Impfpass dienen soll, zum Einsatz kommen. Die Reisefreiheit wird voraussichtlich an diesen Pass gekoppelt sein. Ein diesbezügliches Projekt wurde mit Hilfe der Rockefeller Stiftung ins Leben gerufen. Das Weltwirtschaftsforum wirbt für das Projekt.“
Die sogenannten „Impfpässe“ oder „Impfbescheinigungen“ haben in den letzten Wochen große Beachtung gefunden. Die Idee solcher Dokumente wurde sogar vom Europäischen Rat unterstützt. „Die Verantwortlichen stimmten zu, an einer standardisierten und interoperablen Form des Impfnachweises für medizinische Zwecke zu arbeiten. Die Staats- und Regierungschefs werden zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, unter welchen Umständen diese Zertifikate verwendet werden könnten“, so der Rat in einer Pressemitteilung vom 21. Januar 2021 fest.
Zuvor hatte die Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, die Idee gemeinsamer Impfbescheinigungen unterstützt , die von der EU erstellt und von den Mitgliedstaaten an jede Person ausgestellt werden können, die gegen COVID-19 geimpft wird. Die EU-Kommission hatte schließlich zwei Jahre vor der Corona-Pandemie eine „Roadmap zur Impfung“ für die öffentliche Gesundheit ausgearbeitet (Mehr HIER und HIER).