Politik

E-Patientenakte: Merkel und Spahn haben den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt

Die Bundesregierung hat durch ein neues Patientenakten-Gesetz den Datenschutz ausgehebelt. In der Akte sollen alle relevanten Patientendaten gespeichert werden. Ein Widerspruchsrecht auf die Speicherung der Patientendaten gibt es nicht.
23.02.2021 19:04
Aktualisiert: 23.02.2021 19:04
Lesezeit: 1 min

Am 3. Juli 2020 wurde mit den Stimmen der SPD und der CDU/CSU das „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ verabschiedet. Das Magazin ZMK berichtete vor wenigen Monaten: „Die elektronische Patientenakte (ePA) soll bereits ab dem 1. Januar 2021 zur Verfügung stehen (…) In der ePA sollen alle medizinisch relevanten Dokumente eines Patienten abgelegt werden können.“

Das Gesetz umfasst eine Neufassung des § 68b Abs. 3 SGB V. Sie lautet: „Die Teilnahme an Maßnahmen nach Absatz 2 ist freiwillig. Die Versicherten können der gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten nach Absatz 2 durch die Krankenkassen jederzeit schriftlich oder elektronisch widersprechen. Die Krankenkassen informieren die Versicherten bei der ersten Kontaktaufnahme zum Zwecke der Information oder des Unterbreitens von Angeboten nach Absatz 2 über die Möglichkeit des Widerspruchs.“

Doch in der alten Fassung hieß es: „Die Krankenkassen dürfen die Auswertung von Daten eines Versicherten nach Absatz 1 und die Unterbreitung von Informationen und Angeboten nach Absatz 2 jedoch nur vornehmen, wenn die oder der Versicherte zuvor schriftlich oder elektronisch eingewilligt hat, dass ihre oder seine personenbezogenen Daten zur Erstellung von individuell geeigneten Informationen oder Angeboten zu individuell geeigneten Versorgungsinnovationen verarbeitet werden.“

In der Neufassung ist davon die Rede, dass der Betroffene der Verarbeitung seiner persönlichen Daten „widersprechen“ kann, während in der alten Fassung davon die Rede ist, dass der Betroffene „einwilligen“ muss, damit die Datenauswertung überhaupt durchgeführt werden kann. Das wird mit folgendem Satz begründet: „Das vormals bestehende Einwilligungserfordernis entfällt, da es sich nicht als praktikabel erwiesen hat“. Doch was unter der Feststellung „nicht praktikabel“ zu verstehen ist, wird nicht ausgeführt oder definiert.

Noch interessanter ist, dass sich das neue „Widerspruchsrecht“ auf die „gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten“ bezieht, jedoch nicht auf die Datenauswertung im Allgemeinen.

Telepolis hatte zuerst über den skandalträchtigen Vorgang berichtet. „In seiner Stellungnahme zum Digitale-Versorgung-Gesetz hatte der Bundesrat bereits letztes Jahr eindringlich vor ,erhebliche[n] Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten‘ und der ,Gefahr der Diskriminierung von einzelnen oder bestimmten Risikogruppen‘ durch ,individuelle Gesundheitsprofile‘ gewarnt. Jetzt hat Spahn leise nachgelegt und diese erheblichen Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten im ePA-Gesetz noch einmal drastisch erhöht“, so Telepolis.

+++Dieser Artikel wurde erstmals am 16.08.2020 veröffentlicht+++

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Panorama
Panorama Wandel im Vaping-Markt: Nachhaltigkeit und Kostendruck treiben Wechsel zu Mehrwegsystemen

Der Markt für E-Zigaretten durchlebt eine tiefgreifende Transformation. Lange Zeit galten Einweg-Vapes, popularisiert durch Marken wie Elf...

X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Finanzen
Finanzen Dax vor Rekordhoch: Technologie-Erholung gibt dem Markt Rückenwind
31.07.2026

Der deutsche Aktienmarkt dürfte am Freitag mit Gewinnen in den Handel starten. Eine deutliche Erholung der Technologieaktien in den USA...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Hensoldt-Aktie: Rüstungskonzern profitiert von Rekordaufträgen
31.07.2026

Die Hensoldt-Aktie gehört seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine zu den großen Gewinnern unter den deutschen...

DWN
Politik
Politik Verschärfte Asylregeln: EU erschwert ukrainischen Männern Flucht vor Krieg
31.07.2026

Fast 4,4 Millionen Menschen aus der Ukraine haben bisher in der Europäischen Union Schutz gefunden. Nun erschwert die EU wehrfähigen...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Lidl greift in Polen an: 1.500 Filialen sind erst der Anfang
31.07.2026

Die Expansion der deutschen Discounterkette in Polen wird sich deutlich beschleunigen. Obwohl Morgan Stanley vor einem Überangebot an...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsenbericht: Nasdaq legt kräftig zu, während Chip-Ausverkauf zum Stillstand kommt
30.07.2026

Erfahren Sie, welche überraschenden Entwicklungen die Wall Street am Donnerstag in Bewegung versetzten.

DWN
Finanzen
Finanzen Chip-Aktien: China könnte den Markt verändern
30.07.2026

Ein weiterer neuer chinesischer KI-Akteur hat den Markt im Sturm erobert. Investoren glauben, dass er den Markt unter Druck setzen könnte,...

DWN
Politik
Politik Wahlen im Osten: AfD bleibt in Sachsen-Anhalt klar vorn – kleinere Parteien legen zu
30.07.2026

Mehrere Wochen vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt behauptet die AfD ihren deutlichen Vorsprung. Eine neue Umfrage zeigt zugleich: Auch...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Zinsen bleiben stabil: Kommt die Erhöhung im September?
30.07.2026

Die US-Zinsen bleiben vorerst unverändert, doch die Debatte über eine mögliche Erhöhung im September läuft bereits. Der KI-Boom macht...