Politik

E-Patientenakte: Merkel und Spahn haben den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt

Die Bundesregierung hat durch ein neues Patientenakten-Gesetz den Datenschutz ausgehebelt. In der Akte sollen alle relevanten Patientendaten gespeichert werden. Ein Widerspruchsrecht auf die Speicherung der Patientendaten gibt es nicht.
23.02.2021 19:04
Aktualisiert: 23.02.2021 19:04
Lesezeit: 1 min

Am 3. Juli 2020 wurde mit den Stimmen der SPD und der CDU/CSU das „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ verabschiedet. Das Magazin ZMK berichtete vor wenigen Monaten: „Die elektronische Patientenakte (ePA) soll bereits ab dem 1. Januar 2021 zur Verfügung stehen (…) In der ePA sollen alle medizinisch relevanten Dokumente eines Patienten abgelegt werden können.“

Das Gesetz umfasst eine Neufassung des § 68b Abs. 3 SGB V. Sie lautet: „Die Teilnahme an Maßnahmen nach Absatz 2 ist freiwillig. Die Versicherten können der gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten nach Absatz 2 durch die Krankenkassen jederzeit schriftlich oder elektronisch widersprechen. Die Krankenkassen informieren die Versicherten bei der ersten Kontaktaufnahme zum Zwecke der Information oder des Unterbreitens von Angeboten nach Absatz 2 über die Möglichkeit des Widerspruchs.“

Doch in der alten Fassung hieß es: „Die Krankenkassen dürfen die Auswertung von Daten eines Versicherten nach Absatz 1 und die Unterbreitung von Informationen und Angeboten nach Absatz 2 jedoch nur vornehmen, wenn die oder der Versicherte zuvor schriftlich oder elektronisch eingewilligt hat, dass ihre oder seine personenbezogenen Daten zur Erstellung von individuell geeigneten Informationen oder Angeboten zu individuell geeigneten Versorgungsinnovationen verarbeitet werden.“

In der Neufassung ist davon die Rede, dass der Betroffene der Verarbeitung seiner persönlichen Daten „widersprechen“ kann, während in der alten Fassung davon die Rede ist, dass der Betroffene „einwilligen“ muss, damit die Datenauswertung überhaupt durchgeführt werden kann. Das wird mit folgendem Satz begründet: „Das vormals bestehende Einwilligungserfordernis entfällt, da es sich nicht als praktikabel erwiesen hat“. Doch was unter der Feststellung „nicht praktikabel“ zu verstehen ist, wird nicht ausgeführt oder definiert.

Noch interessanter ist, dass sich das neue „Widerspruchsrecht“ auf die „gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten“ bezieht, jedoch nicht auf die Datenauswertung im Allgemeinen.

Telepolis hatte zuerst über den skandalträchtigen Vorgang berichtet. „In seiner Stellungnahme zum Digitale-Versorgung-Gesetz hatte der Bundesrat bereits letztes Jahr eindringlich vor ,erhebliche[n] Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten‘ und der ,Gefahr der Diskriminierung von einzelnen oder bestimmten Risikogruppen‘ durch ,individuelle Gesundheitsprofile‘ gewarnt. Jetzt hat Spahn leise nachgelegt und diese erheblichen Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten im ePA-Gesetz noch einmal drastisch erhöht“, so Telepolis.

+++Dieser Artikel wurde erstmals am 16.08.2020 veröffentlicht+++

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Kennzeichnung im Produktionstempo: Wie Brady die Industrie neu taktet

Produktionslinien laufen schneller denn je, doch die Rückverfolgbarkeit hinkt oft hinterher. Brady setzt genau hier an und zeigt, wie sich...

DWN
Finanzen
Finanzen Autofahren in Deutschland immer teurer: Warum das so ist und was Sie tun können
13.04.2026

Autofahren wird für viele Menschen in Deutschland immer kostspieliger. Steigende Spritpreise, höhere Versicherungen und teurere...

DWN
Politik
Politik Analyse: Irans Führer fordern Trump heraus – wer hat am meisten zu verlieren?
13.04.2026

Die USA und der Iran verhandelten stundenlang, erzielten jedoch in Islamabad keinen Durchbruch. Sowohl die Kontrolle über die Straße von...

DWN
Finanzen
Finanzen BYD-Aktienkurs steigt: Kommt jetzt der Durchbruch?
13.04.2026

Die BYD-Aktie sorgt mit einem frischen Kaufsignal und starkem Auslandsgeschäft für Aufsehen. Gleichzeitig drücken Margenprobleme im...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Entlastungspaket der Bundesregierung: Kritik vom IW an Kosten und Wirkung
13.04.2026

Steigende Energiepreise und Inflation setzen Haushalte und Unternehmen unter Druck. Die Regierung reagiert mit einem umfangreichen...

DWN
Technologie
Technologie Anthropic versetzte das US-Finanzministerium wegen der Sicherheit der Banken in Aufruhr
13.04.2026

Das neue KI-Modell des Unternehmens Anthropic hat sich als außergewöhnlich leistungsfähig bei der Suche und Ausnutzung von...

DWN
Technologie
Technologie BioNTech-Aktie: Investoren konkurrieren um neues mRNA-Projekt
13.04.2026

Die BioNTech-Gründer Ugur Sahin und Özlem Türeci planen ein neues Biotech-Unternehmen mit Fokus auf mRNA-Therapien, das bereits vor dem...

DWN
Finanzen
Finanzen VW-Aktie unter Druck: Schwache Verkaufszahlen belasten - in China ist VW dennoch wieder Spitzenreiter
13.04.2026

Der VW-Aktienkurs schwächelt angesichts rückläufiger Auslieferungen weltweit. Besonders China und die USA belasten die Entwicklung der...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Effizienz im Job: So optimieren Sie Prozesse im Büro – und senken Kosten
13.04.2026

Meetings ohne Ergebnis, wachsende To-do-Listen und überholte Regeln: In vielen Teams hat sich unbemerkt Ballast angesammelt. Ein gezielter...