Politik

E-Patientenakte: Merkel und Spahn haben den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt

Die Bundesregierung hat durch ein neues Patientenakten-Gesetz den Datenschutz ausgehebelt. In der Akte sollen alle relevanten Patientendaten gespeichert werden. Ein Widerspruchsrecht auf die Speicherung der Patientendaten gibt es nicht.
23.02.2021 19:04
Aktualisiert: 23.02.2021 19:04
Lesezeit: 1 min

Am 3. Juli 2020 wurde mit den Stimmen der SPD und der CDU/CSU das „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ verabschiedet. Das Magazin ZMK berichtete vor wenigen Monaten: „Die elektronische Patientenakte (ePA) soll bereits ab dem 1. Januar 2021 zur Verfügung stehen (…) In der ePA sollen alle medizinisch relevanten Dokumente eines Patienten abgelegt werden können.“

Das Gesetz umfasst eine Neufassung des § 68b Abs. 3 SGB V. Sie lautet: „Die Teilnahme an Maßnahmen nach Absatz 2 ist freiwillig. Die Versicherten können der gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten nach Absatz 2 durch die Krankenkassen jederzeit schriftlich oder elektronisch widersprechen. Die Krankenkassen informieren die Versicherten bei der ersten Kontaktaufnahme zum Zwecke der Information oder des Unterbreitens von Angeboten nach Absatz 2 über die Möglichkeit des Widerspruchs.“

Doch in der alten Fassung hieß es: „Die Krankenkassen dürfen die Auswertung von Daten eines Versicherten nach Absatz 1 und die Unterbreitung von Informationen und Angeboten nach Absatz 2 jedoch nur vornehmen, wenn die oder der Versicherte zuvor schriftlich oder elektronisch eingewilligt hat, dass ihre oder seine personenbezogenen Daten zur Erstellung von individuell geeigneten Informationen oder Angeboten zu individuell geeigneten Versorgungsinnovationen verarbeitet werden.“

In der Neufassung ist davon die Rede, dass der Betroffene der Verarbeitung seiner persönlichen Daten „widersprechen“ kann, während in der alten Fassung davon die Rede ist, dass der Betroffene „einwilligen“ muss, damit die Datenauswertung überhaupt durchgeführt werden kann. Das wird mit folgendem Satz begründet: „Das vormals bestehende Einwilligungserfordernis entfällt, da es sich nicht als praktikabel erwiesen hat“. Doch was unter der Feststellung „nicht praktikabel“ zu verstehen ist, wird nicht ausgeführt oder definiert.

Noch interessanter ist, dass sich das neue „Widerspruchsrecht“ auf die „gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten“ bezieht, jedoch nicht auf die Datenauswertung im Allgemeinen.

Telepolis hatte zuerst über den skandalträchtigen Vorgang berichtet. „In seiner Stellungnahme zum Digitale-Versorgung-Gesetz hatte der Bundesrat bereits letztes Jahr eindringlich vor ,erhebliche[n] Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten‘ und der ,Gefahr der Diskriminierung von einzelnen oder bestimmten Risikogruppen‘ durch ,individuelle Gesundheitsprofile‘ gewarnt. Jetzt hat Spahn leise nachgelegt und diese erheblichen Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten im ePA-Gesetz noch einmal drastisch erhöht“, so Telepolis.

+++Dieser Artikel wurde erstmals am 16.08.2020 veröffentlicht+++

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Finanzen
Finanzen Online-Broker-Vergleich: Die besten Aktiendepots für Anleger – Tipps zur Anbieterauswahl

Ein Online-Broker-Vergleich beginnt beim Wertpapierdepot: Ein Depot ist die Eintrittskarte zur Börse, nur mit einem Depot können Anleger...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Förderprogramm für Azubi-Vermittlung vor dem Aus – trotz offener Ausbildungsplätze
29.09.2026

Viele offene Lehrstellen, viele Jugendliche ohne Perspektive – und trotzdem soll ein bewährtes Förderprogramm für die Azubivermittlung...

DWN
Finanzen
Finanzen Geldvermögen: Haushalte so reich wie nie - Rekordsumme ungleich verteilt
29.09.2026

Das weltweite Geldvermögen erreicht laut Allianz ein Rekordhoch. Doch der Zuwachs kommt bei Milliarden Menschen nicht an. Die Unterschiede...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Funflation: Warum selbst der Spaß immer teurer wird
29.09.2026

Urlaub, Restaurant oder Hobby: Wer seine Freizeit genießen will, muss immer tiefer in die Tasche greifen. Eine Analyse der Bank of America...

DWN
Politik
Politik Kippt der Länderfinanzausgleich? Union droht bei Linksregierung mit Geldentzug
29.09.2026

Nach dem Wahlsieg der Linkspartei in Berlin könnte diese bald die Regierung anführen. Die CDU- und CSU-geführten Bundesländer drohen...

DWN
Finanzen
Finanzen Reicher Westen, armer Osten: Enorme Vermögensungleichheit verschärft sich 2025
29.09.2026

Am 36. Jahrestag der Wiedervereinigung herrschen enorme Unterschiede bei der Vermögensverteilung: Alleine im Jahr 2025 entfielen 95...

DWN
Politik
Politik Deutschland vergreist: Kinderwunsch sinkt – das sind die Folgen
29.09.2026

In Deutschland sinkt nicht nur kontinuierlich die Geburtenrate, sondern erstmals seit vielen Jahren sogar auch der Wunsch nach eigenen...

DWN
Finanzen
Finanzen Lateinamerika-Aktien: Das Comeback, das kaum jemand auf dem Radar hat
29.09.2026

Jahrelang mieden Anleger Lateinamerika, nun schlägt die Region sogar den S&P 500. Rohstoffe, Banken und überraschend niedrige Bewertungen...

DWN
Politik
Politik Personalie Jens Spahn: Doch kein Comeback im Haushaltausschuss
29.09.2026

Der Skandal um die Leihmutterschaft kostete Jens Spahn seinen Posten an der Spitze der CDU‑Fraktion. Im Haushaltsausschuss wollte er...