Politik

E-Patientenakte: Merkel und Spahn haben den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt

Die Bundesregierung hat durch ein neues Patientenakten-Gesetz den Datenschutz ausgehebelt. In der Akte sollen alle relevanten Patientendaten gespeichert werden. Ein Widerspruchsrecht auf die Speicherung der Patientendaten gibt es nicht.
23.02.2021 19:04
Aktualisiert: 23.02.2021 19:04
Lesezeit: 1 min

Am 3. Juli 2020 wurde mit den Stimmen der SPD und der CDU/CSU das „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ verabschiedet. Das Magazin ZMK berichtete vor wenigen Monaten: „Die elektronische Patientenakte (ePA) soll bereits ab dem 1. Januar 2021 zur Verfügung stehen (…) In der ePA sollen alle medizinisch relevanten Dokumente eines Patienten abgelegt werden können.“

Das Gesetz umfasst eine Neufassung des § 68b Abs. 3 SGB V. Sie lautet: „Die Teilnahme an Maßnahmen nach Absatz 2 ist freiwillig. Die Versicherten können der gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten nach Absatz 2 durch die Krankenkassen jederzeit schriftlich oder elektronisch widersprechen. Die Krankenkassen informieren die Versicherten bei der ersten Kontaktaufnahme zum Zwecke der Information oder des Unterbreitens von Angeboten nach Absatz 2 über die Möglichkeit des Widerspruchs.“

Doch in der alten Fassung hieß es: „Die Krankenkassen dürfen die Auswertung von Daten eines Versicherten nach Absatz 1 und die Unterbreitung von Informationen und Angeboten nach Absatz 2 jedoch nur vornehmen, wenn die oder der Versicherte zuvor schriftlich oder elektronisch eingewilligt hat, dass ihre oder seine personenbezogenen Daten zur Erstellung von individuell geeigneten Informationen oder Angeboten zu individuell geeigneten Versorgungsinnovationen verarbeitet werden.“

In der Neufassung ist davon die Rede, dass der Betroffene der Verarbeitung seiner persönlichen Daten „widersprechen“ kann, während in der alten Fassung davon die Rede ist, dass der Betroffene „einwilligen“ muss, damit die Datenauswertung überhaupt durchgeführt werden kann. Das wird mit folgendem Satz begründet: „Das vormals bestehende Einwilligungserfordernis entfällt, da es sich nicht als praktikabel erwiesen hat“. Doch was unter der Feststellung „nicht praktikabel“ zu verstehen ist, wird nicht ausgeführt oder definiert.

Noch interessanter ist, dass sich das neue „Widerspruchsrecht“ auf die „gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten“ bezieht, jedoch nicht auf die Datenauswertung im Allgemeinen.

Telepolis hatte zuerst über den skandalträchtigen Vorgang berichtet. „In seiner Stellungnahme zum Digitale-Versorgung-Gesetz hatte der Bundesrat bereits letztes Jahr eindringlich vor ,erhebliche[n] Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten‘ und der ,Gefahr der Diskriminierung von einzelnen oder bestimmten Risikogruppen‘ durch ,individuelle Gesundheitsprofile‘ gewarnt. Jetzt hat Spahn leise nachgelegt und diese erheblichen Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten im ePA-Gesetz noch einmal drastisch erhöht“, so Telepolis.

+++Dieser Artikel wurde erstmals am 16.08.2020 veröffentlicht+++

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Panorama
Panorama Die Ökonomie der Aufmerksamkeit: Warum Unternehmen um jede Minute kämpfen

Im Internet ist Geld nicht länger die einzige Währung. Eine ebenso große Rolle spielt die Währung Aufmerksamkeit. Wer im Überfluss an...

DWN
Politik
Politik Kurskorrektur in Brüssel: EU-Kommission plant Lockerung beim Emissionshandel
17.07.2026

Um Europas Unternehmen angesichts hoher Energiepreise und internationaler Konkurrenz zu entlasten, will die EU-Kommission das zentrale...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Volvo-Aktie auf Talfahrt: Einbruch im China-Geschäft - Volvo Cars verfehlt Erwartungen
17.07.2026

Hoher Preiskampf in China und steigende Rohstoffkosten machen dem schwedischen Autobauer Volvo Cars schwer zu schaffen. Nach...

DWN
Panorama
Panorama DWN-Podcast Folge 34: Die Woche im Rückblick – KW 29
17.07.2026

Unser neuer Podcast ist da: Die ganze Woche in wenigen Minuten. Der DWN-Wochenrückblick bringt die Themen, die zählen – eingeordnet,...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Unser neues Magazin ist da: Die Vermögensfrage – wenn Arbeit keinen Wohlstand mehr bringt
17.07.2026

Deutschland ist so wohlhabend wie nie zuvor – und doch wächst bei vielen Menschen das Gefühl, den Anschluss zu verlieren. Warum driften...

DWN
Immobilien
Immobilien Wende am Bau: Baugenehmigungen legen im Mai um knapp 25 Prozent zu
17.07.2026

Der Aufwärtstrend auf dem deutschen Wohnungsmarkt setzt sich fort: Im Mai haben die Bauämter in Deutschland spürbar mehr neue Wohnungen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Eurozone: Inflation geht auf 2,8 Prozent zurück
17.07.2026

Die Inflation in der Eurozone hat sich im Juni wie erwartet abgeschwächt. Die Verbraucherpreise stiegen im Jahresvergleich um 2,8 Prozent...

DWN
Politik
Politik Vor den US-Midterms: Trump säht Zweifel an Wahlsicherheit und attackiert China
17.07.2026

Ansprache zur besten Sendezeit: Wenige Monate vor den wichtigen Zwischenwahlen stellt US-Präsident Donald Trump erneut die...

DWN
Finanzen
Finanzen Rheinmetall-Aktie: Deutschlands Rüstungsmaschinerie gerät an der Börse ins Stocken
17.07.2026

Die Rheinmetall-Aktie hat seit Jahresbeginn fast 40 Prozent an Wert verloren. Nach Jahren des Booms ist der einstige Börsenstar der...