Politik

E-Patientenakte: Merkel und Spahn haben den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt

Die Bundesregierung hat durch ein neues Patientenakten-Gesetz den Datenschutz ausgehebelt. In der Akte sollen alle relevanten Patientendaten gespeichert werden. Ein Widerspruchsrecht auf die Speicherung der Patientendaten gibt es nicht.
23.02.2021 19:04
Aktualisiert: 23.02.2021 19:04
Lesezeit: 1 min

Am 3. Juli 2020 wurde mit den Stimmen der SPD und der CDU/CSU das „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ verabschiedet. Das Magazin ZMK berichtete vor wenigen Monaten: „Die elektronische Patientenakte (ePA) soll bereits ab dem 1. Januar 2021 zur Verfügung stehen (…) In der ePA sollen alle medizinisch relevanten Dokumente eines Patienten abgelegt werden können.“

Das Gesetz umfasst eine Neufassung des § 68b Abs. 3 SGB V. Sie lautet: „Die Teilnahme an Maßnahmen nach Absatz 2 ist freiwillig. Die Versicherten können der gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten nach Absatz 2 durch die Krankenkassen jederzeit schriftlich oder elektronisch widersprechen. Die Krankenkassen informieren die Versicherten bei der ersten Kontaktaufnahme zum Zwecke der Information oder des Unterbreitens von Angeboten nach Absatz 2 über die Möglichkeit des Widerspruchs.“

Doch in der alten Fassung hieß es: „Die Krankenkassen dürfen die Auswertung von Daten eines Versicherten nach Absatz 1 und die Unterbreitung von Informationen und Angeboten nach Absatz 2 jedoch nur vornehmen, wenn die oder der Versicherte zuvor schriftlich oder elektronisch eingewilligt hat, dass ihre oder seine personenbezogenen Daten zur Erstellung von individuell geeigneten Informationen oder Angeboten zu individuell geeigneten Versorgungsinnovationen verarbeitet werden.“

In der Neufassung ist davon die Rede, dass der Betroffene der Verarbeitung seiner persönlichen Daten „widersprechen“ kann, während in der alten Fassung davon die Rede ist, dass der Betroffene „einwilligen“ muss, damit die Datenauswertung überhaupt durchgeführt werden kann. Das wird mit folgendem Satz begründet: „Das vormals bestehende Einwilligungserfordernis entfällt, da es sich nicht als praktikabel erwiesen hat“. Doch was unter der Feststellung „nicht praktikabel“ zu verstehen ist, wird nicht ausgeführt oder definiert.

Noch interessanter ist, dass sich das neue „Widerspruchsrecht“ auf die „gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten“ bezieht, jedoch nicht auf die Datenauswertung im Allgemeinen.

Telepolis hatte zuerst über den skandalträchtigen Vorgang berichtet. „In seiner Stellungnahme zum Digitale-Versorgung-Gesetz hatte der Bundesrat bereits letztes Jahr eindringlich vor ,erhebliche[n] Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten‘ und der ,Gefahr der Diskriminierung von einzelnen oder bestimmten Risikogruppen‘ durch ,individuelle Gesundheitsprofile‘ gewarnt. Jetzt hat Spahn leise nachgelegt und diese erheblichen Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten im ePA-Gesetz noch einmal drastisch erhöht“, so Telepolis.

+++Dieser Artikel wurde erstmals am 16.08.2020 veröffentlicht+++

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Edelmetalle in einer neuen Marktphase

Gold über 5.500 US-Dollar, Silber über 100 US-Dollar pro Unze

DWN
Panorama
Panorama DWN-Wochenrückblick KW 05: Die wichtigsten Analysen der Woche
30.01.2026

Im DWN Wochenrückblick KW 05 aus dem Jahr 2026 fassen wir die zentralen wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen der vergangenen...

DWN
Panorama
Panorama Solarstrom, Euro, Fastenmonat – das bringt der Februar
30.01.2026

Im kürzesten Monat des Jahres verschwindet eine Währung endgültig aus einem EU-Land, für Urlauber bringt das Erleichterung. Für...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Globale Finanzmärkte unter Druck: Welche Risiken die Yen-Aufwertung mit sich bringt
30.01.2026

Der japanische Yen entwickelt sich zunehmend zu einem Risikofaktor für die internationalen Finanzmärkte. Welche Kettenreaktionen drohen...

DWN
Technologie
Technologie Drohnenabwehr ohne Kollateralschäden: Deutsches Start-up Argus Interception entwickelt neue Soft-Kill-Technologie
30.01.2026

Unbemannte Systeme verändern militärische und zivile Sicherheitskonzepte in Europa spürbar. Welche technologischen und politischen...

DWN
Finanzen
Finanzen TKMS-Aktie auf Rekordhoch: Norwegen bestellt weitere U-Boote bei Thyssenkrupp Marine Systems
30.01.2026

Norwegen setzt beim Ausbau seiner Marine weiter auf TKMS-U-Boote und erweitert den Großauftrag deutlich. Auch andere Staaten beobachten...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Arbeitsmarkt: Mehr als drei Millionen Arbeitslose in Deutschland
30.01.2026

Die Arbeitslosenzahl steigt im Januar saisonüblich an. In diesem Jahr wurde allerdings eine wichtige Schwelle überschritten.

DWN
Politik
Politik Begrenzte Waffenruhe: Russland stimmt Ukraine-Waffenruhe bis Sonntag zu – Chance für Frieden oder Kalkül?
30.01.2026

Eine überraschende Entwicklung deutet auf Entspannung im Ukraine-Krieg hin: Russland signalisiert Zustimmung zu einer begrenzten...

DWN
Finanzen
Finanzen Trump setzt auf Kevin Warsh als Fed-Chef: Neuer Kurs für die US-Notenbank?
30.01.2026

US-Präsident Donald Trump bringt mit Kevin Warsh einen möglichen neuen Fed-Chef ins Spiel. Doch kann ein Machtwechsel die Geldpolitik...