Politik

E-Patientenakte: Merkel und Spahn haben den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt

Die Bundesregierung hat durch ein neues Patientenakten-Gesetz den Datenschutz ausgehebelt. In der Akte sollen alle relevanten Patientendaten gespeichert werden. Ein Widerspruchsrecht auf die Speicherung der Patientendaten gibt es nicht.
23.02.2021 19:04
Aktualisiert: 23.02.2021 19:04
Lesezeit: 1 min

Am 3. Juli 2020 wurde mit den Stimmen der SPD und der CDU/CSU das „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ verabschiedet. Das Magazin ZMK berichtete vor wenigen Monaten: „Die elektronische Patientenakte (ePA) soll bereits ab dem 1. Januar 2021 zur Verfügung stehen (…) In der ePA sollen alle medizinisch relevanten Dokumente eines Patienten abgelegt werden können.“

Das Gesetz umfasst eine Neufassung des § 68b Abs. 3 SGB V. Sie lautet: „Die Teilnahme an Maßnahmen nach Absatz 2 ist freiwillig. Die Versicherten können der gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten nach Absatz 2 durch die Krankenkassen jederzeit schriftlich oder elektronisch widersprechen. Die Krankenkassen informieren die Versicherten bei der ersten Kontaktaufnahme zum Zwecke der Information oder des Unterbreitens von Angeboten nach Absatz 2 über die Möglichkeit des Widerspruchs.“

Doch in der alten Fassung hieß es: „Die Krankenkassen dürfen die Auswertung von Daten eines Versicherten nach Absatz 1 und die Unterbreitung von Informationen und Angeboten nach Absatz 2 jedoch nur vornehmen, wenn die oder der Versicherte zuvor schriftlich oder elektronisch eingewilligt hat, dass ihre oder seine personenbezogenen Daten zur Erstellung von individuell geeigneten Informationen oder Angeboten zu individuell geeigneten Versorgungsinnovationen verarbeitet werden.“

In der Neufassung ist davon die Rede, dass der Betroffene der Verarbeitung seiner persönlichen Daten „widersprechen“ kann, während in der alten Fassung davon die Rede ist, dass der Betroffene „einwilligen“ muss, damit die Datenauswertung überhaupt durchgeführt werden kann. Das wird mit folgendem Satz begründet: „Das vormals bestehende Einwilligungserfordernis entfällt, da es sich nicht als praktikabel erwiesen hat“. Doch was unter der Feststellung „nicht praktikabel“ zu verstehen ist, wird nicht ausgeführt oder definiert.

Noch interessanter ist, dass sich das neue „Widerspruchsrecht“ auf die „gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten“ bezieht, jedoch nicht auf die Datenauswertung im Allgemeinen.

Telepolis hatte zuerst über den skandalträchtigen Vorgang berichtet. „In seiner Stellungnahme zum Digitale-Versorgung-Gesetz hatte der Bundesrat bereits letztes Jahr eindringlich vor ,erhebliche[n] Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten‘ und der ,Gefahr der Diskriminierung von einzelnen oder bestimmten Risikogruppen‘ durch ,individuelle Gesundheitsprofile‘ gewarnt. Jetzt hat Spahn leise nachgelegt und diese erheblichen Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten im ePA-Gesetz noch einmal drastisch erhöht“, so Telepolis.

+++Dieser Artikel wurde erstmals am 16.08.2020 veröffentlicht+++

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Rechnungen digitalisieren: Wie Unternehmen Liquidität und Cashflow smarter steuern

Umsatz bedeutet noch keine gesicherte Liquidität. Zwischen der erbrachten Leistung und dem tatsächlichen Eingang des Geldes können...

X
DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Politik
Politik Milliardäre besteuern: Die Buchwert-Falle
25.07.2026

Berlin streitet über das Erbe und das Geld der Reichsten. Doch die vermeintliche Lösung des Fiskus entpuppt sich als Sprengsatz für die...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Renault Clio im Test: Fast nicht wiederzuerkennen, aber deutlich teurer
25.07.2026

Der neue Clio ist größer, eleganter, technologisch fortschrittlicher und auch teurer als früher. In der bestausgestatteten Version...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Dieselknappheit: Der Welt geht der Treibstoff aus
25.07.2026

Nicht nur Rohöl wird zum geopolitischen Druckmittel. Zerstörte Raffinerien, leere Lager und neue Drohungen der Huthi gefährden zunehmend...

DWN
Finanzen
Finanzen Kreditkarten vor dem Aus: Mastercard plant den radikalen Umbau
25.07.2026

Kreditkartennummern könnten beim Onlinekauf schon bald der Vergangenheit angehören. Mastercard will Europas digitale Zahlungen bis 2030...

DWN
Panorama
Panorama Sinkende Geburtenrate: Wie Smartphones die Menschheit schrumpfen lassen
25.07.2026

Je stärker sich Smartphones verbreiten, desto weniger Kinder werden geboren. Eine neue Untersuchung zeigt, wie digitale Kontakte...

DWN
Immobilien
Immobilien Neues Heizungsgesetz: Was das Gebäudemodernisierungsgesetz für Eigentümer und Mieter bedeutet
25.07.2026

Die Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz hat eines der umstrittensten Gesetzesvorhaben der jüngeren deutschen Geschichte...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Märkte im Überblick: SpaceX verzeichnet Rekordtief; Aktien legen bei sinkendem Ölpreis leicht zu
24.07.2026

Ein turbulenter Handelstag an den US-Börsen bringt überraschende Wendungen und herbe Verluste für ein bekanntes Imperium.

DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Digitale Barrieren als Geschäftsrisiko: Wie Accessiway den klassischen Audit-Zyklus ergänzen will
24.07.2026

Trotz gesetzlicher Vorgaben bleibt digitale Barrierefreiheit für viele Anbieter ein ungelöstes Problem. Accessiway will mit einer neuen...