Politik

E-Patientenakte: Merkel und Spahn haben den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt

Die Bundesregierung hat durch ein neues Patientenakten-Gesetz den Datenschutz ausgehebelt. In der Akte sollen alle relevanten Patientendaten gespeichert werden. Ein Widerspruchsrecht auf die Speicherung der Patientendaten gibt es nicht.
23.02.2021 19:04
Aktualisiert: 23.02.2021 19:04
Lesezeit: 1 min

Am 3. Juli 2020 wurde mit den Stimmen der SPD und der CDU/CSU das „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ verabschiedet. Das Magazin ZMK berichtete vor wenigen Monaten: „Die elektronische Patientenakte (ePA) soll bereits ab dem 1. Januar 2021 zur Verfügung stehen (…) In der ePA sollen alle medizinisch relevanten Dokumente eines Patienten abgelegt werden können.“

Das Gesetz umfasst eine Neufassung des § 68b Abs. 3 SGB V. Sie lautet: „Die Teilnahme an Maßnahmen nach Absatz 2 ist freiwillig. Die Versicherten können der gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten nach Absatz 2 durch die Krankenkassen jederzeit schriftlich oder elektronisch widersprechen. Die Krankenkassen informieren die Versicherten bei der ersten Kontaktaufnahme zum Zwecke der Information oder des Unterbreitens von Angeboten nach Absatz 2 über die Möglichkeit des Widerspruchs.“

Doch in der alten Fassung hieß es: „Die Krankenkassen dürfen die Auswertung von Daten eines Versicherten nach Absatz 1 und die Unterbreitung von Informationen und Angeboten nach Absatz 2 jedoch nur vornehmen, wenn die oder der Versicherte zuvor schriftlich oder elektronisch eingewilligt hat, dass ihre oder seine personenbezogenen Daten zur Erstellung von individuell geeigneten Informationen oder Angeboten zu individuell geeigneten Versorgungsinnovationen verarbeitet werden.“

In der Neufassung ist davon die Rede, dass der Betroffene der Verarbeitung seiner persönlichen Daten „widersprechen“ kann, während in der alten Fassung davon die Rede ist, dass der Betroffene „einwilligen“ muss, damit die Datenauswertung überhaupt durchgeführt werden kann. Das wird mit folgendem Satz begründet: „Das vormals bestehende Einwilligungserfordernis entfällt, da es sich nicht als praktikabel erwiesen hat“. Doch was unter der Feststellung „nicht praktikabel“ zu verstehen ist, wird nicht ausgeführt oder definiert.

Noch interessanter ist, dass sich das neue „Widerspruchsrecht“ auf die „gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten“ bezieht, jedoch nicht auf die Datenauswertung im Allgemeinen.

Telepolis hatte zuerst über den skandalträchtigen Vorgang berichtet. „In seiner Stellungnahme zum Digitale-Versorgung-Gesetz hatte der Bundesrat bereits letztes Jahr eindringlich vor ,erhebliche[n] Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten‘ und der ,Gefahr der Diskriminierung von einzelnen oder bestimmten Risikogruppen‘ durch ,individuelle Gesundheitsprofile‘ gewarnt. Jetzt hat Spahn leise nachgelegt und diese erheblichen Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten im ePA-Gesetz noch einmal drastisch erhöht“, so Telepolis.

+++Dieser Artikel wurde erstmals am 16.08.2020 veröffentlicht+++

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Panorama
Panorama Informationsfreiheit: Bundesregierung will Anfragen deutlich einschränken
02.07.2026

Die Bundesregierung plant strengere Regeln für den Zugang zu amtlichen Informationen. Künftig sollen offenbar nur noch Privatpersonen...

DWN
Politik
Politik Staatlichen Wohnungsbaugesellschaft soll kommen: Koalition stoppt Enteignungspläne bei Mietwohnungen
02.07.2026

Die Bundesregierung will den Wohnungsbau ankurbeln und zugleich private Eigentümer vor Verstaatlichung schützen. Statt großer...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Bauern in Sorge: Hitze und Kosten belasten Weizenernte
02.07.2026

Deutschlands Bauern blicken mit Sorge auf die laufende Ernte. Nach der extremen Hitze im Juni drohen vor allem beim Weizen Einbußen bei...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Niederlage vor EuGH: Google muss EU-Rekordstrafe zahlen
02.07.2026

Warum sind bestimmte Google-Apps auf Android-Handys Standard? Der Tech-Gigant muss eine milliardenschwere Wettbewerbsstrafe der...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Neues Halbleiterwerk von Infineon in Dresden schafft 1.000 Jobs
02.07.2026

Fünf Milliarden Euro, 1.000 Jobs und Chips für die KI-Revolution: Das ist die neue Infineon-Fabrik. Von einem Meilenstein für ein...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Betriebsprüfung: Wie digitale Steuerprozesse Unternehmen schützen
02.07.2026

Die Prüfungsanordnung kommt meistens ohne Vorwarnung. Wer dann digitale Belege in E-Mail-Postfächern zusammensuchen und mündliche...

DWN
Politik
Politik Reformpläne vorgestellt: "Kein großer Wurf", sondern ein "mutloser Hopser"
02.07.2026

Mini-Maßnahmen werden als "Reformpaket" verkauft - zu Lasten nicht nur der Arbeitnehmer. Und was soll die Abschaffung der telefonischen...

DWN
Finanzen
Finanzen Krypto-Investor Roman German: Das Bitcoin-Muster deutet auf das Ende der Abwärtsphase hin
02.07.2026

Nach Einschätzung des Krypto-Investors Roman German folgt Bitcoin weiterhin dem alten Vierjahreszyklus. Sollte sich das Muster...